Datum: 12.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vorentwurf B-Plan "An der Hohenfelser Straße"
3 Kommunale Wärmeplanung
4 Aufstellungsbeschluss Teil-Flächennutzungsplan Windenergie
5 Erschließung Burggarten Lupburg - Vorstellung des neuen Projektes
6 Telefonanlage für Kindergarten
7 Information gemeindlicher Jugendpfleger

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2023 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01. Dezember 2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01. Dezember 2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Vorentwurf B-Plan "An der Hohenfelser Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Herr Architekt Iberl stellt den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Hohenfelser Straße“ vor.
Folgende Festsetzungen werden vorgeschlagen:
  • Besonderes Wohngebiet
  • Begrenzung Bauvolumen: max. 25 m Länge, 13 m Breite und max. 3 Vollgeschosse
  • Bautyp E+I+D, max. Wandhöhe 7 m
  • Maximal zulässige Höhenlage
  • Maximal zulässige Anzahl an Wohneinheiten pro Gebäude: 9
  • GRZ 0,4 und GFZ 1,2
  • Satteldach 30 – 48 Grad
  • Pflicht zur Errichtung von Spielplätzen
  • Keine Zufahrtsmöglichkeit über die südlich gelegene Anliegerstraße

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hohenfelser Straße“ und ermächtigt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Festsetzungen einverstanden, bittet aber nochmal um Klärung der maximal zulässigen Höhe, da auf dem benachbarten Grundstück FlNr. 147/3 bereits ein Bauantrag für ein noch nicht realisiertes Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten besteht. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollten diesem Vorhaben nicht widersprechen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hohenfelser Straße“ und ermächtigt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2023 ö 3

Sachverhalt

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Klimaneutralität in Deutschland bis Jahr 2045 (Bayern 2040) gemäß Klimaschutzgesetz. Das gilt auch für die Wärmeversorgung. 
Bis dahin muss die Wärmeversorgung in jeder Kommune auf der Basis von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erfolgen.

Aktuell besteht rund 75 % der Wärmeversorgung noch aus fossilen Energieträgern.

Der kommunalen Wärmeplanung wird künftig die Aufgabe zukommen, an der Erreichung der Klimaziele und der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ausgerichtete Dekarbonisierungsstrategien für die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu entwickeln und einen flächendeckend verbindlichen Rahmen zu schaffen, in dem die für das Gelingen der Wärmewende erforderlichen Investitionen getätigt werden können (vgl. Diskussionspapier BMWK vom Juli 2022).

Der Bund wird die Länder gesetzlich zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichten. Ab welcher Gemeindegröße dies gelten wird, wird derzeit noch diskutiert. Denkbar ist jedoch, dass künftige Förderprogramme davon abhängig gemacht werden, ob eine kommunale Wärmeplanung vorliegt oder nicht.


2.  Aufbau der kommunalen Wärmeplanung

  • Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung
  • Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energie
  • Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung zur Erreichung der Energie- und THG-Einsparung
  • Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz und mittelfristig prioritär zu behandeln sind
  • Für diese Fokusgebiete sind zusätzlich konkrete, räumliche verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten
  • Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Akteure, insbesondere relevanter Energieversorger, an der Entwicklung der Zielszenarien und Entwicklungspfade sowie der umzusetzenden Maßnahmen


3. Förderprogramm

Förderprogramm für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie

Förderquote bis 31.12.2023                90 %
Förderquote ab 01.01.2024                60 %
Gesetzlich verpflichtend durchzuführende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen, d.h. die Förderung kann nur so lange in Anspruch genommen werden, bis die kommunale Wärmeplanung gesetzliche Pflicht für Kommunen wird (voraussichtlich Herbst 2023).

4. Angebot des IfE zur Erstellung eines Wärmeplankonzeptes

Mit Schreiben vom 08.12.2022 unterbreitet das IfE der OTH Amberg – Weiden ein Angebot für die unter Nr. 2 genannten Punkte in Höhe von 50.908,20 € (= maximale Annahme – wird voraussichtlich weniger).

Unter Berücksichtigung der Förderquote würde ein Eigenanteil in Höhe von 5.090,82 € verbleiben.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot des IfE der OTH Amberg – Weiden vom 08.12.2022 in Höhe von 50.908,20 € für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung vorbehaltlich einer Förderzusage im Rahmen der Kommunalrichtlinie in Höhe von 90 % an.

Diskussionsverlauf

TOP wird auf die nächste Sitzung nach dem Projekttag des Gemeinderates vertagt.

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4. Aufstellungsbeschluss Teil-Flächennutzungsplan Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Bisher waren Windenergieanlagen (WEA) grundsätzlich im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben zulässig (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB).
Aber es gab die Möglichkeit über eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) oder im Regionalplan (RP) Konzentrationszonen auszuweisen. Damit wurde das restliche Gemeindegebiet für WEA „gesperrt“.

Zusätzlich galt in Bayern die 10H-Regelung, sprich die Privilegierung galt nur bei Einhaltung von 10x Höhe der WEA zu Bauflächen mit Wohngebäuden.

Seit Dezember 2022 gilt in Bayern die modifizierte 10H-Abstandsregelung:
       Ausnahmefälle von der 10H-Regel (Art. 82 Abs. 5 BayBO)
  • Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft
  • Sonderbauflächen / Sondergebiete für Windkraft
  • Standorte 2 km um Industrie- / Gewerbegebiete
  • Flächen an Eisenbahnstrecken / Autobahn etc. innerhalb von 500 m
  • Flächen im militärischen Übungsgelände
  • Flächen im Wald


Ab 01.02.2023 sind WEA im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben grundsätzlich zulässig und die Ausschlusswirkung ist nicht mehr anzuwenden!

Einzige Ausnahme: § 245e BauGB „Bestandspläne mit Ausschlusswirkung gelten erstmal fort“.

  • Wenn FNP mit Ausschlusswirkung vorhanden ist, ist die Kommune erstmal „geschützt“
  • Wer die Planung bis 01.02.2023 begonnen hat und bis 01.02.2024 in Kraft setzen wird, wird wie ein Bestandsplan behandelt.

Zulässigkeit von WEA nach 2027:

  1. Flächenbeitrag gemäß Wind-an-Land-Gesetz (1,1 % der Landesfläche Bayerns) wird erreicht:
  • WEA zulässig in Windenergiegebieten
  • FNP/RP verlieren Ausschlusswirkung
  • WEA außerhalb Windenergiegebiete zwar zulässig, soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden; aber faktisch ausgeschlossen


  1. Flächenbeitrag gemäß Wind-an-Land-Gesetz (1,1 % der Landesfläche Bayerns) wird nicht erreicht:
  • FNP/RP verlieren Ausschlusswirkung
  • WEA als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig
  • Landesgesetze zu Mindestabständen (10H-Regel) nicht mehr anwendbar
  • WEA im Außenbereich praktisch überall zulässig, soweit keine öffentliche Belange entgegenstehen und Erschließung gesichert ist.


Da der Markt Lupburg bisher nicht über einen rechtskräftigen FNP bzw. eine Konzentrationszonenplanung verfügt und auch im Regionalplan bislang keine Vorrang-/Vorbehaltsgebiete für Windenergie rechtskräftig ausgewiesen sind, empfiehlt sich die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergie.

In der Folge können etwaige Baugesuche für Windkraftanlagen zunächst zurückgestellt werden, WEA wären dann auch nur in den Konzentrationszonen zulässig und für das übrige Gemeindegebiet ergäbe sich weiterhin eine Ausschlusswirkung.

Der Teil-FNP muss jedoch bis 01.02.2024 in Kraft gesetzt sein, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss die Genehmigung durch das Landratsamt vorliegen und die Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht sein.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Lupburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“.
Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist es, für die Windenergienutzung gut geeignete Flächen im Gemeindegebiet als Sonderbauflächen „Windenergie“ auszuweisen und für den übrigen Außenbereich des Marktgebietes die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu begründen. 
Die Sonderbauflächen sollen mindestens einen Flächenanteil des Stadtgebietes von 1,8 % aufweisen, um dem prozentualen Anteil der Landesfläche für Bayern gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zu entsprechen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Lupburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“.
Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist es, für die Windenergienutzung gut geeignete Flächen im Gemeindegebiet als Sonderbauflächen „Windenergie“ auszuweisen und für den übrigen Außenbereich des Marktgebietes die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu begründen. 
Die Sonderbauflächen sollen mindestens einen Flächenanteil des Stadtgebietes von 1,8 % aufweisen, um dem prozentualen Anteil der Landesfläche für Bayern gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zu entsprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Erschließung Burggarten Lupburg - Vorstellung des neuen Projektes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2023 ö 5

Sachverhalt

In Zusammenarbeit mit dem OGV Lupburg – See und dem Markt Lupburg ist die Erschließung des Nordhangs des Burgbergs angedacht.

Die Landschaftsarchitektin Maria Bossle hat dazu einen Vorentwurf erstellt und verschiedene Ideen skizziert.

Es soll ein besseres Wegesystem mit kleinen Plätzen zum Innehalten oder Spielen errichtet werden, damit für alle Altersschichten der Anreiz zu einem Ausflug oder Spaziergang zum Burgberg geschaffen werden. Der bestehende Pavillon soll dabei besser erschlossen und trockenen Fußes erreichbar werden.

Folgende Maßnahmen wären denkbar:

  • Naturnaher Ausbau der Wege mit Holzhäcksel, Splitt oder Teile mit Pflaster in behindertenfreundlichen Bereichen
  • Pflanzung von seltenen, unbekannteren Beerensträuchern als Naschpfad
  • Pflanzung von Gastbaumarten für einen klima- und schädlingsresistenteren Wald der Zukunft mit Informationsschildern
  • Seilhandlauf an steilen Stellen, evtl. kleine Seilbrücken
  • Einfache Kletter- und Balanciermöglichkeiten aus Baumstämmen
  • Ruheinsel mit Liegestühlen auf Podest oder Liegebank zum Innehalten
  • Bekletterbare Waldtiere und Insekten aus Holz
  • Tastpfad mit verschiedenen Belägen in ein Wegestück integriert
  • Klangerlebnisse mit aufgehängten Hölzern

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6. Telefonanlage für Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Erweiterung des Kindergartens sollte nun noch die Telefon- und Türsprechanlage erneuert werden.
Das Angebot der Fa. Pöppel electronic beläuft sich auf 12.016,32 €.

Der Umfang und die technischen Anforderungen sind mit der Kindergartenleitung bereits abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Fa. Pöppel electronic in Höhe von 12.016,32 € an.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Fa. Pöppel electronic in Höhe von 12.016,32 € an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Information gemeindlicher Jugendpfleger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Ab dem 16.01.2023 wird den Gemeinden Hohenfels, Parsberg und Lupburg ein gemeindlicher Jugendpfleger zur Verfügung stehen.
Über eine Stellenanzeige des KJR konnte Hr. Bilic für diese Position gewonnen werden. Am Montag, den 16.01.2023 wird es einen gemeinsamen Pressetermin geben, bei dem Hr. Bilic offiziell vorgestellt wird.

Datenstand vom 26.01.2023 15:14 Uhr