Datum: 01.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Christopher Berke auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 168/3, Gem. Lupburg
3 Parksituation Innerer Markt
4 Vergabe der Jugendfördermittel
5 Digitale Alarmierung
6 Stromliefervertrag ab 01.01.2023
7 Jahresrechnung 2019 - Entlastung des Bürgermeisters
8 Jahresrechnung 2019 - Feststellung des Ergebnisses

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 2
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2.1. Antrag von Christopher Berke auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 168/3, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Am Ullersteig 12, Lupburg





Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ullabreite – Erweiterung II“ und wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.

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3. Parksituation Innerer Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf den Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 verwiesen.

Folgende Varianten einer Beschilderung werden zur Diskussion / Abstimmung gestellt:

Alternative 1: Es wird bei der derzeitigen Situation belassen => keine Parkeinschränkungen
  • Bei erheblichen Verstößen Mitteilung durch Bürger / Anwohner/etc. an die PI Parsberg
  • Einzelfallprüfung durch die Streife vor Ort
  • Entscheidung, ob Verstoß vorliegt (z.B. Restbreite von 3 m nicht mehr gegeben)

Vorteile: Es geht kein Parkplatz durch Beschilderung / Markierung verloren

Nachteile:         - Parkplätze werden oft durch Dauerparker belegt
                               - keine Verbesserung der bisherigen Situation
- Beeinträchtigung von Rettungskräften durch Falschparker möglich und nur schwer zu verhindern
                               - Polizeistreife ist nicht jederzeit schnell verfügbar
- Kein großer Lerneffekt bei Parksündern, da kaum Ahndungsmöglichkeit vorliegt.

Alternative 2:  Zone für eingeschränktes Halteverbot

               Vorteile: ca. 20 Parkplätze rund um die Kirche möglich
               
Nachteile: für Anwohner von Montag bis Freitag im Zeitraum 6 – 18 Uhr (oder auch 8 – 18 Uhr) keine Dauerparkplätze mehr

Alternative 3: Einzelbeschilderung
Variante 3.1: absolutes Halteverbot und 2 Kurzzeitparkzonen (2 Stunden mit Parkscheibe frei entweder 6 – 18 Uhr oder 8 – 18 Uhr jeweils Montag bis Freitag)
 

Variante 3.2.: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot und Kurzzeitparkzone nur links

Variante 3.3.: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot und Kurzzeitparkzone nur rechts

Variante 3.4: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot ohne Kurzzeitparkzone

Vorteile aller vier Varianten: es bleiben möglichst viele Parkplätze vorhanden und die besonders gefährdeten Stellen um die Kirche können bei Verstößen künftig geahndet werden

Nachteile der Varianten 3.1. – 3.3.: Durch Beschilderung einer Kurzzeitparkzone gehen Anwohner- bzw. Dauerparkflächen verloren, allerdings finden Kurzzeitparker bei Zahnarzt, Friseur und Gaststätte Stellplätze vor.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Beratung werden Variante 1 und Variante 3.3 zur Abstimmung gestellt.

Beschluss 1

Variante 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 2

Variante 3.3: „Mo – Fr. 8 – 18 h 2 Stunden mit Parkscheibe frei“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4. Vergabe der Jugendfördermittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 4

Sachverhalt

.
Vergabe Jugendfördermittel 2022





Summe:
3000



Sockelbetrag pro Verein
250 € für Vereine mit mehr als 10 aktiven Jugendlichen, ansonsten 50 €
zu verteilen
2000








 
Aktive bis 27 Jahren
Anteil Fördermittel
Sockelbetrag
Gesamtbetrag
Schützenverein
41
183,04
250
433,04
KLJB
36
160,71
250
410,71
Spielmannszug
14
62,50
250
312,50
Sportverein
357
1593,75
250
1843,75
 
448
2000,00
1000
3000,00

Beschlussempfehlung

Die Jugendfördermittel 2022 werden wie folgt vergeben:
Schützenverein Burgfalken:                           433,04 €
KLJB:                                                   410,71 €
Spielmannszug Lupburg:                           312,50 €
Sportverein Lupburg:                                1.843,75 €

Beschluss

Die Jugendfördermittel 2022 werden wie folgt vergeben:
Schützenverein Burgfalken:                           433,04 €
KLJB:                                                   410,71 €
Spielmannszug Lupburg:                           312,50 €
Sportverein Lupburg:                                1.843,75 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Digitale Alarmierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Ab 2023 soll die digitale Alarmierung der Feuerwehreinsatzkräfte eingeführt werden. Dazu müssen die vorhandenen Sirenen mit einer digitalen Steuereinheit (mTSE) ausgerüstet werden.
Im Rahmen der Vorarbeiten erfolgte dazu eine Sireneneinmessung an jedem Standort und gleichzeitig eine Schallpegelmessung.
Die digitale Alarmierung durch Installation eines mTSE dagegen ist sowohl bei Motorsirenen als auch elektronischen Sirenen gegeben. Diese Anschaffung ist daher unabhängig von einer Modernisierung der Sirenen zu sehen. 
Das vorliegende Angebot der Fa. Abel & Käufl über die Ausrüstung der vorhandenen Sirenen mit mTSE wurde am 30.11.2022 mit den Kommandanten der drei Feuerwehren sowie dem Feuerwehrbeauftragten, Herrn Reisinger, besprochen.
Die Bruttokosten belaufen sich auf insgesamt 14.864,29 €. Die Anschaffung wird mit 2.181 € bzw. max. 80% der für das jeweilige Gerät nachgewiesenen Kosten durch das Sonderförderprogramm Digitalfunk bezuschusst (rd. 10.600 €).

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt die Angebote der Fa. Abel & Käufl vom 29.11.2022 für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines modularen Tetra-Sirenen-Steuerempfängers (mTSE) mit Sirenen FRT für die fünf vorhandenen Sirenenstandorte zu einem Gesamtbetrag von 14.864,29 € brutto an.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt die Angebote der Fa. Abel & Käufl vom 29.11.2022 für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines modularen Tetra-Sirenen-Steuerempfängers (mTSE) mit Sirenen FRT für die fünf vorhandenen Sirenenstandorte zu einem Gesamtbetrag von 14.864,29 € brutto an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Stromliefervertrag ab 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 6

Sachverhalt

Zwischenzeitlich konnte ein Vertragsabschluss für alle SLP-Anlagen mit den Stadtwerken Neumarkt herbeigeführt werden (Preis sogar unter dem günstigsten Anbieter der Kubus-Ausschreibung). 
Jahr
2021/2022
(Rechnungszahlen)
2023
(Schätzung)



Straßenbeleuchtung (SB)
37.761 kW/h      (REWAG)
37.761 kW/h                (SW Augsburg)



Bruttopreis je kW/h
22,5 Ct
90,00 Ct (74,76 Ct netto KUBUS)
Gesamt-Brutto
8.153,09 Euro
33.984,90 Euro 



Liegenschaften (SLP)
160.181 kW/h    (REWAG)
160.181 kW/h             (SW Neumarkt)



Bruttopreis je kW/h
22,5 Ct
52,73 Ct   -  Stadtwerke NM
Gesamt-Brutto
45.409,62 Euro
84.974,40 Euro (incl. GrundG)



Gesamtkosten / Brutto
53.562,71 Euro
118.959,30 Euro




Geschätzte Mehrkosten

65.396,59   Euro

  1. Angebote der Stromlieferanten für das Jahr 2023
Nachdem der Markt Lupburg über die Strombündelausschreibung durch KUBUS nur für die Straßenbeleuchtung (hier vervierfacht sich der Preis in 2023 ggü. 2022) ein Angebot erhalten hatte, das auch angenommen werden muss (lt. Dr. Dirnberger, BayGT, war der Preis zum Zeitpunkt der Ausschreibung „marktgerecht“) war die Versorgung mit SLP (Liegenschaften etc.) offen.
Die Verwaltung lagen bis 17.11.2022, 13:00 Uhr folgende Angebote vor:  
  • REWAG (Stadtwerke Regensburg – bisheriger Lieferant):        kein Angebot
  • Fa. naturstrom (Betreiber unserer Nahwärmeversorgung):        kein Angebot
  • Stadtwerke Augsburg (Lieferant SB-Strom):                        45,167 Ct/kW/h     netto
  • Vattenfall:                                                        53,370 Ct/kW/h     brutto
  • Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.                                        52,730 Ct/kW/h     brutto
(Angebot nur gültig am 17.11.22, 11 – 13 Uhr, sonst für 2023 kein weiteres mehr)

  1. Meinung Bayer. Gemeindetag
  • Rundschreiben vom 14. November 2022
  • Bezirks-Versammlung BayGT am 16.11.2022 in Schmidmühlen

Empfehlung:
  • Zügig die Bestellung für 2023 angehen
  • Kommune sollte in der Lage sein, sehr kurzfristig Angebot annehmen zu können
  • Ersten Bürgermeister für Zuschlag zu ermächtigen
  • Beschaffung für ein Jahr vorzugswürdig

  1. Angebotsannahme
Am 17.11.2022 waren 2. Bürgermeister Robert Hoidn und die Geschäftsleiterin, Frau Nicole Müller, im Rathaus anwesend, der 3. Bürgermeister Konrad Maier telefonisch erreichbar. 
Nach Absprache im „Team“ herrschte Übereinstimmung, das Angebot der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. anzunehmen.
Gründe:
  • Empfehlung des Bayer. Gemeindetages, die Beschaffung zügig durchzuführen
  • Angebot der SW Neumarkt galten nur für 17.11.22, 11-13 Uhr, sonst keines mehr für 2023
  • Regionaler Anbieter – vor Ort jederzeit erreichbar - Hauptaugenmerk liegt auf Versorgung seiner Kunden, nicht bei unbedingter Gewinnmaximierung – Hoffen auf längerfristige Zusammenarbeit
  • Preis von 37,9 Ct/kWh Arbeitspreis netto – günstigster Angebotspreis – bei KUBUS lag die Preisspanne von 41,39 Ct/kWh – 76,60 Ct/kW/h (Durchschnitt: 58,62 Ct/kW/h)
  • Kosten für 2023 trotz der deutlichen Erhöhung leistbar
  • Planungssicherheit für die Gemeindefinanzen (Haushalt, Finanzplan etc.)

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat genehmigt die Entscheidung des Ersten Bürgermeisters zur Annahme des Stromlieferangebotes der Stadtwerke Neumarkt zu den vorstehenden Konditionen vom 17.11.2022.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Entscheidung des Ersten Bürgermeisters zur Annahme des Stromlieferangebotes der Stadtwerke Neumarkt zu den vorstehenden Konditionen vom 17.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung 2019 - Entlastung des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Prüfbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wurde dem Gemeinderat vorab bekannt gegeben.
Der Bericht bescheinigt eine ordnungsgemäße Buchführung. Mängel wurden nicht festgestellt. Nachträgliche Haushaltsbeschlüsse sind nicht notwendig.

Zu Punkt III. Weitere Prüfungen, Sonderprüfungen und dergleichen wird auf den Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung vom 07.04.2022 verwiesen.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters zu beschließen.

Der Erste Bürgermeister ist dabei wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Für die Jahresrechnung 2019 wird Entlastung erteilt.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2019 wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Manfred Hauser ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

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8. Jahresrechnung 2019 - Feststellung des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 ist fertiggestellt und durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (siehe auch TOP 5 der Sitzung vom 01.08.2020)
Der Stand der allgemeinen Rücklage 
betrug zum 31.12.2019                                                1.589.403,80 €

Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2019                        1.643.020,44 €

Die örtliche Rechnungsprüfung ergab eine ordentliche Buchführung. Mängel wurden nicht festgestellt. Nachträgliche Haushaltsbeschlüsse sind nicht notwendig.
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nun das Ergebnis der Jahresrechnung durch Beschluss festzustellen. Damit wird die Jahresrechnung formell und materiell anerkannt und bestätigt, dass der Nachweis erbracht ist.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 fest.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.01.2023 15:20 Uhr