Datum: 03.08.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verleihung des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit 2.0"
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
3 Bebauungsplan "An der Hohenfelser Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
4 Bebauungsplan "Grohberg - 1. Änderung" - Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs
5 PV-Kriterienkatalog
6 Sanierung der Seibertshofener Straße
7 Zusätzliche Erschließung Gewerbegebiet "Bairing"
8 Bekanntgabe aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023

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1. Verleihung des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit 2.0"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 1

Sachverhalt

Das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit 2.0“ wird überreicht durch den Amtsleiter des Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Hr. Geisler.
Das bisherige Siegel wurde am 26.03.2021 ausgestellt und war bis 25.03.2023 gültig.

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 2

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "An der Hohenfelser Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 3

Sachverhalt

Abwägungsvorschläge nach Behördenbeteiligung entsprechend § 4 Abs. BauGB und erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 29.03.2023
Wird zur Kenntnis genommen.


Bayernwerk Netz GmbH, 11.04.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Punkt mit den Einführungssystemen für Hausanschlüsse wurde als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

Außerdem wurde als Hinweis aufgenommen, dass eine eventuelle Verlegung der Gasleitung im Plangebiet nur in Abstimmung mit der Bayernwerk Netz GmbH möglich ist. Mit dem Bauantrag sind die vom Bayernwerk genehmigten Pläne zur Umverlegung vorzulegen.


Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Fachkraft für Umweltschutz, 03.04.2023
Aus Sicht des Marktes Lupburg ist es derzeit nicht zielführend, eine schalltechnische Untersuchung im Hinblick auf Gewerbelärm zu veranlassen. Gründe hierzu sind folgende:
  • Es ist derzeit nicht absehbar, ob überhaupt bzw. welche gewerbliche Nutzung im Plangebiet stattfinden wird.  
  • Eine schalltechnische Betrachtung der bestehenden Gaststätte würde lediglich einen genehmigten Bestand untersuchen; durch den vorliegenden Bebauungsplan wird nicht in den genehmigten Bestand eingegriffen.
  • Die Tierarztpraxis ist zur Nachtzeit nicht geöffnet; äußerst seltener Pkw-Verkehr durch mögliche nächtliche Nutzungen des Geldautomaten bei der Bankfiliale rechtfertigen aus Sicht des Marktes Lupburg keine schalltechnische Untersuchung.
  • Als Hinweis in den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine gewerbliche Nutzung im Vorfeld mit dem Landratsamt die schalltechnische Situation abzuklären ist.
Weiterhin sieht der Markt Lupburg keine Notwendigkeit für die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung im Hinblick auf die Verkehrslärmimmissionen:
  • Nahezu entlang der gesamten Hohenfelser bzw. Parsberger Straße befinden sich Wohnnutzungen. Probleme mit Verkehrslärm sind nicht bekannt.
  • Die Kreisstraße NM 23 befindet sich im Nordosten des Plangebietes. Durch eine übliche Orientierung von Aufenthaltsräumen nach Süden und Westen erscheint die schalltechnische Situation zusätzlich entschärft.

Wasserwirtschaftsamt Regensburg, 12.04.2023
Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen. Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen sind durch die jeweiligen Vorhabensträger eigenverantwortlich durchzuführen.


Landratsamt Neumarkt, Bauamt, 20.04.2023

Wird zur Kenntnis genommen.


Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde, 18.04.2023

Wird zur Kenntnis genommen.


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt i.d.OPf., 24.04.2023

Wird zur Kenntnis genommen.


Es wird empfohlen, auf eine Einzelbeschlussfassung zu verzichten und stattdessen folgenden abschließenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen:

Beschlussempfehlung

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und wie im Sachvortrag vorgestellt in die Planung eingearbeitet.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben.

Der Markt Lupburg beschließt den Bebauungsplan WB „An der Hohenfelser Straße“ in der Fassung vom 03.08.2023 als Satzung.

Beschluss

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und wie im Sachvortrag vorgestellt in die Planung eingearbeitet.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben.

Der Markt Lupburg beschließt den Bebauungsplan WB „An der Hohenfelser Straße“ in der Fassung vom 03.08.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Grohberg - 1. Änderung" - Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Erweiterung der Fa. Arnold 2014/2015 führte zu einer Verlegung des Pendlerparkplatzes an den damaligen Standort des Lagerplatzes des staatlichen Bauamtes. Als Ausgleich dazu ermöglichte der Markt Lupburg durch die Aufstellung des Bebauungsplans GE „Grohberg“ die Zulässigkeit eines neuen Lagerplatzes auf dem Grundstück FlNr. 574, Gem. Degerndorf.
B-Plan alt:

Im vergangenen Jahr kam das staatliche Bauamt auf uns zu und teilte mit, dass aufgrund der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Grundstücks (Erhalt des Hecken- und Baumbestandes) eine Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Ein Teil der Pflanzen wurde in den vergangenen Jahren auch bereits entfernt.
Es wurde daher um eine Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen gebeten.

Daraufhin wurde im Vorfeld mit den zuständigen Fachstellen am Landratsamt (Bauamt, Untere Naturschutzbehörde) Kontakt aufgenommen, ob das Vorhaben so umzusetzen wäre. Die Fachstellen hatten keine grundsätzlichen Einwendungen.
B-Plan neu:

Es wird daher vorgeschlagen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg stellt den Bebauungsplan GE „Grohberg – 1. Änderung“ neu auf. Der Umgriff und der Nutzungszweck des ursprünglichen Bebauungsplanes GE „Grohberg“ wird beibehalten.
Der Marktgemeinderat billigt den Inhalt des Entwurfs vom 13.06.2023 des Büros Team 4 und ermächtigt die Verwaltung, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Beschluss

Der Markt Lupburg stellt den Bebauungsplan GE „Grohberg – 1. Änderung“ neu auf. Der Umgriff und der Nutzungszweck des ursprünglichen Bebauungsplanes GE „Grohberg“ wird beibehalten.
Der Marktgemeinderat billigt den Inhalt des Entwurfs vom 13.06.2023 des Büros Team 4 und ermächtigt die Verwaltung, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. PV-Kriterienkatalog

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 5

Sachverhalt

Über das Institut für Energietechnik – IfE – wurde ein Leitfaden für PV-Freiflächenanlagen entwickelt.

Dazu wurden unter Berücksichtigung verschiedener Ausschlusskriterien (z.B. Biotope, Wiesenbrüter- und Feldvogelkulisse, Überschwemmungsgebiete, wassersensible Bereiche, Bodendenkmäler, landwirtschaftliche Böden hoher Bonität, Flächen innerhalb von 300 m von der Siedlungsgrenze) Potenzialflächen für PV-Anlagen ermittelt und in einem GIS-System dargestellt (gelb markierte Flächen). 

Darin nicht enthalten sind bereits errichtete Freiflächenanlagen (rd. 31 ha)!

Mittlerweile wurde durch eine Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB eine Privilegierung von PV-Anlagen ermöglicht, die sich innerhalb eines 200-m-Korridors entlang von Eisenbahn- und Autobahntrassen befinden. 

Somit stehen lt. Berechnung des IfE weitere 38 ha für PV-FFA zur Verfügung, die keinerlei gemeindlicher Bauleitplanung bedürfen.

Es wird daher vorgeschlagen, als Gesamtausbauziel für PV-Freiflächenanlagen, die einer Bauleitplanung bedürfen, maximal 3 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu definieren. Dies entspricht ca. 38,5 ha. Darin enthalten sind bereits 31 ha an Bestandsanlagen.

Aufgrund der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB sind noch weitere Potenzialflächen mit insgesamt rd. 38 ha vorhanden, die keiner Bauleitplanung bedürfen.

Bei vollständiger Ausnutzung der privilegierten Flächen (38 ha) und unter Einbeziehung der Bestandsflächen (31 ha) wird das Gesamtausbauziel erheblich überschritten, so dass der Markt Lupburg keine weiteren Flächen über eine Bauleitplanung für PV-Freiflächenanlagen nutzbar machen wird.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt den vorliegenden „Kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ in der Fassung vom 03.08.2023.

Diskussionsverlauf

MR Ferstl reg an, die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung mit aufzunehmen. Die überwiegende Mehrheit des Gremiums sieht hierzu jedoch keine Notwendigkeit.

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt den vorliegenden „Kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ in der Fassung vom 03.08.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Sanierung der Seibertshofener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Lupburg beabsichtigt den Ausbau der Seibertshofener Straße innerorts. Die Ausbautrasse beginnt im Norden an der Einmündung in die Hohenfelser Straße und endet im Süden unmittelbar nach der Einmündung in die Eichenstraße (das anschließende Teilstück bis Ortsausgang ist bereits ausgebaut).
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 405 m. Die vorhandene Breite der Fahrbahn inklusive Entwässerungsrinnen und Einspannungen bzw. Borden variiert zwischen 5,35 m und 5,50 m.
Der Geh- und Radweg westlich der Fahrbahn der Seibertshofener Straße ist bereits ausgebaut und befindet sich in einem guten bzw. teilweise neuwertigen Zustand. Der Gehweg von der Hohenfelser Straße bis zur nördlichen Einmündung der Straße „Am Ullersteig“ weist eine Breite von 2 Metern auf, im Anschluss bis zum Ortsende beträgt die Breite 2,5 m.
Der Gehwegabschnitt im westlichen Bogenbereich der Einmündung in die Hohenfelser Straße ist noch nicht befestigt. Dieser Abschnitt soll in Asphaltbauweise hergestellt werden (förderrechtliche Vorgabe der Regierung der Oberpfalz).
Entlang des östlichen Fahrbahnrandes verläuft in Abschnitten ein Grünstreifen und ein mit Asphalt befestigter Gehweg. Der Gehweg bzw. der als Gehweg genutzte Streifen weist in weiten Bereichen eine Breite von weniger als 1,50 m auf. Entlang der Grundstücke FlNr. 170/8 und 170/13 ist er zum Teil nur noch knapp 50 cm breit.
Wie bereits in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung diskutiert, soll durch die Baumaßnahme hier auf jeden Fall eine Verbesserung des Ist-Zustandes erreicht werden, auch wenn keine Gehwegbreite von 1,50 m durchgängig erreicht werden kann.
Hierzu fanden bereits Vorgespräche durch Herrn 1. Bürgermeister und den Grundstückseigentümern statt. Einer Grundabtretung wird grundsätzlich zugestimmt (Details s. Anlage zur Beschlussvorlage).
Die Kanalbefahrung ergab insgesamt keine sichtbaren Schäden, die einer unmittelbaren Sanierung bedürfen. Nachdem seit 2021 die Sanierung von AZ-Rohren durch Inline-Verfahren verboten war (kein anerkanntes emissionsarmes Verfahren), wird das vom Umweltministerium diesbezüglich herausgegebene Infoblatt demnächst überarbeitet werden und künftig wieder Sanierungen durch Schlauchlining zulassen (Ministerium lenkt ein: Bayern erlaubt grabenlose Verfahren in Asbestzementrohren (rsv-ev.de)

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg saniert die Seibertshofener Straße auf einer Länge von ca. 405 Metern innerorts entlang der bestehenden Trasse. Die Fahrbahnbreite beträgt dabei zwischen 5,35 m und 5,50 m. Entlang der Grundstücke FlNr. 170/8 und 170/13 erfolgt der Grunderwerb und ein Rückbau der bestehenden Einfriedung wie im Sachvortrag beschrieben, um hier eine Breite des Gehweges von ca. 1,10 bis 1,20 durchgängig zu erreichen.

Diskussionsverlauf

Das Gremium begrüßt das Entgegenkommen der beiden Eigentümer, die ein sehr faires Angebot für die Möglichkeit der Verbesserung des Ist-Zustandes abgegeben haben und bedankt sich dafür ausdrücklich.

Obwohl auf der gegenüberliegenden Seite bereits ein ausgebauter Geh- und Radweg vorhanden ist, stellt dies doch eine einmalige Gelegenheit dar, für einen geringen finanziellen Mehraufwand auf Dauer eine verbesserte Nutzung des Gehstreifens zu erreichen.

Beschluss

Der Markt Lupburg saniert die Seibertshofener Straße auf einer Länge von ca. 405 Metern innerorts entlang der bestehenden Trasse. Die Fahrbahnbreite beträgt dabei zwischen 5,35 m und 5,50 m. Entlang der Grundstücke FlNr. 170/8 und 170/13 erfolgt der Grunderwerb und ein Rückbau der bestehenden Einfriedung wie im Sachvortrag beschrieben, um hier eine Breite des Gehweges von ca. 1,10 bis 1,20 durchgängig zu erreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Zusätzliche Erschließung Gewerbegebiet "Bairing"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 7

Sachverhalt

Für das Grundstück neben der Baywa im Gewerbegebiet Bairing (ca. 5.077 qm) konnte zwischenzeitlich ein Käufer gefunden werden.

Der Markt Lupburg beabsichtigt, die Verlängerung der Zufahrt zur neu gebildeten Parzelle endgültig wie folgt herzustellen:

Da die Parzelle bislang nicht erschlossen ist, wird vorgeschlagen, die vorhandene Zufahrt um ca. 30 – 35 Meter zu verlängern (roter Bereich). Der grün markierte Bereich bleibt als Grünfläche bestehen und wird nicht veräußert. In diesem Bereich findet kein weiterer Ausbau statt.


Die Grundstücksgrenzen im nördlichen, westlichen und östlichen Teil orientieren sich an den bestehenden Grenzen zu den anliegenden Grundstücken.
Die Grenze im südlichen Bereich wird parallel zur Grenze des Grundstücks der Baufirma verlaufen. 

Die in dem nachfolgenden Bild dargestellte blaue Grundstücksfläche wird nicht von Norden her erschlossen werden, sondern im südlichen Bereich über die Zufahrt zur Biogasanlage:

Für die Planungsleistung wurde ein Angebot (s. Anlage) des Büros Petter Ingenieure GmbH eingeholt, da diese bereits im Gemeindegebiet tätig sind (Sanierungsmaßnahme „Am Burgberg“).

Die Bauausführung soll über die Fa. Strabag erfolgen. Dies hat zwei Gründe:
  • Die vorhandene Zufahrt wurde bereits damals durch die Fa. Strabag hergestellt
  • Die Firma ist noch bis Anfang 2024 in der Nähe tätig und kann die Bauarbeiten im Anschluss ausführen (evtl. ohne erneute Baustelleneinrichtung bzw. unter Weiternutzung des Lagerplatzes Nähe Sandfilteranlage).

Die Kosten der zusätzlichen Erschließung stellen nach Rücksprache mit dem Landratsamt Neumarkt umlagefähigen Herstellungsaufwand entsprechend der Straßenbeitragssatzung dar.

Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein solcher nicht vor (bzw. befinden sich darin keine entsprechenden Festsetzungen zur Erschließung), dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 – 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).

Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die zusätzliche Erschließung einer Parzelle in einem Gewerbegebiet, in welchem eine Wohnnutzung nicht zulässig ist. Belange der Wohnbevölkerung sind somit nicht betroffen.
Der Ausbau erfolgt lediglich in dem Umfang, welcher benötigt wird, um eine Zufahrt auf die neue Parzelle auch mit Schwerverkehr (Anlieferung durch Lkw) zu ermöglichen und wird sich im Wesentlichen an der bereits vorhanden Straßenbreite orientieren. 
Die Möglichkeit zum Wenden ist auf dem privaten Grundstück vorzusehen. 

Mit der Straßenbaumaßnahme werden ebenfalls zwei Straßenlaternen errichtet (Beleuchtung bisher nicht vorhanden).

Grunderwerb für das Straßengrundstück ist nicht erforderlich. 
    

Beschlussempfehlung

  1. Der Markt Lupburg nimmt die Maßnahme „Gewerbegebiet Bairing – Zusatzerschließung“ in das Bauprogramm auf.

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs ist ein Ausbau im angegebenen        Umfang erforderlich, aber auch ausreichend.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und privaten Belangen im Einklang steht und die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB erfüllt sind.

  1. Der Auftrag für die Planungsleistung wird gemäß Angebot vom 18.07.2023 in Höhe von 7.027,23 € an das Büro Petter Ingenieure GmbH, Neumarkt, vergeben. 

Beschluss

  1. Der Markt Lupburg nimmt die Maßnahme „Gewerbegebiet Bairing – Zusatzerschließung“ in das Bauprogramm auf.

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs ist ein Ausbau im angegebenen        Umfang erforderlich, aber auch ausreichend.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und privaten Belangen im Einklang steht und die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB erfüllt sind.

  1. Der Auftrag für die Planungsleistung wird gemäß Angebot vom 18.07.2023 in Höhe von 7.027,23 € an das Büro Petter Ingenieure GmbH, Neumarkt, vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 8

Sachverhalt

Datenstand vom 08.09.2023 09:48 Uhr