Datum: 02.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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02.05.2024
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ö
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1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.04.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.04.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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02.05.2024
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ö
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2 |
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2.1. Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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02.05.2024
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Dettenhofen 18
Beantragt wird eine Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung mit einer Grundfläche von 70 m² und einer Tiefe von 4,80 – 7,28 m. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der geltende Bebauungsplan „Gartenäcker“ sieht in § 2 Abs. 4 der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften vor, dass An- und Vorbauten zulässig sind, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.
Dies ist vorliegend der Fall, weshalb hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen kann.
Beschlussempfehlung
Zum Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.
Beschluss
Zum Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zimmerei Engl" mit Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Grundstücken 126/7, 126/8, 126/9, 127, 128/2 und 128 (TF), Gem. See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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02.05.2024
|
ö
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3 |
Sachverhalt
Die Zimmerei Engl beabsichtigt den Bau einer weiter von der Wohnbebauung abgerückten Halle. Da sich diese allerdings teilweise im Außenbereich befinden würde, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Aufgrund der bereits bekannten Lärmproblematik, wäre eine Aussage des Landratsamtes hinsichtlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und der Gebietscharakterisierung notwendig:
- Variante Mischgebiet: wird nur das „Grundstück Engl“ (Wohnhaus mit Betriebsgebäude) sowie die geplante Erweiterungsfläche ausgewiesen, besteht die Problematik, dass im Mischgebiet nur ein Gewerbebetrieb sowie eine Betriebsleiterwohnung vorliegt (entspricht eigentlich nicht dem Charakter eines Mischgebietes)
- Würde das Mischgebiet auf die nordöstliche Wohnbebauung ausgedehnt, wäre die von der BauNVO vorgesehene annähernd gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewerbe gegeben.
- Variante Gewerbegebiet: hier wäre die Problematik „Gewerbe neben Wohnen“ zu beachten.
Die Wahl der Gebietsart sowie der genaue Geltungsbereich ist bereits mit dem Aufstellungsbeschluss festzulegen, da dieser dann Grundlage für die weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird. Spätere Änderungen hätten eine erneute Auslegung zur Folge.
Leider konnte mit dem Landratsamt bis zur heutigen Sitzung noch keine Klärung erfolgen. Ein Telefontermin wurde vorerst für Mittwoch, den 08.05.2024, vereinbart.
Es wird daher vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt vorerst zu vertagen.
Beschlussempfehlung
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MR Engl ist wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung der Bebauungspläne Winkel und Winterberg im Ortsteil Stetten, Markt Hohenfels - frühzeitige Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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02.05.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Markt Hohenfels hat die Aufstellung der Bebauungspläne Winkel und Winterberg im Ortsteil Stetten beschlossen:
Es handelt sich überwiegend um Bebauungspläne zur Schaffung von Wohnraum. Belange des Marktes Lupburg sind nicht betroffen, so dass von einer Stellungnahme abgesehen werden kann.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg nimmt Kenntnis von den Bebauungsplänen Winterberg und Winkel des Marktes Hohenfels. Da Belange des Marktes Lupburg nicht betroffen sind, wird auf eine Stellungnahme verzichtet.
Beschluss
Der Markt Lupburg nimmt Kenntnis von den Bebauungsplänen Winterberg und Winkel des Marktes Hohenfels. Da Belange des Marktes Lupburg nicht betroffen sind, wird auf eine Stellungnahme verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Haushalt 2024 und Finanzplan 2025- 2027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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02.05.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Auf die Vorbesprechungen zur Haushaltsplanung im Projekttag des Marktgemeinderates sowie in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung vom 11.04.2024 wird Bezug genommen.
Über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird der laufende Betrieb der Gemeinde abgewickelt. Etwaige Einnahmeüberschüsse sind dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung von Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen zuzuführen.
Insbesondere sind die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und für Straßenbaumaßnahmen aus den Zuführungen zu decken.
Die Haupteinnahmen im Verwaltungshaushalt stellen in der Regel den Anteil am Einkommensteueraufkommen, die Schlüsselzuweisung, Grund- und Gewerbesteueraufkommen, sowie Beiträge und ähnliche Entgelte dar.
Das Grundsteueraufkommen ist 2024 nahezu unverändert, bei der Gewerbesteuer ist jedoch aufgrund einer Rückzahlung von über 500.000 € ein Rückgang auf 150.000 € zu verzeichnen.
Der Einkommensteueranteil wurde durch das Landesamt für Statistik auf 1.690.000 € festgesetzt und liegt mit knapp 100.000 € über dem Ansatz des Vorjahres.
Dagegen verringerte sich jedoch die Schlüsselzuweisung von 1.005.260 € auf 968.300 €.
Beim Gebührenaufkommen (insb. Kanalgebühren) wird anhand des Verbrauchsverhaltens des Vorjahres und bereits ermittelter Abschlagszahlungen mit einer leichten Steigerung von 576.400 € auf 581.500 € gerechnet.
Auch beim staatlichen Anteil an der Betriebskostenförderung des Kindergartens wird aufgrund der Anhebung des Basiswerts von einem Zuwachs ausgegangen.
Auf der anderen Seite stehen Ausgaben insbesondere für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Umlagen und Personalaufwendungen.
Aufgrund Tarifsteigerungen werden die Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteile von 1.714.826 € auf 1.883.647 € steigen, obwohl keine Stellenmehrungen erfolgen.
Ebenso erhöht sich die Kreisumlage von 951.098 € auf 1.224.000 €.
Nach den aktuellen Planungen ergibt sich somit folgender freier Finanzspielraum:
Freier Finanzspielraum
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2023
Rechnungs-
ergebnis (vorl.)
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2024
Plan
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2025
Plan
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2026
Plan
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2027
Plan
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Zuführung zum Vermögenshaushalt
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1.808.512 €
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636.349€
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754.850 €
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731.118 €
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683.555 €
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abzgl. Kreditbeschaffungskosten und ordentliche Tilgung
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218.353 €
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68.000 €
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40.000 €
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370.000 €
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500.000 €
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abzgl. Abschreibung kostenrechnende Einrichtungen
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45.000 €
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45.000 €
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45.000 €
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45.000 €
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45.000 €
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zuzüglich Investitionspauschale Art. 12 FAG
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143.000 €
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126.500 €
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126.500 €
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126.500 €
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126.500 €
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Freier Finanzspielraum
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1.688.159 €
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649.849 €
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796.350 €
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442.618 €
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265.055 €
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Für das aktuelle Haushaltsjahr sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Zur Finanzierung der künftigen anstehenden Investitionen (Erweiterung Grundschule, Dorferneuerung See) ist eine Kreditaufnahme allerdings nicht vermeidbar.
Da in den letzten Jahren jedoch Schulden kontinuierlich abgebaut wurden, konnte hierdurch eine solide Basis für eine Neuverschuldung in einem verträglichen Rahmen geschaffen werden.
Der Schuldenstand per 31.12.2023
beträgt: 279.325,98 €
./. Tilgungsansatz 2024 67.465,98 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024: 211.860,00 €
Schulden pro Kopf der Bevölkerung zu Beginn des Haushaltsjahres:
279.325,98 €
------------------ = 109,45 € / Einwohner
2.552 Einwohner?? Einwohnerstand Hauptwohnsitz zum 30.06.2023
Schulden pro Kopf der Bevölkerung voraussichtlich am Ende des Haushaltsjahres:
211.860,00 €
------------------ = 83,02 € / Einwohner
2.552 Einwohner?? Einwohnerstand Hauptwohnsitz zum 30.06.2023
Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden 1.000 bis 3.000 Einwohner:
728 €/Einwohner
(Stand: 31.12.2021)?? Quelle: Bayerisches Landesamt f. Statistik
Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. beträgt:
493,66 €/Einwohner
(Stand: 31.12.2023)?? Quelle: Landratsamt Neumarkt
Laut der Schuldenstandstatistik des Landkreises Neumarkt belegt der Markt Lupburg die Rangziffer 5 (von 19) bei der Verschuldungshöhe im Landkreis.
Zwei Darlehen werden in diesem Haushaltsjahr vollständig getilgt.
Über den 31.12.2024 hinaus ist noch ein Darlehen bei der KfW-Bank zu bedienen, dessen Zinsbindung am 15.02.2025 abläuft. Ob der Restbetrag in Höhe von 172.674 € in einer Summe abgelöst werden kann, hängt von der finanziellen Situation der Gemeinde ab und muss Ende 2024 geprüft werden. Des Weiteren ist noch ein Darlehen bei der Raiffeisenbank zu bedienen, hier sind in 2024 und 2025 jeweils 20.000,00 € zu leisten, dann ist auch dieses Darlehen vollständig getilgt.
Einnahmen des Vermögenshaushaltes
Zuführung vom Verwaltungshaushalt 636.349 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 830.851 €
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen
des Anlagevermögens (Grundstücke und bewegliche Sachen) 0 €
Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 €
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 624.500 €
davon:
Zuweisung Feuerwehr-Fahrzeug 119.000 €
Förderung Digitalbudget 10.000 €
Regionalbudget 9.000 €
ELER-Förderung Sanierung GVS Neuhaid 160.000 €
Zuweisung Geh- und Radweg 160.000 €
Straßenausbaupauschale 40.000 €
Investitionspauschale 126.500 €
Gesamt 2.121.700 €
Ausgaben des Vermögenshaushaltes
Die Maßnahmen zum Vermögenserwerb gliedern sich wie folgt auf:
Bewegliche Sachen des Anlagevermögens und Grunderwerb:
Mobiliar Rathaus
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1.000
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Erwerb von Ausrüstung für Feuerwehr (nur Neuanschaffungen, kein Ersatz)
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5.000
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Umrüstung Sirenen und Erwerb Pager
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41.000
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FF-Haus Außentreppe
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6.000
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Mobiliar Grundschule
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5.000
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Mobiliar Mittagsbetreuung
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1.000
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Mobiliar Kindergarten
|
3.000
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Photovoltaik Kindergarten
|
35.000
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Maschinen und Geräte Bauhof
|
5.000
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Fahrzeuge Bauhof
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44.000
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Erwerb von Grundstücken
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105.000
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Baumaßnahmen:
Anbau FF-Haus Degerndorf
|
20.000
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Erweiterung Grundschule (Planungskosten)
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250.000
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Nebengebäude Kindergarten
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100.000
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Investitionszuschuss Sportverein, Betriebsgebäude
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50.000
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Burggarten
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20.000
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Spielplatz Degerndorf Pavilliondach
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15.000
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Dorferneuerung See (Architektenwettbewerb)
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100.000
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Bebauungspläne
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12.500
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GVS Neuhaid (Schlussrechnung)
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110.000
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Geh- und Radweg See (Schlussrechnung)
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230.000
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Sanierung Seibertshofener Straße (Abschlagszahlungen)
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350.000
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Erweiterung Straßenbeleuchtung „Am Burgberg“
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18.000
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Beteiligung Klärschlammtrocknungsanlage
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290.000
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Gigabitausbau 1.0 hellgraue Flecken
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56.000
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Gigabitausbau 2.0 dunkelgraue Flecken
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145.200
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Für Straßen- und Kanalsanierung “Am Burgberg“ stehen auch noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr zur Verfügung, weshalb hier nur die zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Mittel ausgewiesen werden. Die Höhe des Haushaltsrests aus 2023 beträgt für die Straßensanierung 446.576,86 € und für die Kanalsanierung 365.764,24 €.
Beschlussempfehlung
- Der Finanzplan 2025 – 2027 wird gemäß Anlage beschlossen.
- Der Markt Lupburg beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2024
„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.285.355 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.121.700 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.“
Beschluss 1
Der Finanzplan 2025 – 2027 wird gemäß Anlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Markt Lupburg beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2024
„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.285.355 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.121.700 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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02.05.2024
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Der Markt Lupburg beschafft ein Gaswarngerät mit Zubehör (u.a. Dreibaum, Lastwinde, Höhensicherungsgeräte, etc.) der Fa. KrappTechnologie, Meckenhausen C 31, 91161 Hilpoltstein in Höhe von 23.553,97 €.
Der Markt Lupburg vergibt den Auftrag „Vermessungsleistung See FlSt. 20 im Rahmen des Architektenwettbewerbes“ in Höhe von 10.769,50 € an das Büro Felbermann + Ortner, Bislohweg 2, 92367 Pilsach (nachträgliche Zustimmung zur Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters).
Der Markt Lupburg vergibt den Auftrag zur Erstellung von Umgebungs- und Einsatzmodellen für den Architektenwettbewerb in Höhe von 15.957,90 € an das Büro Merkl GmbH, Simonshofer Straße 39, 91207 Lauf an der Pegnitz.
Der Markt Lupburg vergibt das Gewerk „Zimmererarbeiten Errichtung Nebengebäude am Kindergarten in See“ in Höhe von 53.205,02 € an die Fa. Engl Holzbau GmbH, Zum Talfeld 2, 92231 Lupburg.
Datenstand vom 04.06.2024 09:48 Uhr