Datum: 03.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.03.2025.
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der letzten öffentliche Sitzung vom 13.03.2025 wird genegmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentliche Sitzung vom 13.03.2025 wird genegmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Verschiebung zweier TOP´s aus der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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2 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hauser beantragt die TOP´s KiTa-Gebühren und Mittagsbetreuungs-Gebühren von der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verschieben, da diese öffentlich behandelt werden müssen.
Beschlussempfehlung
Der Marktrat genehmigt die Verschiebung der TOP´s KiTa-Gebühren und Mittagsbetreuungs-Gebühren von der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung.
Beschluss
Der Marktrat genehmigt die Verschiebung der TOP´s KiTa-Gebühren und Mittagsbetreuungs-Gebühren von der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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3 |
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3.1. Bauvoranfrage Farmer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Haid Nähe Hausnummer 7, 92331 Lupburg
Der Antrag auf Vorbescheid richtet sich an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.
Im Flächennutzungsplan ist derzeit eine Wohnbebauung an der angefragten Örtlichkeit nicht vorgesehen. Das Vorhaben könnte aber dem sog. „Innenbereich“ gem. § 34 BauGB zugeordnet werden. Diese Bestimmung regelt die Zulässigkeit im Zusammenhang mit bereits bebauten Ortsteilen.
Das beantragte Einfamilienhaus mit Garage fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung ein. Zudem besteht bereits von zwei Seiten eine Wohnbebauung.
Die Erschließung ist gesichert, allerdings sieht der unmittelbare Nachbar die beabsichtigte Zufahrt kritisch.
Erschließung
Blau = Wasser
Rot = Kanal
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Claudia Farmer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 556, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Claudia Farmer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 556, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3.2. Bauantrag Benz-Stöckl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Information: Vorlage erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Ort des Bauvorhabens: Baugebiet Hofäcker - Finkenweg 27, Lupburg
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3.3. Bauantrag Plank
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Hohenfelser Straße 13
Änderungen gegenüber der Genehmigungsplanung in der Dachform:
- Satteldach mit ansteigendem First
- Lage der Gauben jetzt weiter auseinander
Beschlussempfehlung
Der Tektur, Dachform (Satteldach mit steigendem First) sowie der Lage der Gauben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Der Tektur, Dachform (Satteldach mit steigendem First) sowie der Lage der Gauben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Meier ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt.
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3.4. Bauvoranfrage Schmaußer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Fl.Nr. 123 der Gemarkung See, zwischen See und Niederhofen
Der Antrag auf Vorbescheid richtet sich an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.
Der Flächennutzungsplan sieht an der beantragten Örtlichkeit keine Bebauung vor, einen Bebauungsplan gibt es nicht.
§ 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, d.h. das angefragte EFH müsste sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen. Das nahe Umfeld ist jedoch nicht bebaut.
Aus genannten Gründen kann deshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht befürwortet werden. Dieser Sachverhalt wurde der Familie Schmaußer bereits in einem persönlichen Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister am 05. September 2024 mitgeteilt.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Simon Schmaußer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 123, Gem. See, wird nicht erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Simon Schmaußer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 123, Gem. See, wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan 2024 - 2029
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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4 |
Sachverhalt
Vom Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung Keller lieg die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans des Marktes Lupburg für 2024 – 2029 vor.
Den Kommandanten wurde der 3. Entwurf am 30. Januar 2025 per E-Mail zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Änderungsvorschläge dazu kamen nicht in Rücklauf (Termin: 16. März).
Die Einbindung der Bauhofmitarbeiter wurde überarbeitet und wird nun als eigener Punkt „Unterstützung der Alarmsicherheit“ geführt.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg nimmt den Inhalt der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2024-2029 in der Fassung des 3. Entwurfes zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
Beschluss
Der Markt Lupburg nimmt den Inhalt der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2024-2029 in der Fassung des 3. Entwurfes zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Fl.Nr. 20 Gem. See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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5 |
Sachverhalt
„Grundstück FlNr. 20 der Gemarkung See, Hauptstraße 7 (ehem. „Niassl-Anwesen):
Nach Durchführung der geophysikalischen Prospektion durch das BLfD am 23.07.2024 wurde am 29.07.2024 durch Herrn Prof. Pfleil, BLfD mitgeteilt:
„Nach der Überarbeitung der gemessenen Daten ergibt sich, dass keine Anomalien im Bereich der plateauartigen Erhöhung vorhanden sind, die mit archäologischen Befunden in einem Zusammenhang stehen. Das im Luftbild deutlich abgesetzte Areal, das sicher anthropogenen Ursprungs ist, ist jedoch von schwach positiven Anomalien begrenzt, die durch den Auftrag mächtigerer Humushorizonte (Kolluvien) an den Rändern des Plateaus entstanden sind (blau hinterlegt). In diesen Bereichen konnte der Restzweifel im Hinblick auf einen archäologischen Befund nicht vollständig ausgeräumt werden.
Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie im Randbereich der plateauartigen Erhöhung Baumaßnahmen planen“ ja, rot markierter Bereich
Um Planungssicherheit zu erlangen fand am 25.03.2025 ein persönliches Gespräch mit Fr. Dr. Sandner (Hauptkonservatorin Bodendenkmalpflege) statt. Das Ergebnis des Gesprächs ist in ihrer E-Mail vom 27.03.25 zusammengefasst, das dem Marktrat vorliegt:
„Ergänzend zu den Ergebnissen der Geophysik ist es aus bodendenkmalfachlicher Sicht erforderlich, in den Bereichen, in denen das Vorhandensein von Befunden als Teil eines Bodendenkmals weiterhin nicht sicher ausgeschlossen werden kann, eine so genannte harte Prospektion durchzuführen. Dabei wird unter fachlicher Begleitung der Oberboden (bis auf Anstehendes) in Streifen abgetragen.
Sollten dort keine Befunde als Teil eines Bodendenkmals angetroffen werden, empfehlen wir zum Ziel einer verbesserten Planungssicherheit weitere Sondagen im Umfeld.
Sollte im sondierten Bereich dagegen Befunde angetroffen werden, sind in räumlicher Entfernung weitere Sondagen anzulegen, um die Ausdehnung des Bodendenkmals zu erfassen. So kann bei einer späteren Überplanung der Bereich des Bodendenkmals berücksichtigt und durch eine Umplanung dauerhaft geschützt werden, z.B. durch die Anlage von Spielplätzen oder Grünflächen.
Eine Überplanung eines angetroffenen Bodendenkmals ist – nach derzeitigem Kenntnisstand – aus Sicht der Fachbehörde nicht ausgeschlossen. Das Ergebnis der Sondagen kann der Gemeinde als Grundlage dienen, den zeitlichen und finanziellen Aufwand einer bauvorgreifenden archäologischen Ausgrabung besser einschätzen zu können.
Kosten:
Das BLfD wird im Rahmen der „Denkmalfeststellung im Vermutungsfall“ dem Markt Lupburg eigenes Fachpersonal zur Begleitung dieser Arbeiten zur Verfügung stellen. Vom Markt ist ein Bagger (mit Humusschaufel) zu stellen. Der Aushub kann vor Ort bleiben und nach Abschluss der bodendenkmalfachlichen Beurteilung wieder aufgebracht werden.“
Beschlussempfehlung
Um Planungssicherheit zu erlangen stimmt der Markt Lupburg der vorgeschlagenen „harten Prospektion“ durch das BLfD zu und beantragt dazu die denkmalrechtliche Erlaubnis.
Beschluss
Um Planungssicherheit zu erlangen stimmt der Markt Lupburg der vorgeschlagenen „harten Prospektion“ durch das BLfD zu und beantragt dazu die denkmalrechtliche Erlaubnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Gebühren Kita
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 13.03.2025 wurde vom Marktrat angeregt, eine eventuelle Gebührenerhöhung für die Kita zu berechnen, um das Defizit zu verringern.
Folgende Varianten wurden errechnet:
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kindergartens des Marktes Lupburg in See, laut Berechnungsvariante 3 zu erstellen.
Beschluss 1
Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kindergartens des Marktes Lupburg in See, laut Berechnungsvariante 3 zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kinderkrippe des Marktes Lupburg in See, laut Berechnungsvariante 3 zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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7. Gebühren Mittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 13.03.2025 wurde vom Marktrat angeregt, eine eventuelle Gebührenerhöhung für die Kita zu berechnen, um das Defizit zu verringern.
Folgende Varianten wurden errechnet:
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung des Marktes Lupburg, laut Berechnungsvariante 3 zu erstellen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung des Marktes Lupburg, laut Berechnungsvariante 3 zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2025 10:42 Uhr