Datum: 07.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Rudolf Richter auf Rückbau und Neuerrichtung eines unbeheizten Wintergartens auf einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 50, Gem. Lupburg
2.2 Antrag von Christina Lang und Philipp Stöcker auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück FlNr. 330/3, Gem. Lupburg
3 Vergabe der Jugendfördermittel
4 Bestattungswesen - Alternative Bestattungsformen
5 Rückschau Bürgerversammlungen

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1. Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.11.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.11.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö 2
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2.1. Antrag von Rudolf Richter auf Rückbau und Neuerrichtung eines unbeheizten Wintergartens auf einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 50, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Ostengasse 9, Lupburg

Bauantrag wurde bereits in der Sitzung vom 02.03.2023 vorbesprochen (TOP 13). Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände.

Abweichungsantrag bzgl. Abstandsflächen:

Die Größe des Wintergartens auf der Garage bleibt unverändert. Die bestehenden Abstandsflächen fallen daher auf der Ost- und Westseite weiterhin auf die Nachbargrundstücke. Zum östlichen Nachbarn wird eine Brandwand neu errichtet, was die bestehende Situation hinsichtlich des Brandschutzes verbessert.

Beide Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Rudolf Richter auf Rückbau und Neuerrichtung eines unbeheizten Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 50, Gem. Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Rudolf Richter auf Rückbau und Neuerrichtung eines unbeheizten Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 50, Gem. Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Antrag von Christina Lang und Philipp Stöcker auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück FlNr. 330/3, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Hofäcker 3, Lupburg





Die Vorlage des Bauantrags erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Eine Beschlussfassung ist daher nicht erforderlich.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag von Christina Lang und Philipp Stöcker auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück FlNr. 330/3, Gem. Lupburg, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

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3. Vergabe der Jugendfördermittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö 3

Sachverhalt

Vergabe Jugendfördermittel 2023

Summe:
3000



Sockelbetrag pro Verein
250 € für Vereine mit mehr als 10 aktiven Jugendlichen, ansonsten 50 €
zu verteilen
2000








 
Aktive bis 27 Jahren
Anteil Fördermittel
Sockelbetrag
Gesamtbetrag
Schützenverein
48
203,39
250
453,39
KLJB
31
131,36
250
381,36
Spielmannszug
27
114,41
250
364,41
Sportverein
366
1.550,84
250
1.800,84
 
472
2.000,00
1000
3000,00

Beschlussempfehlung

Die Jugendfördermittel 2023 werden wie folgt vergeben:
Schützenverein Burgfalken:                           453,39 €
KLJB:                                                   381,36 €
Spielmannszug Lupburg:                           364,41 €
Sportverein Lupburg:                                1.800,84 €

Beschluss

Die Jugendfördermittel 2023 werden wie folgt vergeben:
Schützenverein Burgfalken:                           453,39 €
KLJB:                                                   381,36 €
Spielmannszug Lupburg:                           364,41 €
Sportverein Lupburg:                                1.800,84 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bestattungswesen - Alternative Bestattungsformen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö 4

Sachverhalt

In den Friedhöfen findet ein Wandel der Bestattungskultur statt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Urnenbestattung. Auf ungenutzten Bereichen können Urnenfelder angelegt und pflegeleicht unterhalten werden. Bei entsprechender naturnaher Gestaltung bieten Urnenfelder auch für Pflanzen und Tiere einen Lebensraum.

Der Ort der Ruhe hat eine besondere Bedeutung. So verschieden die Wünsche und Vorstellungen sind, eine Verbindung mit der Natur ist vielen Menschen ein Bedürfnis für ihre letzte Ruhestätte. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:


  1. Waldbestattung

Die kompostierbaren Urnen werden in den Wurzelkreis eines Baumes beigesetzt, die Namen der Verstorbenen an Natursteinfindlingen auf Metallschildern angebracht. 

Aufgrund fehlender Bäume scheidet diese Art der Bestattung am Friedhof in Haid aus.


  1. Wiesengräber/ Friedwiesen

Die Urnen werden in einer Wiese bestattet. Die Urnenwiesen sind meist großzügig angelegt, eignen sich aber auch auf kleineren Flächen. In den Wiesen finden viele Insektenarten Nahrung. Für die Blütenpracht sollte auch nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden.

Wäre am Friedhof Haid vor dem südlichen Ausgang rechts machbar.




  1. Baumbestattung

Die Urnen werden um einen Baum herum bestattet.

C-1 Entweder markiert eine kleine Steinplatte mit dem Namen des Verstorbenen das Urnengrab oder
C-2 es wird eine zentrale Stelle (Stele/Gedenktafel/Baum etc.) geschaffen, an dem die Namen eingraviert/      
       bzw. ein Schild angebracht wird.

Wäre am Friedhof Haid vor dem südlichen Ausgang rechts machbar. 

Beiden Möglichkeiten sowie bei den Friedwiesen (Ziff. B) ist gemein, dass keine individuelle Kennzeichnung der Grabstelle mit (Blumen-) Schmuck vorgenommen werden darf, um die Wiese oder das „Grün“ problemlos mähen zu können.


Beispiele aus Friedhöfen der Umgebung:












Beschlussempfehlung

  1. Der Markt Lupburg bietet in Zukunft auch die Bestattungsart „Baumbestattung“ ohne individuelle Kennzeichnung der Grabstelle etwa durch Schmuck oder Stein an. Dazu vorgesehen ist am Friedhof Haid die Fläche vor dem südlichen Ausgang rechts. Es wird eine zentrale Stelle (Stele/Gedenktafel/Baum etc.) geschaffen, an dem die Namen der Verstorbenen eingraviert oder Schilder angebracht werden können.

  1. In diesem Zusammenhang soll ein Plan/ Skizze für das komplette Areal am Friedhof Haid erstellt werden, der die künftige Entwicklung der Bestattungskultur berücksichtigt.  

 

Beschluss

  1. Die Verwaltung wird beauftragt im Zusammenhang mit dem Sachvortrag eine/n Plan/ Skizze für das komplette Areal am Friedhof Haid zu erstellen, der die künftige Entwicklung der Bestattungskultur berücksichtigt.  

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Rückschau Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Ergebnisprotokoll der Bürgerversammlungen 2023
Zu 1)         See:                Bauhof zum Vollzug angewiesen
Zu 2)        Lupburg:        Verweis an Finanzamt/ Verwaltung
Zu 3)         Degerndorf:        Verkehrsschau mit Polizei durchgeführt
  • Verkehrsspiegel wird als nicht notwendig erachtet, Situationen wie diese gibt es in der Gemeinde vielfach – Anbringung wäre problematisch 
  • Für die Brücke Eggenthal wurde eine Beschilderung mit Z. 253 mit ZZ. 1053-33 (7,5t), ZZ 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) und ZZ 1008-34 (keine Wendemöglichkeit) angeordnet
  • Die Beschilderung beginnt bereits an der Einmündung in die Eggenthaler Straße aus Richtung Kreisstraße NM 32 (Hohenfelser Straße) und wird fortgeführt an der Kreuzung Eggenthaler Straße / Lindelbergweg (ab hier mit ZZ „keine Wendemöglichkeit“). In der Gegenrichtung erfolgt diese Beschilderung ab Eggenthal. 
  • Friedhof Degerndorf
In der Marktgemeinde gibt es 3 Friedhöfe mit je einem dazugehörenden Leichenhaus. In Lupburg und See ist der Markt Lupburg der Betreiber.
Beim Friedhof und dem Leichenhaus in Degerndorf dagegen liegt die Trägerschaft seit jeher bei der Kirche. Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer des Fl.-St. Nr. 25 der Gem. Degerndorf, 1.161 qm, ist die Filialkirchenstiftung Degerndorf. Zudem wurden vom Markt Lupburg auch noch nie Gebühren vereinnahmt oder die Grabstätten verwaltet.
Deshalb ist die Gemeinde für den Friedhof Degerndorf   n i c h t   zuständig. 

Datenstand vom 04.01.2024 11:12 Uhr