Datum: 04.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Berthold Birnthaler auf Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung auf dem Grundstück FlNr. 330/21, Gem. Lupburg
3 Bestätigung Wahl des 3. Kommandanten der FFW See
4 Antrag des SV Lupburg auf Investitionskostenzuschuss für die Erweiterung des Sportheims

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1. Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.05.2023 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.03.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.05.2023 ö 2
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2.1. Antrag von Berthold Birnthaler auf Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung auf dem Grundstück FlNr. 330/21, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.05.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Lindenweg 26, Lupburg
Beantragt wird eine Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung (evtl. auch mit PV Modulen) mit einer Grundfläche von 20 m² und einer Tiefe von 4 m. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der geltende Bebauungsplan „Hofäcker“ sieht in § 2 Abs. 4 der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften vor, dass An- und Vorbauten zulässig sind, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.
Dies ist vorliegend der Fall, weshalb hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Zum Antrag von Berthold Birnthaler auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/21, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. 

Beschluss

Zum Antrag von Berthold Birnthaler auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/21, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bestätigung Wahl des 3. Kommandanten der FFW See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Bei der Wahl am 18.03.2023 wurde Herr Johannes Moser einstimmig zum 3. Kommandanten der FFW See gewählt.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg bestätigt die Wahl von Herrn Johannes Moser zum 3. Kommandanten der FFW See.

Beschluss

Der Markt Lupburg bestätigt die Wahl von Herrn Johannes Moser zum 3. Kommandanten der FFW See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag des SV Lupburg auf Investitionskostenzuschuss für die Erweiterung des Sportheims

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.05.2023 ö 4

Sachverhalt

In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung stellte der 1. Vorsitzende des SV Lupburg den Vorentwurf für die Erweiterung des Sportheims vor:



Geplant ist ein Anbau, der im Untergeschoss Platz für weitere sportliche Nutzung und im Erdgeschoss einen Versammlungsraum mit Nebenräumen vorsieht.
Dieser Versammlungsraum wird für Besprechungen, Jahreshauptversammlungen, Vereinsfeiern und sonstige vereinsbezogene/gemeinnützige Veranstaltungen benötigt.

Der Sportverein erhält jedoch nur für sportlich genutzte Räume entsprechende Fördermittel und beantragt daher für diejenigen Baukosten, die den gesellschaftlich-sozialen Teil (Versammlungsraum und Nebenräume) zugeordnet werden können, einen Investitionszuschuss durch die Gemeinde, der die in der Fördersatzung des Marktes Lupburg festgesetzten 10% übersteigt.
In Einzelfällen ist eine höhere Förderung denkbar und sollte im vorliegenden Fall auch in Betracht gezogen werden.

Durch die geplante Erweiterung des Sportheims würde wieder eine Versammlungsmöglichkeit für ca. 100 Personen geschaffen werden und diese nicht nur dem Sportverein allein sondern allen Lupburger Vereinen zur Verfügung stehen.
Insbesondere seit der Schließung des Gasthauses Gabler haben viele Vereine keine Räumlichkeiten mehr für die Durchführung von Jahreshauptversammlungen, Besprechungen, Vereinsfeiern und Ehrungen. Leider sind auch die Räume im Rathaus / Burgsaal hier nur eingeschränkt vorhanden bzw. nutzbar.
Die Schaffung eines neuen Versammlungsraumes würde die gesamte Vereinstätigkeit und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gemeinde fördern, stärken und unterstützen.

Es wird daher vorgeschlagen, im vorliegenden Fall von der Einzelfallregelung der Satzung über die Ehrungen Auszeichnungen und Förderung Gebrauch zu machen und einen höheren prozentualen Anteil an den Investitionskosten zu gewähren. 
Der konkrete Fördersatz sollte dabei jedoch erst nach Vorlage weiterer Unterlagen (detaillierte Kostenberechnung, Nachweis weiterer Fördermittel, Nachweis über Art und Umfang der Eigenleistung des Sportvereins, schriftliche Bestätigung des Vorstands über die unentgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten an andere Lupburger Vereine und die entsprechende Ausgestaltung, etc.) nach dem Ermessen des Gemeinderates festgelegt werden. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Lupburg begrüßt das Vorhaben des Sportvereins Lupburg und wird dieses über den in der Satzung über die Ehrungen, Auszeichnungen und Förderung festgesetzten Prozentsatzes von 10% der förderfähigen Investitionskosten bezuschussen.
Die genaue Höhe wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden, sobald eine verlässliche und detaillierte Aufstellung über die zu erwartenden Kosten, weiterer Fördermittel und Eigenleistungen vorliegt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Lupburg begrüßt das Vorhaben des Sportvereins Lupburg und wird dieses über den in der Satzung über die Ehrungen, Auszeichnungen und Förderung festgesetzten Prozentsatzes von 10% der förderfähigen Investitionskosten bezuschussen.
Die genaue Höhe wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden, sobald eine verlässliche und detaillierte Aufstellung über die zu erwartenden Kosten, weiterer Fördermittel und Eigenleistungen vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2023 14:02 Uhr