Datum: 06.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzung am 09.01.2025
2 Denkmalschutz im Markt Lupburg - Vortrag Bay. Landesamt für Denkmalpflege
3 Antrag auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG bzgl. einer Windenergieanlage
4 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet "Deponie Degerndorf" Beschlussfassung über den Vorentwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzung am 09.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö 1

Sachverhalt

Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.01.2025.

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.01.2025 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.01.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Denkmalschutz im Markt Lupburg - Vortrag Bay. Landesamt für Denkmalpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö 2

Sachverhalt

Frau Weiß vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und Herr Gruber vom Landratsamt Neumarkt, Untere Denkmalschutzbehörde, referieren über die wichtigen Belange des Denkmalschutzes im Bereich des Marktes Lupburg.



Wurde krankheitsbedingt abgesagt

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG bzgl. einer Windenergieanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Standort der geplanten Windenergieanlage siehe Lageplan
Die WEA ist geplant mit einer Gesamthöhe von 285 m, bei einer Nabenhöhe von 199 m. Der Rotordurchmesser beträgt 172 m, die Generatorleistung 7,2 MW.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Windenergieanlage (WEA) die noch im Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ des Markt Lupburg liegt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Firma MAX Bögl auf Vorbescheid nach §9 Abs. 1 a BImSchG zur Errichtung einer Windenergieanlage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1503 der Gemarkung Degerndorf, wird erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Firma MAX Bögl auf Vorbescheid nach §9 Abs. 1 a BImSchG zur Errichtung einer Windenergieanlage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1503 der Gemarkung Degerndorf, wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet "Deponie Degerndorf" Beschlussfassung über den Vorentwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 01.02.2018 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. 
Die Architekturbüro Iberl GmbH hat nun die mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg und dem Fachplaner Büro Tauw abgestimmten Planunterlagen vorgelegt.
Der Vorhabenbereich befindet sich nördlich der Bundesautobahn A3 und umfasst in der aktuellen Planung eine Fläche von ca. 3,6 ha.
Er liegt auf den Flurnummern 1551 und 1565/1 sowie Teilflächen der Flurnummern 1554, 1565, 1575 und 1577, jeweils Gemarkung Degerndorf.

Beschlussempfehlung

1. Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf“ der Architekturbüros Iberl GmbH vom 06.02.2025 wird gebilligt.
2. Zu diesem Vorentwurf wird die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
3. Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Marktgemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und Ziel der Planung sowie auch über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gibt.
4. Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Markgemeindeverwaltung entgegengenommen.
5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten Gemeindegebiets Lupburg. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer von einem Monat durchgeführt.

Beschluss

1. Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf“ der Architekturbüros Iberl GmbH vom 06.02.2025 wird gebilligt.
2. Zu diesem Vorentwurf wird die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
3. Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Marktgemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und Ziel der Planung sowie auch über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gibt.
4. Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Markgemeindeverwaltung entgegengenommen.
5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten Gemeindegebiets Lupburg. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer von einem Monat durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2025 10:59 Uhr