Datum: 14.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.09.2023
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ö
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1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.08.2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.08.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.09.2023
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ö
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2 |
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2.1. Antrag der Eheleute Ottlinger auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 330/17, Gem. Lupburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.09.2023
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Hofäcker 18, 92331 Lupburg
Die Vorlage erfolgte im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hofäcker“ sind eingehalten, so dass eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist. Das Bauvorhaben wird lediglich nachrichtlich zur Kenntnis gegeben.
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3. Teil-Aufhebung der Bebauungspläne "Degerndorfer Straße" und "Degerndorfer Straße - 1. Änderung" - Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.09.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 30.03.2023 wurde die Teil-Aufhebung der Bebauungspläne „Degerndorfer Straße“ und „Degerndorfer Straße – 1. Änderung“ beschlossen.
Auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 25.04.2023 bis 26.05.2023 und der Öffentlichkeit in der Zeit vom 02.05.2023 bis 01.06.2023 wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die betroffenen Planungen liegen teils 9 Jahre, teils 20 Jahre zurück und wurden weitgehend realisiert. Es handelt sich um Entwicklungen im Innenbereich. Mit einer Aufhebung besteht Einverständnis.
2. Wasserwirtschaftsamt
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sehen wir keine betroffenen Belange. Wir weisen vorsichtshalber darauf hin, dass die im Bebauungsplan „Degerndorfer Straße“ enthaltene Wassermulde in ihrer Funktion erhalten bleiben muss. Mit dem geplanten Vorhaben besteht Einverständnis.
3. Bauamt
Seitens des Bauamtes bestehen keine Einwände.
4. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Von Seiten des ADBV Neumarkt bestehen keine Einwendungen.
5. Fachkraft für Naturschutz
Die in den beiden Bebauungsplänen enthaltenen grünordnerischen Festsetzungen wurden nicht in Gänze beachtet und durch die Gemeinde Lupburg umgesetzt bzw. bei den Privatgrundstücken eingefordert. Insofern sind nicht unerhebliche Defizite bezüglich der Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern festzustellen, sowohl auf Privat- als auch auf öffentlichen Flächen. Umso bedauerlicher ist es nun, dass die Bebauungspläne aufgehoben werden und künftig nun auch keine Verbesserung der Situation bezüglich der grünordnerischen Gestaltung hier zu erwarten ist. In Zeiten des Klimawandels sollten solche Aspekte jedoch deutlich mehr an Bedeutung gewinnen.
6. Technischer Umweltschutz
Aus immissionstechnischer Sicht bestehen keine Einwände gegen die Aufhebung.
Zu den Einwendungen wird wie folgt Stellung genommen:
Wasserwirtschaftsamt
Die Wassermulde bleibt in ihrer Funktion erhalten.
Fachkraft für Naturschutz
Die Ausführungen können nicht nachvollzogen werden. Alle Wohngrundstücke im Geltungsbereich weisen eine Gartengestaltung mit viel Grünflächen und Bepflanzung auf.
Abschließend wird festgestellt, dass im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Einwendungen vorgebracht wurden, die Anlass zu einer Änderung der Planung geben würden.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg beschließt die Satzung zur Teil-Aufhebung der Bebauungspläne „Degerndorfer Straße“ und „Degerndorfer Straße – 1. Änderung“ in der Fassung vom 04.04.2023.
Beschluss
Der Markt Lupburg beschließt die Satzung zur Teil-Aufhebung der Bebauungspläne „Degerndorfer Straße“ und „Degerndorfer Straße – 1. Änderung“ in der Fassung vom 04.04.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Bruckbaueracker des Marktes Hohenfels - Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.09.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.09.2023 wurde der Markt Lupburg als Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren „Bruckbaueracker – 1. Änderung“ des Marktes Hohenfels beteiligt.
Beim Plangebiet handelt es sich um Wohnflächen im Hauptort Hohenfels. Belange des Marktes Lupburg sind nicht betroffen.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Bruckbaueracker – 1. Änderung“ des Marktes Hohenfels.
Beschluss
Der Markt Lupburg erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Bruckbaueracker – 1. Änderung“ des Marktes Hohenfels.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Stadt Parsberg - Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.09.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 21.08.2023 wurde der Markt Lupburg als Träger öffentlicher Belange am Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Parsberg beteiligt.
Belange des Marktes Lupburg sind nicht betroffen, insbesondere da die ursprünglich geplante Fläche Nähe Wolfsquiga (ehemals W 3) von der Stadt Parsberg aufgrund Einwendungen anderer Träger öffentlicher Belange nicht mehr verfolgt wird.
Sollten sich die Genehmigungsvoraussetzungen für den Standort W 3 ändern, würde der Markt Lupburg die Ausweisung einer Windkonzentrationszone begrüßen, da sich diese im direkten Anschluss an die eigene Windkonzentrationszone befindet.
WA 1) = nördlich von Breitental
WA 2) = nördlich von Rudenshofen
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erhebt keine Einwendungen gegen den Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Parsberg.
Beschluss
Der Markt Lupburg erhebt keine Einwendungen gegen den Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Parsberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Kriminalitätsstatistik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.09.2023
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Sachverhalt
Polizeilich erfasste Straftaten: 2022 (29 Fälle) - 2021 (Corona – 18 Fälle)
Aufklärungsquote: 2022 (69 %) - 2021 (55,6 %)
Kriminalstatistik / Einzelne Delikte:
- 1 x Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- 2 x einfache Körperverletzung
- 14 x Diebstähle (6 x einfach – 8 x Besonders schwerer Fall)
- 6 x Sonstige Delikte (Verstoß WaffG o.ä.)
Verkehrsunfallstatistik 2022
Gesamtzahl 68 (39 Wildunfälle)
- davon 5 x mit Verletzten (7 Personen verletzt)
- davon 14 x mit groben Verkehrsverstößen (Folge Anzeige)
- davon 49 x Kleinunfälle (Folge Verwarnung)
Beinhaltet 1 Verkehrsunfall mit Alkoholeinfluss – 6 x Unfallflucht (2 Fälle geklärt)
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7. Vorstellung Ergebnis Markterkundungsverfahren 2.0 - Beschlussfassung Gigabitausbau 2.0
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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14.09.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt
Vorstellung erfolgt durch Hr. Rene Meyer, LNI GmbH.
Auf die beiliegende ausführliche Beschlussvorlage wird verwiesen.
Neben einer Ermächtigung der LNI, die notwendigen Förderanträge zu stellen, sowie die bewilligten Bundes- und Landesmittel zzgl. des Eigenanteils des Marktes Lupburg zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu verwenden, sollen ebenfalls Ermächtigungen für die Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren erteilt werden.
Beschlussempfehlung
- Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel:
- Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
- Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaates Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheides abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
- Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.
- Bauleistungen:
- Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
- Materialleistungen:
- Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
- Netzbetrieb:
Die LNI wird ermächtigt, das einseitige Optionsrecht zum Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im jeweiligen Ausbaucluster auszuüben und den Netzbetreiber zur Leistungserbringung hinsichtlich der zusätzlichen förderfähigen Adressen zu verpflichten.
Beschluss 1
- Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel:
- Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
- Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaates Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheides abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
- Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Bauleistungen:
- Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Materialleistungen:
- Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Materialleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 4
- Netzbetrieb:
Die LNI wird ermächtigt, das einseitige Optionsrecht zum Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im jeweiligen Ausbaucluster auszuüben und den Netzbetreiber zur Leistungserbringung hinsichtlich der zusätzlichen förderfähigen Adressen zu verpflichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2023 13:04 Uhr