Datum: 07.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2024
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
3 Grundsteuerhebesatzsatzung
4 Bestätigung des Ersten Kommandanten und der beiden Stellvertreter
5 Bauanträge
5.1 Antrag von Herrn Jürgen Brettner auf Anbau eines Balkones auf dem Grundstück Fl.Nr. 1408. der Gemarkung Degerndorf

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö 2

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Grundsteuerhebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö 3

Sachverhalt

Die derzeitige Hebesatzsatzung tritt kraft Gesetzes zum 31.12.2024 außer Kraft, bedingt durch die Grundsteuerreform. Daher hat der Markt Lupburg zum 01.01.2025 eine neue Hebesatzsatzung zu erlassen. Für gewöhnlich wird in einer Hebesatzsatzung neben den Hebesätzen für die Grundsteuer auch der Gewerbesteuerhebesetz festgesetzt, also eine Realsteuerhebesatzsatzung.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erlässt aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108)) folgende Satzung: 


Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
des Marktes Lupburg
vom 07.11.2024


§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 170 v. H. 
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 170 v. H. 
3. Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Aus dem Marktrat kam der Wunsch nach einer Abstimmung mit einem höheren Hebesatz. Es wurde über einen Grundsteuerhebesatz i.H.v. 200 % abgestimmt, Ergebnis: 3:11 -> abgelehnt
und einen Grundsteuerhebesatz i.H.v. 180%, Ergebnis:  4:10 -> abgelehnt
Danach erfolgte die Abstimmung über den vorgeschlagenen Grundsteuerhebesatz i.H.v. 170 %, dieser wurde mit 12:2 angenommen.

Beschluss

Der Markt Lupburg erlässt aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108)) folgende Satzung: 


Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
des Marktes Lupburg
vom 07.11.2024


§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 170 v. H. 
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 170 v. H. 
3. Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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4. Bestätigung des Ersten Kommandanten und der beiden Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Am Freitag, den 04.10.2024 fand im Gasthaus Pöppel die Wahl des Kommandanten und den Kommandantenstellvertretern statt. Die Neuwahl hatte folgendes Ergebnis:

Kommandant: Markus Prechtl
Stellv. Kommandant: Christoph Göpfert
Stellv. Kommandant: Christian Ebel

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Markus Prechtl zum Kommandanten, Herrn Christoph Göpfert zum stellvertretenden Kommandanten und Herrn Christian Ebel zum stellvertretenden Kommandanten.        

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Markus Prechtl zum Kommandanten, Herrn Christoph Göpfert zum stellvertretenden Kommandanten und Herrn Christian Ebel zum stellvertretenden Kommandanten.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö 5
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5.1. Antrag von Herrn Jürgen Brettner auf Anbau eines Balkones auf dem Grundstück Fl.Nr. 1408. der Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Pöfersdorf 6

Der Antrag wurde elektronisch eingereicht. Die Bauunterlagen sind dieser Beschlussvorlage im RIS für die Gemeinderäte zur Einsicht beigefügt.



Die Gebäudehöhe und der Grundriss bleiben weitestgehend unverändert. Der Anbau des Balkons fügt sich in den derzeitigen Bestand ein. Die künftige Wohnnutzung entspricht dem Gebietscharakter der umliegenden Bebauung. 

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Herrn Jürgen Brettner auf Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1408 der Gemarkung Degerndorf (Pöfersdorf 6), wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Herrn Jürgen Brettner auf Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1408 der Gemarkung Degerndorf (Pöfersdorf 6), wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2024 14:28 Uhr