Datum: 15.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Stephanie & Marcus Oettner auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 377/6, Gem. Lupburg
2.2 Antrag des SV 1959 Lupburg e.V. auf Erweiterung des Betriebsgebäudes auf den Grundstücken FlNrn. 455, 456, Gem. Lupburg
2.3 Antrag des Marktes Lupburg auf Errichtung eines Nebengebäudes bei der KiTa in See, FlNr. 80, Gem. See
3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss GE "Haid II"
4 Teil-Flächennutzungsplan Wind des Marktes Lupburg - Abwägung Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
5 Teil-Flächennutzungsplan Wind der Stadt Parsberg - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
6 Ladeinfrastruktur E-Mobilität - Förderprogramm
7 Jahresrechnung 2020 - Feststellung des Ergebnisses
8 Jahresrechnung 2020 - Entlastung des 1. Bürgermeisters
9 Jahresrechnung 2022 - Rechenschaftsbericht der Verwaltung und Verweis an den Rechnungsprüfungsausschuss

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 2
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2.1. Antrag von Stephanie & Marcus Oettner auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 377/6, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Ändresenweg 10, 92331 Lupburg


Beantragt wird eine Terrassenüberdachung mit 6,5 m Länge und knapp 4 m Tiefe. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der geltende Bebauungsplan „Degerndorfer Straße – 1. Änderung“ sieht in § 1 Abs. 6 der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften vor, dass An- und Vorbauten zulässig sind, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.

Dies ist vorliegend der Fall, weshalb hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Zum Antrag von Stephanie & Marcus Oettner auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 377/6, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Beschluss

Zum Antrag von Stephanie & Marcus Oettner auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 377/6, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Antrag des SV 1959 Lupburg e.V. auf Erweiterung des Betriebsgebäudes auf den Grundstücken FlNrn. 455, 456, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Lohhofer Weg 1, 92331 Lupburg


Das im Jahr 2010 genehmigte Betriebsgebäude des SV Lupburg soll erweitert werden. Es kann als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des SV Lupburg 1959 e. V. auf Erweiterung des Betriebsgebäudes auf den Grundstücken FlNrn. 455, 456, Gem. Lupburg, wird erteilt.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des SV Lupburg 1959 e. V. auf Erweiterung des Betriebsgebäudes auf den Grundstücken FlNrn. 455, 456, Gem. Lupburg, wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Antrag des Marktes Lupburg auf Errichtung eines Nebengebäudes bei der KiTa in See, FlNr. 80, Gem. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 2.3

Sachverhalt

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Beschlussempfehlung

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Finanzen

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Rechtslage

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Diskussionsverlauf

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Beschluss

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss GE "Haid II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 3

Sachverhalt

Auf die Ausführung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt wird verwiesen.
Nachfolgend  werden lediglich die einzelnen Beschlussvorschläge zur Behandlung der Stellungnahmen dargestellt.

Regierung der Oberpfalz – 02.05.2022 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Lupburg wird die bestehenden Grünzäsuren zur Vermeidung bandartiger Siedlungsstrukturen bei weiteren Planungen erhalten.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Umweltschutz – 11.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Schallgutachten wurde erstellt auf dessen Basis die zulässigen Emissionen kontingentiert wurden.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Naturschutz – 04.04.2022
Die Ausgleichsverpflichtung für das "GE Eichenbühl Fit AG" wird kartografisch abgegrenzt, hieran anschließend wird die für die gegenständliche Planung erforderliche Ausgleichsfläche angeordnet. Der Hinweis zum Leitfaden und zum Ausgleich für das GE Haid wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Lupburg möchte weiterhin die ältere Version des Leitfadens anwenden.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – 06.05.2022 / 16.05.2022
Bereich Landwirtschaft:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Lupburg stellt die Fruchtbarkeit der beplanten Fläche ausdrücklich in die Abwägung ein. Die Schaffung des Bauhofes geht jedoch im Rang vor. 

Bereich Forsten:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Wasserwirtschaftsamt Regensburg – 29.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Entwässerungskonzept wird erstellt.

Bayernwerk Netz GmbH – 04.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Deutsche Telekom Technik GmbH – 13.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zweckverband Laber-Naab – 04.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 09.05.2022
Die Stellungnahme und weitgehende Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Eine Ortseingrünung ist umfassend vorgesehen. Die Versickerung vor Ort wird verpflichtend festgesetzt. Die weiteren Hinweise werden im Rahmen der Detailplanung geprüft.

Es wird empfohlen, auf eine Einzelbeschlussfassung zu verzichten und stattdessen folgenden abschließenden Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen:

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg billig den Entwurf des Bebauungsplanes GE „Haid II“ in der Fassung vom 15.06.2023 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Markt Lupburg billig den Entwurf des Bebauungsplanes GE „Haid II“ in der Fassung vom 15.06.2023 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Teil-Flächennutzungsplan Wind des Marktes Lupburg - Abwägung Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Auf die Ausführung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt wird verwiesen.
Nachfolgend werden lediglich die einzelnen Beschlussvorschläge zur Behandlung der Stellungnahmen dargestellt.
Regierung der Oberpfalz – Regensburg 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Vom Regionalen Planungsverband wurden keine Einwände vorgebracht.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Naturschutz – 13.04.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst und aktualisiert. Die vorgebrachten potenziellen Beeinträchtigungen hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes sollen weiterhin, wie im Rahmen der Begründung dargelegt, auf der Ebene des Zulassungsverfahrens sofern erforderlich vertieft untersucht werden. Die auf der Ebene der Flächennutzungsplanung entscheidende Vermeidungsmaßnahme ist die Gebietsauswahl. Hier wurden Bereiche mit großflächig zusammenhängenden naturnahen Wäldern oder besonderen Lebensraumstrukturen und topographischen Gegebenheiten ausgespart und eine weniger naturnahe in Autobahnnähe befindliche Fläche gewählt. Insofern hält der Markt Lupburg die vorgesehene Planung für richtig und zielführend, um den überragenden öffentlichen Belang, der verstärkten Erzeugung regenerativer Energien mit den Belangen des Naturschutzes in Einklang zu bringen.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – 08.05.2023
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei den eingereichten Unterlagen handelt es sich um keinen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz oder Bauantrag, sondern um die Änderung/Aufstellung eines Flächennutzungsplanes. 

Hinsichtlich des genannten Baudenkmals „Kallmünz“ ist festzustellen:

  • Das genannte Baudenkmal befindet sich in ca. 15 km Entfernung östlich der geplanten Konzentrationszone.
  • Das genannte Baudenkmal befindet sich im Talraum der Naab, nach Westen begrenzt durch eine markante Hangkante des Schlossberges (Höhenunterschied zur Naab etwa 100 m). Markante Blickbeziehungen zum Baudenkmal „Kallmünz“ bestehen insbesondere vom gegenüberliegenden Ufer der Naab. Die weitere Sicht nach Westen wird durch die markante Hangkante des Schlossberges und auch der dahinterliegenden Höhenrücken der Oberpfälzer Alb massiv eingeschränkt. 
  • Mit einem Blick auf die topografische Karte im Bayernatlas ist zu erkennen, dass eine Blickbeziehung praktisch ausgeschlossen ist, geschweige denn, dass mit einer verunstaltenden oder bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen in dem 15 km entfernten Gebiet in Lupburg zu rechnen wäre.
  • Pikanterweise befinden sich bereits in der Achse zwischen Kallmünz und der vorgeschlagenen Konzentrationszone mehrere Windkraftanlagen deutlich näher am Baudenkmal von Kallmünz: 

    • Windkraftanlage bei Kollerhof (Entfernung 3,5 km)
    • Windpark am Russelberg (4 Anlagen, Abstand 6 km)
    • Windpark am Hüttberg (3 Anlagen, Abstand 11 km)
    • Windkraftanlage bei Pöfersdorf (Abstand 11 km)

Alle diese Anlagen liegen in einer Achse zwischen Kallmünz und der geplanten Konzentrationszone. 

Aus den genannten Gründen ist es aus Sicht des Marktes Lupburg unverständlich, dass vom Landesamt für Denkmalpflege eine derartig aufwändige und kostenintensive Sichtbarkeitsuntersuchung gefordert wird, obwohl eine kurze Auswertung des Bayern Atlas bereits deutlich zeigt, dass keinerlei Sichtbeziehung besteht und bereits zahlreiche Anlagen in der gleichen Blickachse deutlich näher am Baudenkmal vorhanden sind. Zur Verdeutlichung wird auf den anliegenden Schnitt aus dem Bayernatlas verwiesen. Der Markt Lupburg hätte sich von einer Fachbehörde eine konstruktive Mithilfe bei der Realisierung eines Belangs von überragendem öffentlichem Interesse erwartet.

Der Markt Lupburg hält eine Beeinträchtigung des Baudenkmals „Kallmünz“ für ausgeschlossen. Eine Planänderung erfolgt nicht.

 
Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Die Bodendenkmäler sind im Flächennutzungsplan des Marktes Lupburg dargestellt. 
Ein entsprechender Hinweis auf die Notwendigkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis wird in der Begründung ergänzt. 


Bundesamt für Infrastruktur u.a. der Bundeswehr, Bonn – 03.04.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die notwendige Beteiligung des Bundesamtes im Rahmen der Zulassungsplanung wird in der Begründung ergänzt. 

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern – 04.05.2023
Die entsprechende Stelle wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt. 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – 08.05.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Hinweise sind im Zulassungsverfahren zu beachten. 

Wasserwirtschaftsamt Regensburg – 03.05.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Hinweise sind im Rahmen der Zulassungsplanung zu beachten. 

Bayernwerk Netz GmbH – 03.05.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Hinweise sind im Rahmen der Zulassungsplanung zu beachten. 

Deutsche Telekom Technik GmbH – 13.04.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass Telekommunikationsanlagen für Windkraftanlagen nach Kenntnis des Marktes regelmäßig nicht erforderlich sind.

 
Es wird empfohlen, auf eine Einzelbeschlussfassung zu verzichten und stattdessen folgenden abschließenden Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zu fassen:

Beschlussempfehlung

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Änderungen zum Planungsstand des Flächennutzungsplanes vom 02.03.2023.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben.

Der Markt Lupburg fasst den Feststellungbeschluss zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ in der Fassung vom 02.03.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch. Dem Teil-Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt. 

Beschluss

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Änderungen zum Planungsstand des Flächennutzungsplanes vom 02.03.2023.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben.

Der Markt Lupburg fasst den Feststellungbeschluss zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ in der Fassung vom 02.03.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch. Dem Teil-Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Teil-Flächennutzungsplan Wind der Stadt Parsberg - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes wurde der Markt Lupburg als Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Im Wesentlichen wären Belange des Marktes Lupburg lediglich durch die Fläche W 3, Nähe Wolfsquiga, betroffen. Da sich angrenzend jedoch auch die Konzentrationsflächen des Marktes Lupburg befinden, sollten keine Einwendungen gegen die Planung der Stadt Parsberg erhoben werden.

Beschlussempfehlung

Gegen den Teil-Flächennutzungsplan Wind der Stadt Parsberg in der Fassung vom 11.04.2023 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Gegen den Teil-Flächennutzungsplan Wind der Stadt Parsberg in der Fassung vom 11.04.2023 werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Ladeinfrastruktur E-Mobilität - Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Es gibt wieder Förderprogramme zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. 

Im Vorfeld wurde mit dem Kommunalberater des Bayernwerks Kontakt aufgenommen und um ein vorläufiges Angebot zu den Alternativen Normalladen und Schnellladen gebeten.

Die Kosten nach Abzug der Förderung pro Ladesäule liegen bei etwa 14.529 € netto (17.289,51 € brutto) für Normalladen bzw. bei 15.929 € netto (18.955,51 € brutto) für Schnellladen.

Gemäß Förderrichtlinien benötigt man bei Normalladen 2 Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten pro Standort (= 4 Stellplätze), somit also mindestens 34.579,02 €. 
Für die Förderung bei Schnellladen reicht eine Ladesäule mit 2 Ladepunkten (= 2 Stellplätzen).

Die Ladedauer bei Normalladen beträgt durchschnittlich 6 Stunden, bei den Schnellladestationen im genannten Preissegment bei 1 – 1,5 Stunden.

Wichtig ist auch, dass die Ladesäulen 24/7 öffentlich zugänglich sein müssen. Bei einer Errichtung zum Beispiel an der Schule bzw. dem Kindergarten oder der Burg fallen somit 2 bzw. 4 Stellplätze an, die jederzeit öffentlich sein müssen (also auch nicht mit „nur für Mitarbeiter“ etc. belegt werden dürfen).

Zu den Errichtungskosten kommen evtl. noch Kosten für den Leitungsbau zum nächsten Verteilerkasten dazu, die nicht gefördert werden. Bei einer konkreten Anfrage würde Hr. Leibl das auch nochmal detailliert berechnen.

Abschließend benötigt man noch einen Dienstleistungsvertrag mit einem Betreiber, der sich eben um die gesamte Abwicklung (Abrechnung etc.) kümmert und auch einen 24-Stunden-Notfallservice bietet. Das Bayernwerk bietet so einen Betreibervertrag an und verlangt pro Säule eine Pauschale von 730 € jährlich. Diese Kosten würden – genauso wie die nicht durch die Förderung abgedeckten Investitionskosten - allein vom Markt Lupburg getragen werden müssen, eine Refinanzierung ist nicht möglich.
 
Somit stellt die Errichtung dieser Ladeinfrastruktur eine freiwillige Leistung des Marktes dar, die aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren wäre.

Diskussionsverlauf

Der Marktgemeinderat sieht aktuell keinen Bedarf an der Errichtung von Ladesäulen.

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7. Jahresrechnung 2020 - Feststellung des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Marktgemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Marktgemeinderates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführung Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 25.02.2023, eingegangen bei der Verwaltung am 02.03.2023 wird in der Anlage zur Kenntnis gegeben.
Es wurde festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen. Die Einnahmen und Ausgaben wurden ausreichend und ordnungsgemäß belegt.
Durch die Prüfung ergaben sich keine Änderungen am vorläufigen Rechnungsergebnis, welches dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 22.07.2021, TOP 7, bekannt gegeben wurde:

Jahresrechnung 2020
Haushaltsplan 2020

Verwaltungshaushalt:
5.707.768,46 € 
5.049.778 €

Vermögenshaushalt:
4.548.859,95 €
3.764.800 €

Gesamt:
10.256.628,41 €
8.814.578 €
 

Beschlussempfehlung

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wird wie folgt festgestellt:

Beschluss

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wird wie folgt festgestellt:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung 2020 - Entlastung des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Auf die Bekanntgabe des Prüfberichtes der örtlichen Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 in TOP 7 dieser Sitzung wird verwiesen.
Zu erledigende Prüfungsfeststellungen wurden nicht getroffen. Die Entlastung sollte daher erteilt werden.

Beschlussempfehlung

Zur Jahresrechnung des Marktes Lupburg für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den im Beschluss vom 15.06.2023, TOP 7, festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Beschluss

Zur Jahresrechnung des Marktes Lupburg für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den im Beschluss vom 15.06.2023, TOP 7, festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Hauser ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

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9. Jahresrechnung 2022 - Rechenschaftsbericht der Verwaltung und Verweis an den Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Jahresabschlussarbeiten zum vergangenen Haushaltsjahr 2022 sind abgeschlossen. Auf den beigefügten Rechenschaftsbericht der Verwaltung wird verwiesen.
Das vorläufige Rechnungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

Vergleich Rechnungsergebnis zu Planansätzen:

Ansatz lt. Haushaltsplan
Rechnungsergebnis
Verwaltungshaushalt
4.881.840 €
5.288.290,66 €
Vermögenshaushalt
1.778.000 €
1.962.761,02 €
Zuführung VWH -VMH
582.174 €
1.058.331,87 €
Zuführung zur allg. Rücklage
0
105.028,52 €
Entnahme aus der allg. Rücklage
41.921 €
41.921 €

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis und verweist die Jahresrechnung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis und verweist die Jahresrechnung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2023 11:19 Uhr