Datum: 07.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Grundsatzbeschluss Terrassenüberdachungen
2.2 Antrag von Julia und Manuel Riecke auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/18, Gem. Lupburg
2.3 Antrag von Katinka und Markus Gess auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 4-fach Garage auf dem Grundstück FlNr. 37/1, Gem. Degerndorf
2.4 Antrag von Norbert Deutsch auf isolierte Abweichung zum genehmigten Bauantrag, FlNr. 263/10, Gem. Lupburg
3 Behördenbeteiligung zur Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan GE "Großbissendorf"; Markt Hohenfels
4 Behördenbeteiligung Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan "Hackenhofen IV"; Stadt Parsberg
5 Einziehung des Feldweges FlNr. 1587, Gemarkung Degerndorf
6 Bau des Geh- und Radweges zwischen Lupburg und Degerndorf; Lückenschluss
7 Ertüchtigung Sirenen
8 Bekanntgabe aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 2
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2.1. Grundsatzbeschluss Terrassenüberdachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das Verfahren für die Genehmigung von Terrassenüberdachungen wird nicht einheitlich gehandhabt. Während die einen Bauanträge stellen, errichten andere in der Annahme, das Vorhaben wäre verfahrens- und genehmigungsfrei, Terrassenüberdachungen ohne baurechtliche Anzeige bzw. Baugenehmigung.

Rechtslage

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO sind lediglich Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei, d.h. die Überdachung kann ohne Antrag errichtet werden.
Wird einer der Maßstäbe (Fläche oder Tiefenbegrenzung) überschritten, ist aber immer ein Bauantrag zu stellen.

Der Gemeinde obliegt dann die Entscheidung, das Vorhaben im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln oder zu erklären, dass ein Genehmigungsverfahren über das Landratsamt durchzuführen sei.

Soll das Vorhaben im Freistellungsverfahren behandelt werden, ist durch die Gemeinde zu prüfen, ob die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten sind. 
Zumeist ist in den textlichen Festsetzungen zu den örtlichen Bauvorschriften nach Art. 91 BayBO, Gestaltung der baulichen Anlagen, festgehalten, dass An- und Vorbauten zulässig sind, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.

Dies dürfte bei Anträgen dieser Art der Regelfall sein, so dass eine Genehmigungsfreistellung möglich wäre.

Die Verwaltung bittet deshalb um Entscheidung, ob Anträge auf Terrassenüberdachungen bzw. ähnliche An- und Vorbauten im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans dem Gemeinderat zur Entscheidung über die Genehmigungsfreistellung vorgelegt oder diese als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden sollen.

Bei Vorhaben, die sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes befinden, ist demgegenüber jedoch immer ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, weshalb diese Anträge weiterhin durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Beschluss

Künftig werden Anträge auf Terrassenüberdachungen im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt, ob eine Genehmigungsfreistellung erteilt oder der Antrag zur Entscheidung an das Landratsamt Neumarkt verwiesen wird.
Bei Anträgen, die nicht innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen, ist der Bauantrag weiterhin dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Antrag von Julia und Manuel Riecke auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/18, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Auf den Grundsatzbeschluss des TOP 2.1 dieser Sitzung wird für die weitere Behandlung dieses Tagesordnungspunktes verwiesen.
Ort des Bauvorhabens: Lindenweg 20, Lupburg
Errichtet werden soll eine Terrassenüberdachung mit 5,70 m x 4,00 m. Es handelt sich daher nicht mehr um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO, weshalb ein Bauantrag zu stellen war.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hofäcker“. Nach den dort festgesetzten örtlichen Bauvorschriften (§ 2 Abs. 4) sind An- und Vorbauten zulässig, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers klar unterordnen.
Dies ist im vorliegenden Fall zu bejahen.
Ob das Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens weiter behandelt wird oder zur Erteilung einer Baugenehmigung an das Landratsamt verwiesen wird, ist abhängig von der Grundsatzentscheidung des TOP 2.1, weshalb im Beschlussvorschlag auf eine Empfehlung verzichtet wird.

Beschluss

Der Antrag von Julia und Manuel Riecke auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/18, Gemarkung Lupburg, wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MRin Rösner und MR Meier enthalten sich aufgrund persönlicher Beteiligung.

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2.3. Antrag von Katinka und Markus Gess auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 4-fach Garage auf dem Grundstück FlNr. 37/1, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Degerndorf B 8





Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein.
Es werden vier Stellplätze auf dem Grundstück errichtet, weshalb die Vorgaben der Stellplatzverordnung eingehalten werden.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Katinka und Markus Geß auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 4-fach Garage auf dem Grundstück FlNr. 37/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Katinka und Markus Geß auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 4-fach Garage auf dem Grundstück FlNr. 37/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.4. Antrag von Norbert Deutsch auf isolierte Abweichung zum genehmigten Bauantrag, FlNr. 263/10, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 2.4

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Hohenfelser Straße 17 a – c

Das Nebengebäude (Müllhaus) war bereits Bestandteil des Bauantrags vom Januar 2020 und von der ursprünglichen Baugenehmigung umfasst:
Mit dem jetzigen Antrag auf isolierte Abweichung wird eine Änderung des Nebengebäudes eingereicht:



Das Gebäude soll nun 4m x 3,665 m groß und auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Dabei wird die maximal zulässige Grenzbebauung entlang aller Grundstücksgrenzen (15 Meter) um 5,665 Meter überschritten.
Die notwendigen Nachbarschaftsunterschriften liegen vor. Problematisch könnte sich die Grenzbebauung allerdings auf die beengte Gehwegsituation durch eingeschränkte Sichtverhältnisse auswirken. Hierzu sollte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Stellungnahme der Tiefbauabteilung des Landratsamtes eingeholt werden, da es sich um einen Gehweg entlang der Kreisstraße handelt.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat schließt sich der Ansicht der Verwaltung an, dass eine Grenzbebauung aufgrund der ohnehin beengten Gehwegsituation abgelehnt werden sollte.
Da es sich um eine Kreisstraße handelt, wäre zunächst durch die Baugenehmigungsbehörde eine Stellungnahme der Tiefbauabteilung bzw. Verkehrsbehörde des Landratsamtes einzuholen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Abweichung zum genehmigten Bauantrag auf dem Grundstück FlNr. 263/10, Gemarkung Lupburg, wird nicht erteilt.
Die Nachbarunterschrift wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Behördenbeteiligung zur Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan GE "Großbissendorf"; Markt Hohenfels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 3

Sachverhalt

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dazu parallel die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Hohenfels für das Gewerbegebiet „Großbissendorf“.
Anlass der Planung ist ein Antrag eines Vorhabenträgers auf Errichtung eines Gewerbebetriebes zur Verarbeitung von Milch.
In der Sitzung des Marktes Hohenfels vom 12.04.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Auslegung beschlossen. Die Unterlagen sind auf der Homepage des Marktes Hohenfels unter https://www.markt-hohenfels.de/18102-Bauleitplanung.html einsehbar.
Im Rahmen dieser Auslegung erhält der Markt Lupburg Gelegenheit zur Stellungnahme.

Beschlussempfehlung

Belange des Marktes Lupburg sind durch die Planung nicht berührt, so dass auf eine Stellungnahme verzichtet wird.

Beschluss

Belange des Marktes Lupburg sind durch die Planung nicht berührt, so dass auf eine Stellungnahme verzichtet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Behördenbeteiligung Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan "Hackenhofen IV"; Stadt Parsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 4

Sachverhalt

Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet sowie dazu parallel die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Parsberg.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Stadtrates Parsberg vom 03.05.2022 wurden die beiden Entwürfe gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Parsberg unter https://www.parsberg.de/leben-in-parsberg/bauen-wohnen/bauleitplan-online einsehbar.
Im Rahmen der Auslegung erhält der Markt Lupburg Gelegenheit zur Stellungnahme.

Beschlussempfehlung

Belange des Marktes Lupburg sind durch die Planung nicht berührt, so dass von einer Stellungnahme abgesehen wird.

Beschluss

Belange des Marktes Lupburg sind durch die Planung nicht berührt, so dass von einer Stellungnahme abgesehen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Einziehung des Feldweges FlNr. 1587, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Weg mit der FlNr. 1587, Gemarkung Degerndorf, soll eingezogen und anschließend veräußert werden.


Die Absicht der Einziehung wird für die Dauer von drei Monaten bekannt gemacht, innerhalb derer berechtigte Einwendungen vorgebracht werden können.

Beschlussempfehlung

Der Weg mit der FlNr. 1587, Gemarkung Degerndorf, soll eingezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die beabsichtigte Einziehung ortsüblich bekannt zu machen. 

Beschluss

Der Weg mit der FlNr. 1587, Gemarkung Degerndorf, soll eingezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die beabsichtigte Einziehung ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bau des Geh- und Radweges zwischen Lupburg und Degerndorf; Lückenschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Geh- und Radweg zwischen Lupburg und Degerndorf kann seit vielen Jahren nicht fertiggestellt werden, da ein Grunderwerb für das fehlende Teilstück bislang trotz aller Bemühungen erfolglos war.

In mehreren vorangegangenen Gemeinderatssitzungen wurde das weitere Vorgehen diskutiert. Es bestand ein Konsens, dass die Bemühungen zum Grunderwerb weiter betrieben werden sollen, um den Lückenschluss des Geh- und Radwegs endlich verwirklichen zu können. 
Dabei wurde mit Beschluss vom 01.10.2020 die Kanzlei Labbé & Partner, München, mit der Vertretung der Interessen des Marktes Lupburg beauftragt.
Zeitnah wurde zudem das Planungsbüro Dotzer mit der Aktualisierung der ursprünglichen Planunterlagen aus dem Jahr 1989 und einer Darstellung von möglichen Alternativtrassen beauftragt.

Zusammen mit Hr. Dr. Neumeier erstellte die Verwaltung einen Antrag auf Besitzeinweisung, der im Mai 2021 an das Landratsamt zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung übergeben wurde. Die vom Büro Dotzer erarbeiteten beiden Trassenalternativen wurden dabei verworfen und an der ursprünglichen Trasse festgehalten.

Für die weitere Bearbeitung des Antrags auf Besitzeinweisung benötigt das Landratsamt noch einen Beschluss des Gemeinderates, dass der Lückenschluss des Geh- und Radwegs im Falle einer Entscheidung zugunsten des Marktes auch tatsächlich wie geplant gebaut wird. Dieser Beschluss wird hiermit nachgeholt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Lupburg hat vom Inhalt der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom 06.04.2021 zum Restausbau des Geh- und Radwegs Lupburg – Degerndorf  Kenntnis genommen und beschließt den Ausbau gemäß Variante 1 zu Gesamtkosten in Höhe von 72.000 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Lupburg hat vom Inhalt der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom 06.04.2021 zum Restausbau des Geh- und Radwegs Lupburg – Degerndorf  Kenntnis genommen und beschließt den Ausbau gemäß Variante 1 zu Gesamtkosten in Höhe von 72.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Ertüchtigung Sirenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 7

Sachverhalt

Für die anstehende Umrüstung der Sirenen auf digitale Alarmierung wurde eine Standortmessung der fünf im Gemeindegebiet vorhandenen Sirenen in Auftrag gegeben.

Die Messprotokolle wurden zusammen mit einem Antrag auf Standortgenehmigung an die Technische Taktischen Betriebsstelle (TTB) weitergeleitet.

Da hier noch keine Rückmeldung bzw. ein Zwischenbericht vorliegt, kann der Auftrag für die Umrüstung der Sirenen noch nicht erteilt werden. Der Tagesordnungspunkt wird daher zurückgestellt.

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8. Bekanntgabe aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.07.2022 ö 8

Sachverhalt

In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung hat der Marktgemeinderat Lupburg folgende Ehrungen einstimmig beschlossen, die hiermit bekannt gegeben werden:
Der Markt Lupburg verleiht Herrn Erwin Krotter die Verdienstmedaille in Silber.
Der Markt Lupburg verleiht Herrn Georg Mirbeth die Bürgermedaille.
Der Markt Lupburg ernennt Herrn Helmut Ossadnik zum Ehrenbürger.

Der Festakt zur Verleihung wird am 10.09.2022 im Burgsaal stattfinden.

Datenstand vom 28.07.2022 08:51 Uhr