Datum: 01.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
01.02.2024
|
ö
|
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.01.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.01.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Rücktritt von MR Ehrensberger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
01.02.2024
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
MR Ehrensberger hat mit Schreiben vom 17.01.2024 seinen Rücktritt aus dem Marktgemeinderat aus privaten und beruflichen Gründen bekannt gegeben.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat stellt den Amtsverlust von Herrn Jürgen Ehrensberger als Mitglied des Marktgemeinderates Lupburg fest.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stellt den Amtsverlust von Herrn Jürgen Ehrensberger als Mitglied des Marktgemeinderates Lupburg fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Berufung und Vereidigung von Hr. Georg Mirbeth als Listennachfolger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
01.02.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Nach Feststellung des Amtsverlustes von Herrn Jürgen Ehrensberger wird gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl 2020 Herr Georg Mirbeth als Listennachfolger der Freie Wähler/ Unabhängige parteifreie Wählergemeinschaft Lupburg (FW/UPW) berufen.
Herr Mirbeth wurde davon bereits in Kenntnis gesetzt und hat die Listennachfolge angenommen.
Nach der Vereidigung durch den 1. Bürgermeister nimmt Herr Mirbeth an der weiteren Sitzung teil.
zum Seitenanfang
4. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
01.02.2024
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Antrag von Josef Walter auf Abriss eines Wohnhauses und eines Stadels, Neubau Halle & Garagendach auf dem Grundstück FlNr. 5, Gem. Degerndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
01.02.2024
|
ö
|
|
4.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Degerndorf E 12
Mit dem Bauantrag wurde ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen eingereicht. Durch den Neubau der Halle werden die nötigen Abstandsfläche zur Mitte der öffentlichen Fläche (Straße) um 21 cm in Richtung Flurnummer 3 überschritten.
Allerdings wurde die Abstandsfläche auch durch das bereits bestehende Haus um 21 cm überschritten, so dass die Überschreitung gleich bleibt.
Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks FlNr. 3 hat sich mit der Abweichung einverstanden erklärt.
Weitere bauplanungsrechtliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Josef Walter auf Abriss eines Wohnhauses und eines Stadels, Neubau einer Halle und eines Garagendaches auf dem Grundstück FlNr. 5, Gem. Degerndorf wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Josef Walter auf Abriss eines Wohnhauses und eines Stadels, Neubau einer Halle und eines Garagendaches auf dem Grundstück FlNr. 5, Gem. Degerndorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. GE "Haid II" - Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
01.02.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan GE „Haid II“ wurde durchgeführt.
Nach Prüfung der Anregungen werden folgende Beschlussvorschläge unterbreitet (eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage).
Zur Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz vom 14.11.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden in der vorliegenden Stellungnahme nicht vorgebracht. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Zur Stellungnahme des Landratsamts Neumarkt i.d.OPf., Umweltschutz vom 25.10.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Zur Stellungnahme des Landratsamts Neumarkt i.d.OPf., Naturschutz vom 07.11.2023 / 14.11.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung eines Freihalteabstandes erfolgt nicht, da die Fläche stark versiegelt sein wird und hoher Fahrverkehr zu erwarten ist. Deshalb wird die Gefahr einer Tierfalle befürchtet.
Zur Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.10.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. An der Behandlung der Stellungnahme der Landwirtschaft wird festgehalten. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Der Hinweis zur Beteiligung der Forstbehörde bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Regensburg vom 02.11.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung wird redaktionell angepasst.
Zur Stellungnahme des Bayernwerks Netz GmbH vom 20.10.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Freileitung mit Schutzzone liegt fernab der zugeordneten Ausgleichsfläche am Nordrand des Grundstücks. Für eine neue Transformatorenstation steht auf dem Baugrundstück ausreichend Fläche zur Verfügung.
Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 10.10.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Sofern nicht auf eine einzelne Beschlussfassung hingewirkt wird, wird lediglich ein abschließender Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst.
Beschlussempfehlung
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Änderungen zum Planungsstand des Bebauungsplanes vom 15.06.2023
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan GE „Haid II“ in der Fassung vom 01.02.2024 als Satzung.
Beschluss
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Änderungen zum Planungsstand des Bebauungsplanes vom 15.06.2023
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan GE „Haid II“ in der Fassung vom 01.02.2024 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.03.2024 10:09 Uhr