Datum: 07.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
07.12.2023
|
ö
|
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.11.2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.11.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
07.12.2023
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Antrag von Rudolf Richter auf Rückbau und Neuerrichtung eines unbeheizten Wintergartens auf einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 50, Gem. Lupburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
07.12.2023
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Ostengasse 9, Lupburg
Bauantrag wurde bereits in der Sitzung vom 02.03.2023 vorbesprochen (TOP 13). Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände.
Abweichungsantrag bzgl. Abstandsflächen:
Die Größe des Wintergartens auf der Garage bleibt unverändert. Die bestehenden Abstandsflächen fallen daher auf der Ost- und Westseite weiterhin auf die Nachbargrundstücke. Zum östlichen Nachbarn wird eine Brandwand neu errichtet, was die bestehende Situation hinsichtlich des Brandschutzes verbessert.
Beide Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Rudolf Richter auf Rückbau und Neuerrichtung eines unbeheizten Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 50, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Rudolf Richter auf Rückbau und Neuerrichtung eines unbeheizten Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 50, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Antrag von Christina Lang und Philipp Stöcker auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück FlNr. 330/3, Gem. Lupburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
07.12.2023
|
ö
|
|
2.2 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Hofäcker 3, Lupburg
Die Vorlage des Bauantrags erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Eine Beschlussfassung ist daher nicht erforderlich.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag von Christina Lang und Philipp Stöcker auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück FlNr. 330/3, Gem. Lupburg, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
zum Seitenanfang
3. Vergabe der Jugendfördermittel
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
07.12.2023
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Vergabe Jugendfördermittel 2023
Summe:
|
3000
|
|
|
|
Sockelbetrag pro Verein
|
250 € für Vereine mit mehr als 10 aktiven Jugendlichen, ansonsten 50 €
|
zu verteilen
|
2000
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Aktive bis 27 Jahren
|
Anteil Fördermittel
|
Sockelbetrag
|
Gesamtbetrag
|
Schützenverein
|
48
|
203,39
|
250
|
453,39
|
KLJB
|
31
|
131,36
|
250
|
381,36
|
Spielmannszug
|
27
|
114,41
|
250
|
364,41
|
Sportverein
|
366
|
1.550,84
|
250
|
1.800,84
|
|
472
|
2.000,00
|
1000
|
3000,00
|
Beschlussempfehlung
Die Jugendfördermittel 2023 werden wie folgt vergeben:
Schützenverein Burgfalken: 453,39 €
KLJB: 381,36 €
Spielmannszug Lupburg: 364,41 €
Sportverein Lupburg: 1.800,84 €
Beschluss
Die Jugendfördermittel 2023 werden wie folgt vergeben:
Schützenverein Burgfalken: 453,39 €
KLJB: 381,36 €
Spielmannszug Lupburg: 364,41 €
Sportverein Lupburg: 1.800,84 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bestattungswesen - Alternative Bestattungsformen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
07.12.2023
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
In den Friedhöfen findet ein Wandel der Bestattungskultur statt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Urnenbestattung. Auf ungenutzten Bereichen können Urnenfelder angelegt und pflegeleicht unterhalten werden. Bei entsprechender naturnaher Gestaltung bieten Urnenfelder auch für Pflanzen und Tiere einen Lebensraum.
Der Ort der Ruhe hat eine besondere Bedeutung. So verschieden die Wünsche und Vorstellungen sind, eine Verbindung mit der Natur ist vielen Menschen ein Bedürfnis für ihre letzte Ruhestätte. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Waldbestattung
Die kompostierbaren Urnen werden in den Wurzelkreis eines Baumes beigesetzt, die Namen der Verstorbenen an Natursteinfindlingen auf Metallschildern angebracht.
Aufgrund fehlender Bäume scheidet diese Art der Bestattung am Friedhof in Haid aus.
- Wiesengräber/ Friedwiesen
Die Urnen werden in einer Wiese bestattet. Die Urnenwiesen sind meist großzügig angelegt, eignen sich aber auch auf kleineren Flächen. In den Wiesen finden viele Insektenarten Nahrung. Für die Blütenpracht sollte auch nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden.
Wäre am Friedhof Haid vor dem südlichen Ausgang rechts machbar.
- Baumbestattung
Die Urnen werden um einen Baum herum bestattet.
C-1 Entweder markiert eine kleine Steinplatte mit dem Namen des Verstorbenen das Urnengrab oder
C-2 es wird eine zentrale Stelle (Stele/Gedenktafel/Baum etc.) geschaffen, an dem die Namen eingraviert/
bzw. ein Schild angebracht wird.
Wäre am Friedhof Haid vor dem südlichen Ausgang rechts machbar.
Beiden Möglichkeiten sowie bei den Friedwiesen (Ziff. B) ist gemein, dass keine individuelle Kennzeichnung der Grabstelle mit (Blumen-) Schmuck vorgenommen werden darf, um die Wiese oder das „Grün“ problemlos mähen zu können.
Beispiele aus Friedhöfen der Umgebung:
Beschlussempfehlung
- Der Markt Lupburg bietet in Zukunft auch die Bestattungsart „Baumbestattung“ ohne individuelle Kennzeichnung der Grabstelle etwa durch Schmuck oder Stein an. Dazu vorgesehen ist am Friedhof Haid die Fläche vor dem südlichen Ausgang rechts. Es wird eine zentrale Stelle (Stele/Gedenktafel/Baum etc.) geschaffen, an dem die Namen der Verstorbenen eingraviert oder Schilder angebracht werden können.
- In diesem Zusammenhang soll ein Plan/ Skizze für das komplette Areal am Friedhof Haid erstellt werden, der die künftige Entwicklung der Bestattungskultur berücksichtigt.
Beschluss
- Die Verwaltung wird beauftragt im Zusammenhang mit dem Sachvortrag eine/n Plan/ Skizze für das komplette Areal am Friedhof Haid zu erstellen, der die künftige Entwicklung der Bestattungskultur berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Rückschau Bürgerversammlungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
07.12.2023
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Ergebnisprotokoll der Bürgerversammlungen 2023
Zu 1) See: Bauhof zum Vollzug angewiesen
Zu 2) Lupburg: Verweis an Finanzamt/ Verwaltung
Zu 3) Degerndorf: Verkehrsschau mit Polizei durchgeführt
- Verkehrsspiegel wird als nicht notwendig erachtet, Situationen wie diese gibt es in der Gemeinde vielfach – Anbringung wäre problematisch
- Für die Brücke Eggenthal wurde eine Beschilderung mit Z. 253 mit ZZ. 1053-33 (7,5t), ZZ 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) und ZZ 1008-34 (keine Wendemöglichkeit) angeordnet
- Die Beschilderung beginnt bereits an der Einmündung in die Eggenthaler Straße aus Richtung Kreisstraße NM 32 (Hohenfelser Straße) und wird fortgeführt an der Kreuzung Eggenthaler Straße / Lindelbergweg (ab hier mit ZZ „keine Wendemöglichkeit“). In der Gegenrichtung erfolgt diese Beschilderung ab Eggenthal.
- Friedhof Degerndorf
In der Marktgemeinde gibt es 3 Friedhöfe mit je einem dazugehörenden Leichenhaus. In Lupburg und See ist der Markt Lupburg der Betreiber.
Beim Friedhof und dem Leichenhaus in Degerndorf dagegen liegt die Trägerschaft seit jeher bei der Kirche. Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer des Fl.-St. Nr. 25 der Gem. Degerndorf, 1.161 qm, ist die Filialkirchenstiftung Degerndorf. Zudem wurden vom Markt Lupburg auch noch nie Gebühren vereinnahmt oder die Grabstätten verwaltet.
Deshalb ist die Gemeinde für den Friedhof Degerndorf n i c h t zuständig.
Datenstand vom 04.01.2024 11:12 Uhr