Datum: 05.03.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.03.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bauantrag der MGDN GmbH, Deutsch Norbert, Deining auf Errichtung eine Einfamilienwohnhauses sowie eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 263/10, Gemarkung Lupburg (Hohenfelser Straße)
Einfamilienhaus:
Doppelhaushälfte A
Doppelhaushälfte B wie oben nur gegengleich.
Das Bauvorhaben wurde bereits im September 2018 als Bauvoranfrage eingereicht. Der Markt Lupburg erhob damals Bedenken hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Baukörper sowie der maximal zulässigen Grundflächen- und Geschossflächenzahl (je 2 Doppelhäuser mit 2 Vollgeschossen und Walmdach). Außerdem sah man das denkmalgeschützte Ortsbild beeinträchtigt.
In die neue Planung wurde das Bauamt sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Neumarkt im Vorfeld einbezogen. Mit der Bauweise besteht von Seiten der Fachbehörden nun Einverständnis.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen der MGDN GmbH, Pfarrer-Breindl-Str. 12, 92364 Deining auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses und eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 263/10, Gemarkung Lupburg.
Beschluss
Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen der MGDN GmbH, Pfarrer-Breindl-Str. 12, 92364 Deining auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses und eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 263/10, Gemarkung Lupburg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bebauungsplan "An der Ullabreite - Erweiterung II" - Billigung- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.03.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt
Nach durchgeführter frühzeitiger Behördenbeteiligung (Scoping) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „An der Ullabreite – Erweiterung II“ mit Begründung vor.
Geplant sind 18 Parzellen, davon 8
Parzellen als freistehende Einfamilienhäuser, 8 Parzellen als Kettenhäuser, 1 Parzelle mit einem Doppelhaus sowie 1 Parzelle mit einem Mehrfamilienhaus.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt, d.h. ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat Lupburg billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes WA „An der Ullabreite – Erweiterung II“ des Architekten Alois Iberl, Parsberg, in der Fassung vom 18.02.2020 und ermächtigt die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat Lupburg billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes WA „An der Ullabreite – Erweiterung II“ des Architekten Alois Iberl, Parsberg, in der Fassung vom 18.02.2020 und ermächtigt die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Satzung über Ehrungen - Änderung bei Alters- und Ehejubliäum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.03.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt
Auf Anregung der Verwaltung sollte die Ehrung der Ehejubiläen über das 50. und 60. Ehejubiläum hinaus für alle weiteren durch 5 teilbaren Ehejahre erfolgen.
Hierzu ist eine Änderung in § 6 Abs. 2 der Satzung über Ehrungen, Auszeichnungen und Förderungen notwendig.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erlässt folgende
Änderungssatzung des Marktes Lupburg
über Ehrungen, Auszeichnungen und Förderungen
Der Markt Lupburg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), folgende Änderungssatzung:
§ 1
§ 6 Alters- und Ehejubiläum erhält folgende Fassung:
- Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), die das 75. Lebensjahr und weitere durch fünf teilbare Lebensjahre vollenden, wird ein Geschenk im Wert von 40 Euro überreicht.
Dasselbe gilt für Gemeindeangehörige die das Fest der Goldenen (50 Jahre) und Diamantenen (60 Jahre) Hochzeit sowie weitere durch fünf teilbare Ehejahre feiern.
§ 2
- Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Lupburg, den 05.03.2020 Siegel
Hauser
1. Bürgermeister
Beschluss
Der Markt Lupburg erlässt folgende
Änderungssatzung des Marktes Lupburg
über Ehrungen, Auszeichnungen und Förderungen
Der Markt Lupburg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), folgende Änderungssatzung:
§ 1
§ 6 Alters- und Ehejubiläum erhält folgende Fassung:
- Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), die das 75. Lebensjahr und weitere durch fünf teilbare Lebensjahre vollenden, wird ein Geschenk im Wert von 40 Euro überreicht.
Dasselbe gilt für Gemeindeangehörige die das Fest der Goldenen (50 Jahre) und Diamantenen (60 Jahre) Hochzeit sowie weitere durch fünf teilbare Ehejahre feiern.
§ 2
- Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Lupburg, den 05.03.2020 Siegel
Hauser
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.06.2020 11:52 Uhr