Datum: 30.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.03.2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.03.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes "Degerndorfer Straße" und "Degerndorfer Straße - 1. Änderung" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Auszug Bebauungsplan „Degerndorfer Straße“ aus dem Jahr 1992:
Auszug aus dem Bebauungsplan „Degerndorfer Straße – 1. Änderung“ aus dem Jahr 2013
1992 erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplanes „Degerndorfer Straße“, welche im nördlichen Teilbereich Nutzung als GE (Gewerbe), im östlichen und südlichen anschließenden Teilbereich eine Nutzung als MI (Mischung von Gewerbe und Wohnen) und im weiteren südlichen Teilbereich eine Nutzung als WA (allgemeines Wohngebiet) vorgesehen hat.
Zum damaligen Zeitpunkt befand sich im Geltungsbereich eine vereinzelte Wohnbebauung sowie der Bauhof bzw. das Feuerwehrgerätehaus.
Im Jahr 2013 erfolgte die Änderung des ursprünglichen Bebauungsplanes, wodurch mit Ausnahme des Bauhofgrundstückes die Nutzungsart der alten Parzellen 29,30, 33, 34 von GE in MI geändert wurde. Hintergrund war die Schaffung von Wohnbauflächen auf den ursprünglichen Flurstücken Nr. 377 (alter Festplatz) und 378 – Teilfläche.
Die Nutzungsart MI auf dem Grundstück FlNr. 380 wurde beibehalten, aber eine Parzellierung vorgenommen.
Zudem wurde eine von Bebauung freizuhaltende Wassermulde eingeplant.
Die Zufahrt zu den südlich der Wassermulde liegenden neuen Parzellen 8 und 9 (Mehrfamilienhäuser) erfolgt ausschließlich über die Straße „Am Schlossacker“, die im Ursprungs-Bebauungsplan als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde.
Mittlerweile ist das Plangebiet nahezu vollständig mit Wohngebäuden bebaut:
Die Ausnahme bilden lediglich die östlich (FlNr. 380) und südlich (FlNr. 378/8) des Bauhofgeländes gelegenen Baulücken, sowie eine weitere Baulücke südlich der Straße „Am Schlossäcker“, für die jedoch ohnehin nur eine Nutzung als Wohnbaufläche in Frage kommt.
Die anderen beiden Baulücken unterliegen jeweils der Nutzungsart MI.
Faktisch wäre jedoch eine Mischnutzung von nicht störendem Gewerbe und Wohnen allerdings nur noch auf dem Flurstück 380 möglich, da die Zufahrt zum Grundstück FlNr. 378/8 nur über den verkehrsberuhigten Bereich „Am Schlossacker“ und weiter über das Privatgrundstück FlNr. 378/11 (Mehrfamilienhaus) möglich ist.
Eine Ansiedlung von Gewerbe oder Büroflächen auf dem Grundstück FlNr. 378/8 erscheint daher städtebaulich nicht mehr vertretbar und entspricht auch nicht mehr der planerischen Zielsetzung des Ursprungsbebauungsplanes „Degerndorfer Straße“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht mehr zeitgemäß und spiegeln die tatsächliche Bebauung nicht wider. Da das Plangebiet zudem nahezu vollständig bebauut ist, hat der Bebauungsplan seine Aufgabe nach § 1 BauGB zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung weitestgehend erfüllt.
Es wird daher vorgeschlagen, die Bebauungspläne „Degerndorfer Straße“ und „Degerndorfer Straße - 1. Änderung“ für den Bereich südlich der Wassermulde aufzuheben (rot umrandeter Bereich) – s. nachfolgende Skizze.
Die Nutzungsart MI für den nördlichen Bereich sollte aufgrund des angrenzenden Gewerbegebietes jedoch erhalten bleiben. Das Grundstück FlNr. 380 ist im Eigentum der Gemeinde, weshalb hier durch entsprechende Vertragsverhandlung bei einer Veräußerung auf die Mischnutzung Gewerbe / Wohnen hingewirkt werden kann, um den Gebietscharakter zu erhalten.
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben würde sich dann gemäß § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) beurteilen, sprich sie müssten sich nach Art und Maß der Umgebungsbebauung einfügen.
Das Verfahren zur Aufhebung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes entspricht dem der Aufstellung, aber auch dafür sind Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungs- sowie Satzungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zwingend vorgeschrieben.
Der Flächennutzungsplan sieht im aktuellem Planungsstadium für diesen Bereich bereits eine Wohnnutzung vor.
Beschlussempfehlung
Die Bebauungspläne „Degerndorfer Straße“ und „Degerndorfer Straße – 1. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan werden wie im Sachvertrag rot umrandet dargestellt nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Auslage der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Aufhebungsentwurfes durchgeführt.
Beschluss
Die Bebauungspläne „Degerndorfer Straße“ und „Degerndorfer Straße – 1. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan werden wie im Sachvertrag rot umrandet dargestellt nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Auslage der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Aufhebungsentwurfes durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Antrag von Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 378/8, Gem. Lupburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Nähe Am Schloßacker, Lupburg
In Anlehnung an die geplante Aufhebung der Bebauungspläne „Degerndorfer Straße“ und „Degerndorfer Straße – 1. Änderung“ gemäß TOP 2 dieser Sitzung werden sich die Bauvorhaben künftig nach den Maßgaben des § 34 BauGB beurteilen lassen müssen. Sie fügen sich nach Art und Maß der Bebauung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zum Grundstück FlNr. 378/8 ausschließlich über das Grundstück FlNr. 378/11 möglich ist.
Die momentan errichtete Baustellenzufahrt auf dem Grundstück FlNr. 377/10 (Wassermulde) ist wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 378/8, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 378/8, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MR Meier ist an der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
zum Seitenanfang
3.2. Antrag von Teresa Forster-Güttler auf Neubau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 4, Gem. Degerndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Degerndorf E 1, Degerndorf
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Teresa Forster-Güttler auf Neubau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 4, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Teresa Forster-Güttler auf Neubau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 4, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.3. Antrag von Stefan Pretzl auf Errichtung eines Schuppen auf dem Grundstück FlNr. 437/31, Gem. Lupburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
3.3 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Ziegelhüttestr. 12, Lupburg
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Stefan Pretzl auf Errichtung eines Schuppen auf dem Grundstück FlNr. 437/31, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Stefan Pretzl auf Errichtung eines Schuppen auf dem Grundstück FlNr. 437/31, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.4. Antrag der Metzgerei Hecht GbR auf Errichtung einer PV-Anlage auf dem Grundstück FlNr. 570/1, Gem. Degerndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
3.4 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Degerndorf G 1, Degerndorf (GE Bairing)
Beschlussempfehlung
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet. Obwohl der Antrag als Genehmigungsfreistellung eingereicht wurde, erklärt der Markt Lupburg, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Metzgerei Hecht GbR auf Errichtung einer PV-Anlage auf dem Grundstück FlNr. 570/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet. Obwohl der Antrag als Genehmigungsfreistellung eingereicht wurde, erklärt der Markt Lupburg, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Metzgerei Hecht GbR auf Errichtung einer PV-Anlage auf dem Grundstück FlNr. 570/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.5. Antrag der Karl Hecht Vermögensverwaltung UG & Co.KG auf Anbau an bestehende Anlieferhalle auf dem Grundstück FlNr. 570/1, Gem. Degerndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
3.5 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Degerndorf G 1, Degerndorf (GE Bairing)
Beschlussempfehlung
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet. Obwohl der Antrag als Genehmigungsfreistellung eingereicht wurde, erklärt der Markt Lupburg, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Karl Hecht Vermögensverwaltung UG & Co.KG auf Anbau an bestehende Anlieferhalle auf dem Grundstück FlNr. 570/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet. Obwohl der Antrag als Genehmigungsfreistellung eingereicht wurde, erklärt der Markt Lupburg, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Karl Hecht Vermögensverwaltung UG & Co.KG auf Anbau an bestehende Anlieferhalle auf dem Grundstück FlNr. 570/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Antrag zur Anbringung einer Geschwindigkeitsanzeige (Smiley) am Ortseingang Lupburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt eine Petition mehrerer Bürger vor, mit welcher die Anbringung einer dauerhaften Geschwindigkeitsanzeige (Smiley) am Ortseingang Lupburg aus Richtung Degerndorf beantragt wird.
Das Schreiben wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungsladung übersandt.
DSD Geschwindigkeitsanzeigesystem Solar, mit 480 Hochleistungs-LED´s, automatischer Helligkeitsregelung, Ziffernhöhe ca. 300 mm, Stahlgehäuse verzinkt und Pulverbeschichtet, rot-weiße Warnumrandung, leistungsfähiger Akku, Solar-Modul zum Laden des Akkus, Ein-Mann-Montageset, auswählbarer Geschwindigkeitsanzeigebereich: 7 km/h und von 10 – 100 km/h, jeweils in 10er Schritten, Gewicht: ca. 7,5 kg Alle hier gezeigten Systeme werden mit Universal-Masthalterung geliefert, die an Rohrpfosten und Masten bis 160 mm Ø befestigt werden kann.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg beschafft eine Geschwindigkeitsanzeige, die an wechselnden notwendigen Standorten im Gemeindebereich eingesetzt wird.
Beschluss
Der Markt Lupburg beschafft eine Geschwindigkeitsanzeige, die an wechselnden notwendigen Standorten im Gemeindebereich eingesetzt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Finanzplan 2024 - 2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2023 ist die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2026 fortzuschreiben.
Freier Finanzspielraum
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021
Rechnungs-
ergebnis
|
2022
Rechnungs-
ergebnis (vorl.)
|
2023
Plan
|
2024
Plan
|
2025
Plan
|
2026
Plan
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
1.739.707 €
|
1.057.853 €
|
1.154.078€
|
907.483 €
|
890.435 €
|
885.150 €
|
abzgl. Kreditbeschaffungskosten und ordentliche Tilgung
|
890.000 €
|
122.183 €
|
220.000 €
|
68.000 €
|
40.000 €
|
40.000 €
|
abzgl. Abschreibung kostenrechnende Einrichtungen
|
66.699 €
|
45.000 €
|
45.000 €
|
45.000 €
|
45.000 €
|
45.000 €
|
zuzüglich Investitionspauschale Art. 12 FAG
|
126.500 €
|
110.000 €
|
110.000 €
|
110.000 €
|
110.000 €
|
110.000 €
|
Freier Finanzspielraum
|
909.508 €
|
1.000.670 €
|
999.078€
|
904.483 €
|
915.435 €
|
910.150 €
|
Im gesamten Finanzplanungszeitraum kann eine Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt in Höhe durchschnittlich 900.000 € jährlich erwirtschaftet werden.
Für das Jahr 2023 ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 1.899.022 € vorgesehen, für die Jahre 2024 – 2026 ist aktuell keine Entnahme aus der Rücklage vorgesehen. Allerdings sind in der Finanzplanung derzeit noch keine Zahlen für die geplante Erweiterung der Grundschule enthalten, da eine verlässliche Kostenschätzung momentan noch nicht vorliegt.
Nach aktuellem Planungsstand ist jedoch in den Jahren 2024 – 2026 jeweils eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 900.000 € jährlich eingerechnet.
Ob diese Zuführung anhand der unklaren Entwicklung der Energie- und Baukosten, der Inflationsrate sowie der politischen Situation durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine in der Form zu halten ist, ist derzeit nicht abzusehen.
Beschlussempfehlung
Der Finanzplan 2022 – 2026 mit in der Anlage angegebenen Zahlen wird beschlossen.
Beschluss
Der Finanzplan 2022 – 2026 mit in der Anlage angegebenen Zahlen wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Haushalt 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
30.03.2023
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Auf die Vorbesprechung zum Haushalt 2023 im Rahmen des Projekttages wird verwiesen.
Die dabei getroffenen Vereinbarungen zu den einzelnen geplanten Maßnahmen wurden in das diesjährige Zahlenwerk zum Haushalt 2023 eingearbeitet.
Der ausführliche Vorbericht wird nächste Woche nachgereicht.
Der Haushalt 2023 sieht Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 9.962.243 € vor. Davon entfallen 5.410.743 € auf den Verwaltungshaushalt und 4.551.500 € auf den Vermögenshaushalt.
Freier Finanzspielraum
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021
Rechnungs-
ergebnis
|
2022
Rechnungs-
ergebnis (vorl.)
|
2023
Plan
|
2024
Plan
|
2025
Plan
|
2026
Plan
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
1.739.707 €
|
1.057.853 €
|
1.154.078€
|
907.483 €
|
890.435 €
|
885.150 €
|
abzgl. Kreditbeschaffungskosten und ordentliche Tilgung
|
890.000 €
|
122.183 €
|
220.000 €
|
68.000 €
|
40.000 €
|
40.000 €
|
abzgl. Abschreibung kostenrechnende Einrichtungen
|
66.699 €
|
45.000 €
|
45.000 €
|
45.000 €
|
45.000 €
|
45.000 €
|
zuzüglich Investitionspauschale Art. 12 FAG
|
126.500 €
|
110.000 €
|
110.000 €
|
110.000 €
|
110.000 €
|
110.000 €
|
Freier Finanzspielraum
|
909.508 €
|
1.000.670 €
|
999.078€
|
904.483 €
|
915.435 €
|
910.150 €
|
Für die Höhe der freien Finanzspanne sind hauptsächlich die Einnahmen im Verwaltungshaushalt beim Einzelplan 9 ausschlaggebend.
Für das Jahr 2023 errechnet sich eine Steuerkraft von 860,44 € je Einwohner.
R Ü C K L A G E N
S C H U L D E N S T A N D
Für das aktuelle Haushaltsjahr sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Zur Finanzierung der künftigen anstehenden Investitionen (Dorferneuerung See, Erweiterung Grundschule) wird eine Kreditaufnahme voraussichtlich allerdings nicht vermeidbar sein.
Der Schuldenstand per 31.12.2022
beträgt: 497.679,45 €
./. Tilgungsansatz 2023 103.453,88 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023: 394.225,57 €
Schulden pro Kopf der Bevölkerung zu Beginn des Haushaltsjahres:
497.679,45 €
------------------ = 197,18 € / Einwohner
2.524 Einwohner?? Einwohnerstand Hauptwohnsitz zum 30.06.2022
Schulden pro Kopf der Bevölkerung voraussichtlich am Ende des Haushaltsjahres:
394.225,57 €
------------------ = 156,19 € / Einwohner
2.524 Einwohner?? Einwohnerstand Hauptwohnsitz zum 30.06.2022
Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden 1.000 bis 3.000 Einwohner:
701 €/Einwohner
(Stand: 31.12.2021)?? Quelle: Bayerisches Landesamt f. Statistik
Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. beträgt:
391,59 €/Einwohner
(Stand: 31.12.2022)?? Quelle: Landratsamt Neumarkt
Laut der Schuldenstandstatistik des Landkreises Neumarkt belegt der Markt Lupburg die Rangziffer 15 (von 19) bei der Verschuldungshöhe im Landkreis.
Zum 30.03.2023 wird die Zinsbindungsfrist eines Darlehens ablaufen. Es ist geplant, den Restbetrag in einer Summe abzulösen (rd. 117.000 €).
Im Jahr 2024 werden zwei weitere Darlehen vollständig getilgt sein.
Über den 31.12.2024 hinaus wird nur noch ein Darlehen bei der KfW-Bank zu bedienen sein, dessen Zinsbindung am 15.02.2025 abläuft. Der Restbetrag in Höhe von 172.674 € könnte dann ebenfalls in einer Summe abgelöst werden.
Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionen vorgesehen:
Ausgaben für den Erwerb von Sachen des
Anlagevermögens (ohne Baumaßnahmen) 873.000 €
davon:
Erwerb von Grundstücken 546.000 €
Erwerb von beweglichen Sachen 327.000 €
Baumaßnahmen 3.444.500 €
Tilgungsleistung 220.000 €
Umlagen 14.000 €
davon:
an Schulverband Investitionsumlage 8.000 €
an LNI 6.000 €
Gesamt 4.551.500 €
Die Maßnahmen zum Vermögenserwerb gliedern sich insbesondere wie folgt auf:
Bewegliche Sachen des Anlagevermögens und Grunderwerb:
Ausgaben für EDV (Beschaffung Worm-System für
revisionssichere Datenspeicherung)
|
10.000
|
Mobiliar Rathaus
|
1.000
|
Erwerb von Ausrüstung für Feuerwehr (nur Neuanschaffungen, kein Ersatz)
|
5.000
|
HLF 10
|
260.000
|
Mannschaftsfahrzeug FF Deg.
|
40.000
|
Mobiliar Grundschule
|
8.000
|
Lehrerdienstgeräte
|
4.000
|
Mobiliar Mittagsbetreuung
|
1.000
|
Erwerb von EDV KiGa
|
3.000
|
Erwerb von EDV KiGa
|
3.000
|
Maschinen und Geräte Bauhof
|
5.000
|
Urnengräber Haid
|
17.500
|
Erwerb von Grundstücken
|
541.000
|
Baumaßnahmen:
Kindergarten Renovierung zweier Gruppenräume
|
32.500
|
Kindergarten Ausbau UG Restzahlungen
|
16.500
|
Gestaltung Außenanlagen
|
60.000
|
Burggarten
|
3.000
|
Bebauungspläne
|
75.000
|
Straßensanierung „Am Burgberg“
|
1.200.000
|
Geh- und Radweg See (Lückenschluss zwischen See und Neuhaid)
|
130.000
|
GVS Neuhaid
|
205.000
|
Kanalsanierung „Am Burgberg“
|
1.300.000
|
Parkplatz Friedhof Haid
|
65.000
|
Gigabitausbau
|
140.000
|
Für einige der oben genannten Maßnahmen stehen auch noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr zur Verfügung, weshalb hier nur die zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Mittel ausgewiesen werden.
Den Ausgaben stehen folgende Einnahmen zur Verfügung:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1.154.078 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 1.899.022 €
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen
des Anlagevermögens (Grundstücke und bewegliche Sachen) 143.400 €
davon:
Verkauf Bauplatz Hofäcker nach Rückgabe 91.000 €
Verkauf Lindner 52.400 €
Beiträge und ähnliche Entgelte 105.000 €
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 1.250.000 €
davon:
Förderung Lehrerdienstgeräte 3.000 €
Zuwendung BAFA für RLT-Anlage im Kindergarten 56.000 €
Zuwendung Freistaat Bayern Kindergarten Ausbau UG 174.000 €
ELER-Förderung Sanierung GVS Neuhaid 196.000 €
Förderung Geh- und Radweg 135.095 €
Zuwendung Sanierung Abwasserkanaäle „Am Burgberg“ 531.000 €
Straßenausbaupauschale 44.905 €
Investitionspauschale 110.000 €
Gesamt 4.551.500 €
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2023
„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.410.743 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.551.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.“
Beschluss
Der Markt Lupburg beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2023
„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.410.743 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.551.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2023 12:37 Uhr