Datum: 09.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.10.2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.10.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Beteiligung Klärschlammtrocknung, Ausblick auf die Zukunft der Kläranlage und aktueller Stand "Haus der Gesundheit" - Vortrag von Herrn 1. Bürgermeister Josef Bauer, Stadt Parsberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
1. Vortrag von Herrn Ersten Bürgermeister Josef Bauer, Stadt Parsberg
2. Beschlussfassung über Auszahlung des Anteils des Marktes Lupburg an den Kosten der Schlammentwässerung:
Nach Mitteilung der Stadt Parsberg werden für das laufende Jahr Kosten in Höhe von 670.000 € erwartet. Der Anteil des Marktes i.H.v. ca. 167.000 € soll voraussichtlich noch im November abgerufen werden. Da hierfür kein Haushaltsansatz gebildet wurde, handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben, die vom Marktgemeinderat gesondert zu genehmigen sind. Die Finanzierung ist gesichert.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat genehmigt die überplanmäßige Auszahlung des Anteils des Marktes Lupburg an den Investitionskosten zur Schlammentwässerung an der Kläranlage Parsberg im laufenden Haushaltsjahr 2023 nach Anforderung durch die Stadt Parsberg.
Diskussionsverlauf
Bgm. Bauer schildert die angestellten Überlegungen zur Zukunft der Kläranlage Parsberg. Die wichtigste Thematik stellt aktuell die Klärschlammentsorgung dar. Da eine Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr möglich ist, wird der Klärschlamm einer Verwertung in der Müllverbrennungsanlage Schwandorf zugeführt.
Der angelieferte Klärschlamm muss vorab getrocknet werden. Dies erfolgte bislang mittels einer mobilen Presse.
Zum einen gestaltet sich hier jedoch die Logistik schwierig (Verfügbarkeit der Presse), zum anderen führte dieses Verfahren oft zu Geruchs- und Lärmbelästigungen im benachbarten Ortsteil Rudolfshöhe.
Deshalb entschloss man sich für die Errichtung einer stationären Trocknungsanlage.
Leider ergab sich zwischenzeitlich eine Baukostensteigerung von ursprünglich 1,2 Mio € auf nun 2,2 Mio €.
Mit dem Abschluss der Bauarbeiten wird bis Ende 2024 gerechnet.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die überplanmäßige Auszahlung des Anteils des Marktes Lupburg an den Investitionskosten zur Schlammentwässerung an der Kläranlage Parsberg im laufenden Haushaltsjahr 2023 nach Anforderung durch die Stadt Parsberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Kommunale Wärmeplanung - Vortrag der Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Neumarkt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Neumarkt, Fr. Kimmich, stellt die Inhalte eines Konzepts zur kommunalen Wärmeplanung vor, s. Anlage.
Da es für Kommunen unter 10.000 EW ein vereinfachtes Verfahren geben soll, schlägt sie vor, zunächst die Landesgesetzgebung abzuwarten.
Die Konzepterstellung kann anschließend – sofern von den Kommunen gewünscht - auch über die Regina GmbH erfolgen.
Beschlussempfehlung
Beschlussfassung derzeit nicht erforderlich.
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4. 2. Ergänzung zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.
Es wird daher vorgeschlagen, die Zweckvereinbarung entsprechend anzupassen.
Beschlussempfehlung
2. Ergänzung
zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus
dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg
vom 16.08./22.10.1985
Präambel
Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.
§ 1
§ 1 der 1. Ergänzung vom 07.12./17.12.2015 zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985 wird wie folgt geändert:
Die Aufteilung der Herstellungskosten erfolgt ab sofort nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen des Abrechnungsjahres gemäß den Daten des statistischen Landesamtes jeweils zum Stand vom 30.06. des Abrechnungsjahres gerundet auf 2 Nachkommstellen.
Parsberg, ________________ Lupburg, _____________________
________________________ _____________________________
Stadt Parsberg Markt Lupburg
Beschluss
2. Ergänzung
zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus
dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg
vom 16.08./22.10.1985
Präambel
Grundlage für die Verteilung der Kosten der Kläranlage sind die Anteile der beiden Kommunen an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Parsberg und des Marktes Lupburg. Einwohnerzahlen unterliegen naturgemäß einem stetigen Wandel, so dass eine Kostenverteilung nicht nach einem starren Prozentsatz (26 % / 74 %) erfolgen, sondern dem tatsächlichen Verhältnis der Einwohnerzahlen entsprechen sollte.
§ 1
§ 1 der 1. Ergänzung vom 07.12./17.12.2015 zur Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet des Marktes Lupburg in die Kläranlage der Stadt Parsberg vom 16.08./22.10.1985 wird wie folgt geändert:
Die Aufteilung der Herstellungskosten erfolgt ab sofort nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen des Abrechnungsjahres gemäß den Daten des statistischen Landesamtes jeweils zum Stand vom 30.06. des Abrechnungsjahres gerundet auf 2 Nachkommstellen.
Parsberg, ________________ Lupburg, _____________________
________________________ _____________________________
Stadt Parsberg Markt Lupburg
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Flächennutzungsplan Stadt Parsberg, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Parsberg hat in seiner Sitzung vom 17.12.2022 die Neuaufstellung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
In den Sitzungen vom 09.03.2023 und 01.08.2023 wurde der Vorentwurf gebilligt und für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.
Beschlussempfehlung
Belange des Marktes Lupburg sind nicht betroffen. Von einer Stellungnahme kann daher abgesehen werden.
Beschluss
Belange des Marktes Lupburg sind nicht betroffen. Von einer Stellungnahme kann daher abgesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan GE Windstall II des Marktes Beratzhausen, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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6 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet Windstall II mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ vom 20.09.2023 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen gebilligt und die Verwaltung zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.
Dem Markt Lupburg wurden die Unterlagen übermittelt und Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlussempfehlung
Belange des Marktes Lupburg sind durch die vorliegende Planung nicht berührt. Von einer Stellungnahme kann daher abgesehen werden.
Beschluss
Belange des Marktes Lupburg sind durch die vorliegende Planung nicht berührt. Von einer Stellungnahme kann daher abgesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Flächennutzungsplan Markt Lupburg - Abwägung der Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:
- Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
- Sachgebiet 45 – Umweltschutz
- Sachgebiet 42 – Wasserrecht
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
- Staatliches Bauamt Regensburg
- Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf.
- Laber-Naab-InfrastrukturGmbH, Parsberg
- Zweckverband der Wasserversorgung Laber-Naab, Beratzhausen
- Bayerischer Bauernverband, Neumarkt i.d.OPf.
- Markt Beratzhausen
- Markt Hohenfels
- Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
- Landesjagdverband Bayern e.V., Feldkirchen
- Landesverband für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e.V., Uttenreuth
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e.V., München
- Wanderverband Bayern, Bischberg
- Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V., Erbendorf
- Verein Wildes Bayern e.V., Aktionsbündnis zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume in Bayern, Miesbach
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen:
- Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
- Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth
- Stadt Parsberg
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht:
- Regierung der Oberpfalz, Regensburg
- Regionaler Planungsverband Regensburg
- Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
- Sachgebiet 41 – Naturschutz
- Bundesamt für Infrastruktur u.a. der Bundeswehr, Bonn
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt, Neumarkt i.d.OPf.
- Wasserwirtschaftsamt Regensburg
- Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Regensburg
- Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg
- Landesfischereiverband Bayern e.V., Oberschleißheim
- Einwendungen Öffentlichkeit
Nach Prüfung der Anregungen werden folgende Beschussvorschläge unterbreitet (der Wortlaut der eingegangenen Stellungnahmen kann der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt entnommen werden):
Regierung der Oberpfalz – 27.07.2023
Die Zustimmung zur Planung wird dankend zur Kenntnis genommen. Der Hinweis des Sachgebiets Städtebau wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Innenbereichsflächen sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein ungewolltes Baurecht gemäß § 13a BauGB kann ohne aktive Planung des Marktes Lupburg nicht entstehen. Für die Anwendung des § 34 BauGB sind die Flächen überwiegend zu groß, es handelt sich nicht um einzelne Baulücken. Eine Ergänzung in der Flächenbilanzierung erfolgt deshalb nicht. Über eine mögliche Bebaubarkeit müsste in einem eigenen Planverfahren mit entsprechender Bedarfsbegründung entschieden werden.
Regionaler Planungsverband Regensburg – 08.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits behandelt und im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfes berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Naturschutz – 01.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Angaben in der Begründung werden redaktionell korrigiert. Das genannte, rechtskräftige Landschaftsschutzgebiet im Tal der schwarzen Laber wird im Plan redaktionell ergänzt. Aus Sicht des Marktes Lupburg ist eine Änderung der Abgrenzung dringend erforderlich, da es Überschneidungen mit bereits baulich genutzten Bereichen gibt. Für eine Änderung des Landschaftsschutzgebiets ist der Landkreis zuständig.
Das Landschaftsschutzgebiet Parsberg wurde bisher nicht mit dem Markt abgestimmt, auch ein formelles Verfahren wurde noch nicht eingeleitet. Eine Übernahme ist deshalb aus Sicht des Marktes nicht sinnvoll, da sich noch Änderungen in der Abgrenzung ergeben können und der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan abgeschlossen wird.
Die Eiche bei Degerndorf (Naturdenkmal) ist aus Sicht des Planers schutzwürdig, einen formellen Vorschlag leitet der Markt Lupburg hier nicht ab. Dies müsste nach weiterer Detailprüfung in Abstimmung mit dem Grundeigentümer erfolgen. Die weiteren Hinweise werden redaktionell eingearbeitet.
Die Planungen für die Konzentrationszonen für Windenergie sind abgeschlossen. Die graphische Darstellung kann deshalb im Plan verbleiben.
Bundesamt für Infrastruktur u.a. der Bundeswehr, Bonn – 03.07.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits behandelt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – 08.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits behandelt. Eine Ergänzung von Darstellungen für Kerngebiete für die Landwirtschaft erfolgt aufgrund der der Kommune noch nicht bekannten Rahmenbedingungen nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der größte Teil der Flächen im Gemeindegebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist.
Wasserwirtschaftsamt Regensburg – 03.08.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Planungen beachtet.
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern – 27.07.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Die Autobahn GmbH des Bundes – 24.07.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverbotszone wird im genannten Bereich redaktionell angepasst.
Bayernwerk Netz GmbH – 10.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die fehlenden Trafostationen werden redaktionell ergänzt. Weitere Planänderungen sind nicht erforderlich.
Deutsche Telekom Technik GmbH –14.07.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits behandelt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Landesfischereiverband Bayern e.V. – 02.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Hinweise betreffen nicht die Ebene der Flächennutzungsplanung. Sie werden im Hinblick auf die weitere Planung der Entwässerung im Marktgebiet zur Kenntnis genommen.
Einwendungen Öffentlichkeit
Heptner, Sonja, Steinweg 1, 92331 See – 20.08.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich wird in jedem Fall ein Bebauungsplan erforderlich. Sofern dies angestrebt wird ist hierfür eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes möglich. Eine Planänderung erfolgt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht.
Ploss, Manuel und Christina, Kapellenbergstr. 8, 92331 Parsberg – 29.03.2023
Betreff: Grundstück Flnr.:1232
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die angesprochenen Bauflächen werden geringfügig entsprechend den Darstellungen des Vorentwurfes erweitert. Im Rahmen des Vorentwurfes wurden keine Einwendungen gegen diese Planung vorgebracht, so dass eine erneute Auslegung sowohl aufgrund der kleinen Anpassung wie aufgrund der Tatsache, dass diese Flächen bereits im Vorentwurf enthalten waren, nicht erforderlich ist.
Sofern nicht auf eine einzelne Beschlussfassung hingewirkt wird, wird lediglich ein abschließender Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gefasst.
Beschlussempfehlung
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Änderungen zum Planungsstand des Flächennutzungsplanes vom 02.03.2023.
Der Markt Lupburg fasst den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 09.11.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt.
Beschluss
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Änderungen zum Planungsstand des Flächennutzungsplanes vom 02.03.2023.
Der Markt Lupburg fasst den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 09.11.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Errichtung eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten und 18 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 148/5, Gem. Lupburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Hohenfelser Straße
Lageplan laut Bauantrag
Lageplan nach zwischenzeitlich erfolgter Vermessung des Grundstücks auf Veranlassung des Eigentümers:
Der Bauantrag wurde im Juli 2022 eingereicht, auf Antrag des Marktes Lupburg jedoch für die Dauer der Bauleitplanung zurückgestellt.
Der Rückstellungszeitraum ist am 30.09.2023 abgelaufen, weshalb nun über das Bauvorhaben zu entscheiden ist. Die Planunterlagen wurden von Seiten des Bauherren nicht an die Festsetzungen des mittlerweile in Kraft getretenen Bebauungsplanes „An der Hohenfelser Straße“ angepasst.
Das Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg, wurde außerdem nach Erstellung der Planunterlagen neu vermessen. Die eingereichten Planunterlagen stimmen nicht mit dem tatsächlichen Ist-Zustand überein.
Bei der Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl wurde daher von einer falschen Gesamtfläche, nämlich 2.195 m², ausgegangen. Das maßgebliche Grundstück mit der FlNr. 148/5 hat jedoch nur eine amtliche Fläche von 1.654 m².
Damit ergibt sich eine neue GRZ von 0,24 bzw. eine GFZ von 0,63. Unberücksichtigt blieb dabei aber das Bestandsgebäude (ehemaliger Gablerkeller). Dieser hat eine Grundfläche von 447 m² und eine Geschossfläche von 576. Beide Gebäude haben eine Gesamtgrundfläche von 847,77 m² und somit eine GRZ von 0,51 und eine GFZ von 0,98.
Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden nicht beantragt.
Das Bauvorhaben weicht wie folgt von den Festsetzungen ab:
Überschreitung der maximal zulässigen Wohnungen (9 Wohneinheiten statt 7)
Überschreitung der maximal zulässigen Höhe (6,81 Meter statt 6,70 Meter)
Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudelänge (29,99 Meter statt 21 Meter)
Unterschreitung der geforderten Dachneigung (29 Grad statt 30 – 45 Grad)
Unter dem Bauvorhaben verläuft eine Gasleitung. Eine mit der Bayernwerk Netz GmbH abgestimmte Umverlegung der Leitung wurde nicht mit eingereicht.
Ein Grünflächengestaltungsplan, insbesondere hinsichtlich der zu errichtenden Spielplatzflächen, wurde nicht mit eingereicht.
Bei der Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl wurde von einer falschen Gesamtfläche, nämlich 2.195 m², ausgegangen. Das maßgebliche Grundstück mit der FlNr. 148/5 hat jedoch nur eine amtliche Fläche von 1.654 m².
Damit ergibt sich eine neue GRZ von 0,24 bzw. eine GFZ von 0,63. Unberücksichtigt blieb dabei aber das Bestandsgebäude (ehemaliger Gablerkeller). Dieser hat eine Grundfläche von 447 m² und eine Geschossfläche von 576. Beide Gebäude haben eine Gesamtgrundfläche von 847,77 m² und somit eine GRZ von 0,51 und eine GFZ von 0,98.
Aus den Plänen geht nicht eindeutig hervor, wie viele Vollgeschosse das Gebäude haben wird. Hier sollten durch die Baugenehmigungsbehörde nochmal Berechnungen bzw. Pläne nachgefordert werden.
Im Bauantrag wurden unter Punkt 4. Nachbarbeteiligung falsche Angaben gemacht. So wurde unter a) angekreuzt, dass der Markt Lupburg seine Zustimmung als Nachbar erteilt hätte. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Drei weitere Nachbarn haben die Zustimmung ebenfalls verweigert.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Errichtung eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten und 18 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 148/5, Gem. Lupburg, wird nicht erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Errichtung eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten und 18 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 148/5, Gem. Lupburg, wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8.2. Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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8.2 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Ändresenweg 19
Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Hackschnitzellagers und beantragt dazu:
- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Degerndorfer Straße II“ hinsichtlich der Überbauung der nördlichen Baugrenze um 6 Meter.
- Befreiung von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO
Die Überbauung der nördlichen Baugrenze ist städtebaulich vertretbar. Der Befreiung kann zugestimmt werden. Auch der Befreiung von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO kann zugestimmt werden, sofern sich diese nicht auf eine Übernahme der Abstandsflächen auf das Grundstück FlNr. 383/3, Gem. Lupburg, erstreckt.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg, sowie zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Naturstrom auf Errichtung eines Hackschnitzellagers auf dem Grundstück FlNr. 383/1, Gem. Lupburg, sowie zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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9. Bekanntgaben aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.11.2023
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ö
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9 |
Sachverhalt
Der Auftrag für die Erstellung eines Schadstoffgutachtens im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Lupburg wurde an das Büro IGUTEC zu einem Angebotspreis von 11.847,07 € vergeben.
Datenstand vom 05.12.2023 11:30 Uhr