Datum: 01.08.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.08.2024
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ö
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1 |
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1.1. Bauantrag von Frau Vanessa u. Herrn Johannes Gürtler auf Errichtung einer Pergola ohne Überdachung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/8 Gem. Lup.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.08.2024
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ö
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1.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Hofäcker 2, 92331 Lupburg
Beantragt wird die Errichtung einer Pergola mit einer Grundfläche von 27 m² und einer Tiefe von 4,5 m. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der geltende Bebauungsplan „Hofäcker“ sieht in § 2 Abs. 4 der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften vor, dass An- und Vorbauten zulässig sind, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.
Dies ist vorliegend der Fall, weshalb hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen kann.
Beschlussempfehlung
Zum Antrag von Vanessa und Johannes Gürtler auf Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück FlNr. 330/8, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.
Beschluss
Zum Antrag von Vanessa und Johannes Gürtler auf Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück FlNr. 330/8, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag von Frau Maria Forster auf Errichtung eines Kalt-Wintergartens mit Glasschiebewänden, auf dem Grundstück Fl.Nr. 360 Gem. Lup.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.08.2024
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ö
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1.2 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Parsberger Straße 10, 92331 Lupburg
Beantragt wird die Errichtung eines Wintergartens mit einer Grundfläche von 17,5 m² und einer Tiefe von 3,5 m. Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht stehen dem Vorhaben keine Einwände entgegen. Die Zustimmung der Nachbarn wurde erteilt.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Frau Maria Forster auf Errichtung eines Kalt-Wintergartens mit Glasschiebewänden auf dem Grundstück FlNr. 360, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Frau Maria Forster auf Errichtung eines Kalt-Wintergartens mit Glasschiebewänden auf dem Grundstück FlNr. 360, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.3. Bauantrag von Herrn Wilhelm Stenz auf Errichtung von Anbauten für zusätzliche Lagerflächen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 522/1 Gem. Deg.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.08.2024
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ö
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1.3 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Eichenbühl 2b, 92331 Lupburg
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Eichenbühl I – Erweiterung 1.
Es werden Befreiungen wie folgt beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze im Westen um 71 cm
- Überschreitung der Baugrenze im Süden um 4,04 m
- Überschreitung der Baugrenze im Osten um 2,68 m
- Überschreitung der GRZ um 0,07
Es werden Abweichungen wie folgt beantragt:
Durch die bestehende Lage des Gebäudes im Baugrundstück und die geplante Erweiterung auf der Ostseite liegen Abstandsflächen mit einer Tiefe von 2,67 m auf dem Nachbargrundstück FlNr. 522/4.
Gebäude auf der Nachbarseite von FlNr. 522/4 sind ebenfalls direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet. Der Eigentümer von FlNr. 522/1 hat dieser Grenzbebauung zugestimmt.
Der Nachbar, FlNr. 522/4, hat der Abweichung zugestimmt.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht stehen dem Vorhaben keine Einwände entgegen.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Wilhelm Stenz auf Errichtung von Anbauten für zusätzliche Lagerflächen auf dem Grundstück FlNr. 522/1, Gem. Degerndorf, und den beantragten Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Wilhelm Stenz auf Errichtung von Anbauten für zusätzliche Lagerflächen auf dem Grundstück FlNr. 522/1, Gem. Degerndorf, und den beantragten Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.4. Bauvoranfrage von Frau Verena Waffler u. Herrn Stephan Hecht auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 694 Gem. Deg.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.08.2024
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ö
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1.4 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Gottesberg Nähe Hausnummer 7, 92331 Lupburg
Der Antrag auf Vorbescheid richtet sich an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Eine entsprechende Anfrage an das Landratsamt Ende April 2024 wurde bereits als noch dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen beantwortet.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan steht dem Vorhaben nicht entgegen. Gegenüberliegend befindet sich bereits eine Bebauung.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Verena Waffler und Stephan Hecht auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 694, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Verena Waffler und Stephan Hecht auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 694, Gem. Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.09.2024 15:11 Uhr