Datum: 10.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Parksituation Innerer Markt
3 Bauanträge
3.1 Antrag von Christina und Derek Walker auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/24, Gem. Lupburg
3.2 Antrag von Lukas Niebler auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNrn. 1738 und 1814, Gem. Degerndorf
3.3 Antrag auf Vorbescheid von Rebekka und Patrick Brandl zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf
3.4 Antrag von Robert Ehrensperger auf Einbau einer Schleppgaube mit Ausbau des Dachbodens auf dem Grundstück FlNr. 200/2, Gem. See
4 Bestellung zum Ortsheimatspfleger
5 Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der FFW Degerndorf
6 Dorferneuerung See - Kostenbeteiligung bei der Vergabe von Planungsleistungen und Ausführung von Maßnahmen
7 Stromliefervertrag ab 01.01.2023
8 Bekanntgaben aus den nicht-öffentlichen Sitzungen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Parksituation Innerer Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Lupburg ist ein beliebter Wohnort für „Jung“ und „Alt“. Nicht nur, dass neue Häuser in den Baugebieten errichtet werden, auch die Wohnungen im Ortskern sind zum großen Teil vermietet, es gibt so gut wie keinen Leerstand. Hinzu kommt, dass sich nach der Schließung der Gaststätte an der Hohenfelser Straße der gastronomische Betrieb überwiegend in die Ortsmitte verlagert. Des Weiteren sind die Kirche und das Pfarrheim Veranstaltungs-Örtlichkeiten, die parkende Fahrzeuge zur Folge haben, ebenso der Zahnarzt und das Friseurgeschäft.
Das Gremium war deshalb bereits des Öfteren mit der Parksituation im Ortskern befasst und der Meinung, dass bauliche Maßnahmen eher zu weniger Parkplätzen führen. Diskutiert wurden Beschilderung, Markierung, Einbahnstraßenregelung und vieles mehr. Bisher hatten wir immer auf Vernunft und Einsicht gesetzt, weniger auf Repression in Form von Strafzetteln. Große Sorge bereitet der Umstand, dass zunehmend auch die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste zugeparkt werden.
Jetzt nachdem das Thema in der Bürgersammlung in Lupburg erneut angesprochen wurde und ein Beschwerdebrief in Posteinlauf kam, haben wir uns an die Polizeiinspektion Parsberg gewandt und für heute den Dienststellenleiter, Herrn Ersten Polizeihauptkommissar Karlheinz Dietl eingeladen. Wir wollen gemeinsam versuchen, zumindest eine Besserung der Situation zu erreichen.  















Diskussionsverlauf

Einige anwesende Bürger erhalten zunächst das Wort. Sie wünschen sich mehr Ahndung bei Verstößen. Insbesondere die Zufahrt für Rettungskräfte muss gewährleistet sein.

MR Hoidn gibt zu bedenken, dass viele der dargestellten Situationen zwar ärgerlich sind, aber aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sind.

Gastredner Herr Karl-Heinz Dietl, Leiter PI Parsberg, bestätigt dies und erläutert, dass Verkehrsregeln eindeutig sein müssen, um Einsprüche zu vermeiden. Insbesondere im Ortskern Lupburg ist für den Bürger nicht deutlich erkennbar, ob es sich bei verschiedenen Flächen um Gehwege handelt oder nicht. 
Die Polizei hat deshalb drei Vorschläge erarbeitet und stellt diese wie folgt vor:

Variante 1        Absolutes Halteverbot um die Sakristei (mit 2 Schildern) und evtl. Kurzzeitparkzonen
Variante 2        Im gesamten Ortskern eingeschränktes Halteverbot, zwischen 6 und 18 Uhr Parken nur für 2 Stunden zulässig (Montag bis Freitag). Trifft dann aber auch die Anwohner

Variante 3        Alles beim Alten belassen. Bei Verstößen müssten sich die Bürger an die Polizei wenden.


Insbesondere der Vorschlag der beiden Schilder „absolutes Halteverbot“ findet großen Anklang im Gremium. Da jedoch im Laufe der Diskussion noch weiterer Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Kurzzeitparkzonen gesehen wird, wird die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung vertagt.

Herr Dietl weist abschließend darauf hin, dass gerade das absolute Halteverbot regelmäßig durch die Polizei überwacht und geahndet wird. Erfahrungsgemäß ergibt sich nach einiger Zeit eine Verbesserung des Zustandes. 

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 3
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3.1. Antrag von Christina und Derek Walker auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/24, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Lindenweg 17, Lupburg





Beantragt wird eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche von 24 m² und einer Tiefe von 4 m als Stahlkonstruktion mit VSG-Glas. Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Allerdings befindet es sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hofäcker“. Gemäß § 2 Abs. 4 der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften sind An- und Vorbauten zulässig, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.
Dies ist vorliegend der Fall, weshalb hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Für den Antrag von Derek Walker auf Neubau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 330/24, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Beschluss

Für den Antrag von Derek Walker auf Neubau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 330/24, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Antrag von Lukas Niebler auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNrn. 1738 und 1814, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Rackendorf 1



Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Es kann in Bezug auf die Lage noch dem Ortsrand zugeordnet werden. Diesbezüglich erfolgte bereits eine Abstimmung mit dem Landratsamt Neumarkt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Lukas Niebler auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNrn. 1738 und 1814, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Lukas Niebler auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNrn. 1738 und 1814, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Vorbescheid von Rebekka und Patrick Brandl zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Rackendorf neben Hausnummer 7



Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Es kann im Bezug auf die Lage noch dem Ortsrand zugeordnet werden, insbesondere da auch im künftigen Flächennutzungsplan ein entsprechender Umgriff ausgewiesen wird:

Das Vorhaben fügt sich weiter nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.4. Antrag von Robert Ehrensperger auf Einbau einer Schleppgaube mit Ausbau des Dachbodens auf dem Grundstück FlNr. 200/2, Gem. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: St.-Martin-Str. 16, See




Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig, da Gebäudehöhe und Grundriss unverändert bleiben.
Das Vorhaben fügt sich außerdem nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein. Die Nachbarschaftsunterschriften liegen vor. 

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Robert Ehrensperger auf Einbau einer Schleppgaube mit Ausbau des Dachbodens auf dem Grundstück FlNr. 200/2, Gem. See, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Robert Ehrensperger auf Einbau einer Schleppgaube mit Ausbau des Dachbodens auf dem Grundstück FlNr. 200/2, Gem. See, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bestellung zum Ortsheimatspfleger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 4

Sachverhalt

MR Robert Hoidn wird als Ortsheimatpfleger vorgeschlagen.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg bestellt Herrn Robert Hoidn mit Wirkung zum 10.11.2022 zum Ortsheimatpfleger.

Beschluss

Der Markt Lupburg bestellt Herrn Robert Hoidn mit Wirkung zum 10.11.2022 zum Ortsheimatpfleger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Hoidn ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

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5. Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der FFW Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Am 04.10.2022 fanden Neuwahlen des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FFW Degerndorf statt.
Einstimmig wiedergewählt wurde Hr. Georg Weidinger zum Kommandanten sowie Herr Maximilian Walter zum stellvertretenden Kommandanten.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg bestätigt die Wahl von Herrn Georg Weidinger zum Kommandanten sowie Herrn Maximilian Walter zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Degerndorf.

Beschluss

Der Markt Lupburg bestätigt die Wahl von Herrn Georg Weidinger zum Kommandanten sowie Herrn Maximilian Walter zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Degerndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Dorferneuerung See - Kostenbeteiligung bei der Vergabe von Planungsleistungen und Ausführung von Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Am 20.10.2022 hat die konstituierende Vorstandsitzung der Teilnehmergemeinschaft TG See 2 stattgefunden. Die Niederschrift hierzu wird zur Einsicht für jedermann in der Zeit vom 14.11.2022 bis 28.11.2022 im Rathaus niedergelegt werden. 
Für die baubegleitende Beratung des FLU Planungsteam Regensburg wird eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung zwischen der TG See 2 und dem Markt Lupburg geschlossen (s. Anlage). Der Anteil des Marktes Lupburg beträgt voraussichtlich 17.520 €.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat genehmigt den Inhalt der Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft See 2 und dem Markt Lupburg über die Kostenbeteiligung bei der Vergabe von Planungsleistungen und Ausführung von Maßnahmen in der Ländlichen Entwicklung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den Inhalt der Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft See 2 und dem Markt Lupburg über die Kostenbeteiligung bei der Vergabe von Planungsleistungen und Ausführung von Maßnahmen in der Ländlichen Entwicklung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Stromliefervertrag ab 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Markt Lupburg hat im vergangenen Jahr an der Bündelausschreibung der KUBUS GmbH für die Lieferjahre 2023 – 2025 teilgenommen. Dabei erfolgte eine Aufteilung in das Los Straßenbeleuchtung (SB) sowie SLP-Anlagen (Standardlastprofilanlagen = kommunale Liegenschaften wie Rathaus, Schule, Kindergarten, Pumpstationen, Feuerwehr, etc.).
In unserem Fall wurde nur für das Los „Straßenbeleuchtung“ ein Ergebnis erzielt, für die SLP-Anlagen wurden keine Angebote abgegeben. 
Die Mitteilung an uns erfolgte erst vor ca. einer Woche, den Zuschlag
für das Los Straßenbeleuchtung erhielten die Stadtwerken Augsburg zu einem Arbeitspreis von
74,76 ct/kWh für das Jahr 2023, 
49,76 ct/kWh für das Jahr 2024,
37,76 ct/kWh für das Jahr 2025 erteilt.
Die angegebenen Preise verstehen sich 

einschließlich
 - Entgelte für die Lieferung der Energie
 - Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer

und zuzüglich
 - Kosten für Messstellenbetrieb und Messung durch den Netzbetreiber
    bzw. Messstellenbetreiber
 - Netznutzungsentgelte
 - Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
 - Mehrkosten gemäß Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung
 - Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
 - Offshore-Netzumlage gemäß § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
 - Abschalt-Umlage gemäß § 18 Verordnung abschaltbarer Lasten (AbLaV)
 - Aufschläge gemäß Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG)
 - Blindstromkosten nach den Maßgaben der jeweiligen Netzbetreiber
 - Stromsteuer
 - Umsatzsteuer. 

Der Stromliefervertrag ist mit Zuschlagserteilung zustande gekommen, d.h. der Markt Lupburg ist zunächst für den Lieferzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 daran gebunden.
Es besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht zur fristlosen Kündigung. Und hier ist die entscheidende Frage, ob das hohe Entgelt ein wichtiger Grund ist. Das gilt es, juristisch zu klären.

Bisherige Preise:

Straßenbeleuchtung:                                ca. 5 ct. Arbeitspreis
                                               Ca. 22,5 Ct. Brutto
Verbrauch ca. 38.000 Kw/h                        8.500 Euro Brutto
Neu                        72,76 Ct. Arbeitspreis / ca. 90 Ct – 1 Euro Brutto
                       Ca. 35.000 Euro Gesamtkosten (ca. 4 x so teuer)

SLP (Liegenschaften)  -     derzeit kein Angebot vorliegend!

Bisher                :                                ca. 5 ct. Arbeitspreis (Mischpreis)
                                               Ca. 22,5 Ct. Brutto
Verbrauch ca. 160.000 Kw/h                        45.400 Euro Brutto

Aktuell werden durch die Verwaltung Angebote verschiedener Lieferanten eingeholt. Teilweise gelten die Angebote nur für wenige Stunden bis zu einer Zuschlagserteilung.

Um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können, wird vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister zur Zuschlagserteilung zu ermächtigen.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Stromliefervertrages für die Zeit ab 01.01.2023.

Beschluss

Der Markt Lupburg ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Stromliefervertrages für SLP-Anlagen für die Zeit ab 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben aus den nicht-öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 8

Sachverhalt

Für die Vergabe der Architektenleistung der Leistungsphasen 3 – 8 für die Erweiterung der Grundschule Lupburg wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt.
Zwei Bieter haben am Vergabeverfahren teilgenommen.

Die Vergabeentscheidung fiel auf das Büro Raith Architekten GmbH aus Kelheim.

Datenstand vom 24.11.2022 11:17 Uhr