Datum: 02.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See
3 Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zimmerei Engl" mit Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Grundstücken 126/7, 126/8, 126/9, 127, 128/2 und 128 (TF), Gem. See
4 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung der Bebauungspläne Winkel und Winterberg im Ortsteil Stetten, Markt Hohenfels - frühzeitige Behördenbeteiligung
5 Haushalt 2024 und Finanzplan 2025- 2027
6 Bekanntgabe aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

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1. Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.04.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.04.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 2
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2.1. Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Dettenhofen 18
Beantragt wird eine Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung mit einer Grundfläche von 70 m² und einer Tiefe von 4,80 – 7,28 m. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der geltende Bebauungsplan „Gartenäcker“ sieht in § 2 Abs. 4 der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften vor, dass An- und Vorbauten zulässig sind, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.
Dies ist vorliegend der Fall, weshalb hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Zum Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Beschluss

Zum Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zimmerei Engl" mit Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Grundstücken 126/7, 126/8, 126/9, 127, 128/2 und 128 (TF), Gem. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 3

Sachverhalt

Die Zimmerei Engl beabsichtigt den Bau einer weiter von der Wohnbebauung abgerückten Halle. Da sich diese allerdings teilweise im Außenbereich befinden würde, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Aufgrund der bereits bekannten Lärmproblematik, wäre eine Aussage des Landratsamtes hinsichtlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und der Gebietscharakterisierung notwendig:
  • Variante Mischgebiet: wird nur das „Grundstück Engl“ (Wohnhaus mit Betriebsgebäude) sowie die geplante Erweiterungsfläche ausgewiesen, besteht die Problematik, dass im Mischgebiet nur ein Gewerbebetrieb sowie eine Betriebsleiterwohnung vorliegt (entspricht eigentlich nicht dem Charakter eines Mischgebietes)
  • Würde das Mischgebiet auf die nordöstliche Wohnbebauung ausgedehnt, wäre die von der BauNVO vorgesehene annähernd gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewerbe gegeben.
  • Variante Gewerbegebiet: hier wäre die Problematik „Gewerbe neben Wohnen“ zu beachten.

 Die Wahl der Gebietsart sowie der genaue Geltungsbereich ist bereits mit dem Aufstellungsbeschluss festzulegen, da dieser dann Grundlage für die weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird. Spätere Änderungen hätten eine erneute Auslegung zur Folge.

Leider konnte mit dem Landratsamt bis zur heutigen Sitzung noch keine Klärung erfolgen. Ein Telefontermin wurde vorerst für Mittwoch, den 08.05.2024, vereinbart.

Es wird daher vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt vorerst zu vertagen.  

Beschlussempfehlung

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Engl ist wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung der Bebauungspläne Winkel und Winterberg im Ortsteil Stetten, Markt Hohenfels - frühzeitige Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Markt Hohenfels hat die Aufstellung der Bebauungspläne Winkel und Winterberg im Ortsteil Stetten beschlossen:





Die Bebauungspläne sind auf der Homepage des Marktes Hohenfels unter Markt Hohenfels (markt-hohenfels.de) einsehbar.
Es handelt sich überwiegend um Bebauungspläne zur Schaffung von Wohnraum. Belange des Marktes Lupburg sind nicht betroffen, so dass von einer Stellungnahme abgesehen werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt Kenntnis von den Bebauungsplänen Winterberg und Winkel des Marktes Hohenfels. Da Belange des Marktes Lupburg nicht betroffen sind, wird auf eine Stellungnahme verzichtet.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt Kenntnis von den Bebauungsplänen Winterberg und Winkel des Marktes Hohenfels. Da Belange des Marktes Lupburg nicht betroffen sind, wird auf eine Stellungnahme verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2024 und Finanzplan 2025- 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Auf die Vorbesprechungen zur Haushaltsplanung im Projekttag des Marktgemeinderates sowie in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung vom 11.04.2024 wird Bezug genommen.
Über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird der laufende Betrieb der Gemeinde abgewickelt. Etwaige Einnahmeüberschüsse sind dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung von Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen zuzuführen.
Insbesondere sind die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und für Straßenbaumaßnahmen aus den Zuführungen zu decken. 
Die Haupteinnahmen im Verwaltungshaushalt stellen in der Regel den Anteil am Einkommensteueraufkommen, die Schlüsselzuweisung, Grund- und Gewerbesteueraufkommen, sowie Beiträge und ähnliche Entgelte dar.
Das Grundsteueraufkommen ist 2024 nahezu unverändert, bei der Gewerbesteuer ist jedoch aufgrund einer Rückzahlung von über 500.000 € ein Rückgang auf 150.000 € zu verzeichnen. 
Der Einkommensteueranteil wurde durch das Landesamt für Statistik auf 1.690.000 € festgesetzt und liegt mit knapp 100.000 € über dem Ansatz des Vorjahres.
Dagegen verringerte sich jedoch die Schlüsselzuweisung von 1.005.260 € auf 968.300 €.
Beim Gebührenaufkommen (insb. Kanalgebühren) wird anhand des Verbrauchsverhaltens des Vorjahres und bereits ermittelter Abschlagszahlungen mit einer leichten Steigerung von 576.400 € auf 581.500 € gerechnet.
Auch beim staatlichen Anteil an der Betriebskostenförderung des Kindergartens wird aufgrund der Anhebung des Basiswerts von einem Zuwachs ausgegangen.

Auf der anderen Seite stehen Ausgaben insbesondere für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Umlagen und Personalaufwendungen.
Aufgrund Tarifsteigerungen werden die Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteile von 1.714.826 € auf 1.883.647 € steigen, obwohl keine Stellenmehrungen erfolgen.
Ebenso erhöht sich die Kreisumlage von 951.098 € auf 1.224.000 €.


Nach den aktuellen Planungen ergibt sich somit folgender freier Finanzspielraum:
Freier Finanzspielraum








2023
Rechnungs-
ergebnis (vorl.)
2024
Plan       
2025
Plan
2026
Plan
2027
Plan


Zuführung zum Vermögenshaushalt
1.808.512 €
636.349€
754.850 €
731.118 €
683.555 €


abzgl. Kreditbeschaffungskosten und ordentliche Tilgung
218.353 €
68.000 €
40.000 €
370.000 €
500.000 €


abzgl. Abschreibung kostenrechnende Einrichtungen
45.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €


zuzüglich Investitionspauschale Art. 12 FAG
143.000 €
126.500 €
126.500 €
126.500 €
126.500 €


Freier Finanzspielraum
1.688.159 €
649.849 €
796.350 €
442.618 €
265.055 €



Für das aktuelle Haushaltsjahr sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Zur Finanzierung der künftigen anstehenden Investitionen (Erweiterung Grundschule, Dorferneuerung See) ist eine Kreditaufnahme allerdings nicht vermeidbar.
Da in den letzten Jahren jedoch Schulden kontinuierlich abgebaut wurden, konnte hierdurch eine solide Basis für eine Neuverschuldung in einem verträglichen Rahmen geschaffen werden. 

Der Schuldenstand per 31.12.2023

beträgt:                                                                279.325,98 €

./. Tilgungsansatz 2024                                                            67.465,98 €

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024:                                211.860,00 €

Schulden pro Kopf der Bevölkerung zu Beginn des Haushaltsjahres:

                       279.325,98 €
                       ------------------                                109,45 € / Einwohner
                       2.552 Einwohner?? Einwohnerstand Hauptwohnsitz zum 30.06.2023

Schulden pro Kopf der Bevölkerung voraussichtlich am Ende des Haushaltsjahres:

                       211.860,00 €
                       ------------------                                83,02 € / Einwohner
                       2.552 Einwohner?? Einwohnerstand Hauptwohnsitz zum 30.06.2023


Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden 1.000 bis 3.000 Einwohner:
728 €/Einwohner
(Stand: 31.12.2021)?? Quelle: Bayerisches Landesamt f. Statistik

Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. beträgt:
493,66 €/Einwohner
(Stand: 31.12.2023)?? Quelle: Landratsamt Neumarkt

Laut der Schuldenstandstatistik des Landkreises Neumarkt belegt der Markt Lupburg die Rangziffer 5 (von 19) bei der Verschuldungshöhe im Landkreis.

Zwei Darlehen werden in diesem Haushaltsjahr vollständig getilgt. 
Über den 31.12.2024 hinaus ist noch ein Darlehen bei der KfW-Bank zu bedienen, dessen Zinsbindung am 15.02.2025 abläuft. Ob der Restbetrag in Höhe von 172.674 € in einer Summe abgelöst werden kann, hängt von der finanziellen Situation der Gemeinde ab und muss Ende 2024 geprüft werden. Des Weiteren ist noch ein Darlehen bei der Raiffeisenbank zu bedienen, hier sind in 2024 und 2025 jeweils 20.000,00 € zu leisten, dann ist auch dieses Darlehen vollständig getilgt.

Einnahmen des Vermögenshaushaltes


Zuführung vom Verwaltungshaushalt                                             636.349 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage                                     830.851 €

Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen 
des Anlagevermögens (Grundstücke und bewegliche Sachen)                           0 €

Beiträge und ähnliche Entgelte                                                  30.000 €
               
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen                                     624.500 €
       davon:
Zuweisung Feuerwehr-Fahrzeug                                     119.000 €
Förderung Digitalbudget                                                              10.000 €
Regionalbudget                                                                                          9.000 €
ELER-Förderung Sanierung GVS Neuhaid                             160.000 €
Zuweisung Geh- und Radweg                                        160.000 €
Straßenausbaupauschale                                          40.000 €
Investitionspauschale                                                126.500 €

Gesamt                                                                          2.121.700 €






Ausgaben des Vermögenshaushaltes


Die Maßnahmen zum Vermögenserwerb gliedern sich wie folgt auf:
                                               
Bewegliche Sachen des Anlagevermögens und Grunderwerb:

Mobiliar Rathaus
1.000
Erwerb von Ausrüstung für Feuerwehr (nur Neuanschaffungen, kein Ersatz)
5.000
Umrüstung Sirenen und Erwerb Pager
41.000
FF-Haus Außentreppe
6.000
Mobiliar Grundschule
5.000
Mobiliar Mittagsbetreuung
1.000
Mobiliar Kindergarten
3.000
Photovoltaik Kindergarten
35.000
Maschinen und Geräte Bauhof
5.000
Fahrzeuge Bauhof
44.000
Erwerb von Grundstücken
105.000

Baumaßnahmen:

Anbau FF-Haus Degerndorf
20.000
Erweiterung Grundschule (Planungskosten)
250.000
Nebengebäude Kindergarten
100.000
Investitionszuschuss Sportverein, Betriebsgebäude 
50.000
Burggarten
20.000
Spielplatz Degerndorf Pavilliondach
15.000
Dorferneuerung See (Architektenwettbewerb)
100.000
Bebauungspläne
12.500
GVS Neuhaid (Schlussrechnung)
110.000
Geh- und Radweg See (Schlussrechnung)
230.000
Sanierung Seibertshofener Straße (Abschlagszahlungen)
350.000
Erweiterung Straßenbeleuchtung „Am Burgberg“
18.000
Beteiligung Klärschlammtrocknungsanlage
290.000
Gigabitausbau 1.0 hellgraue Flecken
56.000
Gigabitausbau 2.0 dunkelgraue Flecken
145.200


Für Straßen- und Kanalsanierung “Am Burgberg“ stehen auch noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr zur Verfügung, weshalb hier nur die zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Mittel ausgewiesen werden. Die Höhe des Haushaltsrests aus 2023 beträgt für die Straßensanierung 446.576,86 € und für die Kanalsanierung 365.764,24 €.

Beschlussempfehlung

  1. Der Finanzplan 2025 – 2027 wird gemäß Anlage beschlossen.

  1. Der Markt Lupburg beschließt folgende 

Haushaltssatzung

des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 
für das Haushaltsjahr 2024

„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                5.285.355 €
und

im Vermögenshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                 2.121.700 €
                                                                                       
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                330 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                                330 v.H.
2.   Gewerbesteuer                                                                        330 v.H.




§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.“

Beschluss 1

Der Finanzplan 2025 – 2027 wird gemäß Anlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Lupburg beschließt folgende 

Haushaltssatzung

des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 
für das Haushaltsjahr 2024

„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                5.285.355 €
und

im Vermögenshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                 2.121.700 €
                                                                                       
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                330 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                                330 v.H.
2.   Gewerbesteuer                                                                        330 v.H.




§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Lupburg beschafft ein Gaswarngerät mit Zubehör (u.a. Dreibaum, Lastwinde, Höhensicherungsgeräte, etc.) der Fa. KrappTechnologie, Meckenhausen C 31, 91161 Hilpoltstein in Höhe von 23.553,97 €.

Der Markt Lupburg vergibt den Auftrag „Vermessungsleistung See FlSt. 20 im Rahmen des Architektenwettbewerbes“ in Höhe von 10.769,50 € an das Büro Felbermann + Ortner, Bislohweg 2, 92367 Pilsach (nachträgliche Zustimmung zur Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters).

Der Markt Lupburg vergibt den Auftrag zur Erstellung von Umgebungs- und Einsatzmodellen für den Architektenwettbewerb in Höhe von 15.957,90 € an das Büro Merkl GmbH, Simonshofer Straße 39, 91207 Lauf an der Pegnitz.

Der Markt Lupburg vergibt das Gewerk „Zimmererarbeiten Errichtung Nebengebäude am Kindergarten in See“ in Höhe von 53.205,02 € an die Fa. Engl Holzbau GmbH, Zum Talfeld 2, 92231 Lupburg.

Datenstand vom 04.06.2024 09:48 Uhr