Datum: 23.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge
1.1 Antrag von Frau Renate Gabler auf Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle auf dem Grundstück FlNr. 570, Parzelle 6, GE "Bairing - Erweiterung III"
1.2 Antrag von David Niebler auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1744 und 1814, Gemarkung Degerndorf (Rackendorf 1)
1.3 Antrag von Doris und Stephan Meier auf Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf den Grundstücken FlNr. 84 und 85/1, Gemarkung See (St.-Martin-Str. 4)
1.4 Bauvoranfrage Eheleute Carel zu möglichen Befreiungen vom Bebauungsplan; FlNr. 176/3, Eugen-Roth-Weg 3
2 Haushalt 2020
3 Erschließung GE Bairing Erweiterung III - Nachtragsangebot für archäologische Untersuchungen
4 Erschließung Steinweg - Neu- bzw. Umbau der Straßenbeleuchtungsanlage
5 Erschließung GE "Bairing - Erweiterung III" - Neubau von 5 Brennstellen
6 Erschließung WA "Ullabreite - Erweiterung II" - Neubau von 3 Brennstellen
7 Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget der Regina GmbH
8 Kreissparkasse - Verkleinerung der Gremien
9 Verabschiedung der ausscheidenden Markträte

zum Seitenanfang

1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Antrag von Frau Renate Gabler auf Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle auf dem Grundstück FlNr. 570, Parzelle 6, GE "Bairing - Erweiterung III"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Pläne:





Da es sich hier um ein Bauvorhaben in einem Gewerbegebiet handelt, erfolgt keine Baufreigabe im Freistellungsverfahren.
Vielmehr erklärt der Markt Lupburg, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll (Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO).

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erklärt, dass zum Antrag von Frau Renate Gabler auf Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle auf dem Grundstück FlNr. 570, Parzelle 6, Gemarkung Degerndorf ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Lupburg erklärt, dass zum Antrag von Frau Renate Gabler auf Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle auf dem Grundstück FlNr. 570, Parzelle 6, Gemarkung Degerndorf ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Antrag von David Niebler auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1744 und 1814, Gemarkung Degerndorf (Rackendorf 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Pläne:




Das Bauvorhaben wurde bereits mit dem Bauamt des Landratsamtes Neumarkt vorbesprochen und entsprechend den Anmerkungen (im ersten Entwurf ragte das Wohnhaus zu sehr in den Außenbereich und musste näher an die bestehende Bebauung herangerückt werden) nachgebessert.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von David Niebler auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1744 und 1814, Gemarkung Degerndorf (Rackendorf 1).

Beschluss

Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von David Niebler auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1744 und 1814, Gemarkung Degerndorf (Rackendorf 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Antrag von Doris und Stephan Meier auf Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf den Grundstücken FlNr. 84 und 85/1, Gemarkung See (St.-Martin-Str. 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Pläne:







Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit richtet sich daher nach Art und Maß der umgebenden Bebauung.

In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Wohngebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen. Das Bauvorhaben entspricht dieser Bebauung.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Doris und Stephan Meier auf Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf den Grundstücken FlNr. 84 und 85/1, Gemarkung See (St.-Martin-Str. 4) wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Doris und Stephan Meier auf Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf den Grundstücken FlNr. 84 und 85/1, Gemarkung See (St.-Martin-Str. 4) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Mirbeth ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

zum Seitenanfang

1.4. Bauvoranfrage Eheleute Carel zu möglichen Befreiungen vom Bebauungsplan; FlNr. 176/3, Eugen-Roth-Weg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Die Eheleute Carel planen auf dem Grundstück FlNr. 176/3 die Errichtung eines Einfamilienhauses.
Dazu werden voraussichtliche folgende Befreiungen beantragt. Vor der Einreichung des Bauantrages möchten die Antragsteller wissen, ob der Markt den Befreiungen zustimmen würde.



Laut Bebauungsplan „An der Ullabreite“ sind folgende Punkte vorgeschrieben:

-       Dachneigung vom Haus 40° - 45°
-       Kniestock 0,75 m
-       Baugrenze
-       Geschosshöhe max. 2,87 m
-       Dachüberstand am Ortgang 0,20 m
-       Firstrichtung
-       Seitenverhältnis Giebel zur Traufe 5:4 oder mehr
-       Fassadenfarbe in gedeckten Farben
-       Dachneigung von Garagen 40° - 45°


An Befreiungen wird beantragt:

-       Reduzierung der Dachneigung auf 38°
-       Erhöhung des Kniestockes auf 1,00 m
-       Überschreitung des Baufensters
-       Erhöhung der max. Geschosshöhe auf 2,95 m
-       Erhöhung des Dachüberstandes am Ortgang auf 0,43 m
-       Drehung der Firstrichtung um 90°
-       Unterschreitung des Seitenverhältnisses
-       Fassadenfarbe Weiß mit grauen Farbfeldern
-       Flachdach auf der Garage


Die Befreiungen – obwohl zahlreich – beeinträchtigen die Grundzüge der Bauleitplanung kaum, so dass hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden könnte.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg stimmt den Befreiungen zum Bauantrag der Eheleute Carel auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 176/3 zu. Im einzelnen handelt es sich um folgende Befreiungen:

-       Reduzierung der Dachneigung auf 38°
-       Erhöhung des Kniestockes auf 1,00 m
-       Überschreitung des Baufensters
-       Erhöhung der max. Geschosshöhe auf 2,95 m
-       Erhöhung des Dachüberstandes am Ortgang auf 0,43 m
-       Drehung der Firstrichtung um 90°
-       Unterschreitung des Seitenverhältnisses
-       Fassadenfarbe Weiß mit grauen Farbfeldern
-       Flachdach auf der Garage

Beschluss

Der Markt Lupburg stimmt den Befreiungen zum Bauantrag der Eheleute Carel auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 176/3 zu. Im einzelnen handelt es sich um folgende Befreiungen:

-       Reduzierung der Dachneigung auf 38°
-       Erhöhung des Kniestockes auf 1,00 m
-       Überschreitung des Baufensters
-       Erhöhung der max. Geschosshöhe auf 2,95 m
-       Erhöhung des Dachüberstandes am Ortgang auf 0,43 m
-       Drehung der Firstrichtung um 90°
-       Unterschreitung des Seitenverhältnisses
-       Fassadenfarbe Weiß mit grauen Farbfeldern
-       Flachdach auf der Garage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 2

Sachverhalt

s. Vorbericht der Kämmerei.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erlässt folgende

Haushaltssatzung
des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2020


„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                5.049.778 €
und

im Vermögenshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                3.764.800 €
                                                                                       
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                330 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                                330 v.H.
2.   Gewerbesteuer                                                                        330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.“



Lupburg, 23. April 2020





Manfred Hauser
1. Bürgermeister        

Beschluss

Der Markt Lupburg erlässt folgende

Haushaltssatzung
des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2020


„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                5.049.778 €
und

im Vermögenshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                3.764.800  €
                                                                                       
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                330 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                                330 v.H.
2.   Gewerbesteuer                                                                        330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.“



Lupburg, 23. April 2020





Manfred Hauser
1. Bürgermeister        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erschließung GE Bairing Erweiterung III - Nachtragsangebot für archäologische Untersuchungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund des Erlaubnisbescheides des Landesamtes für Denkmalpflege für Bodeneingriffe im GE „Bairing – Erweiterung III“ war die Hinzuziehung eines Grabungstechnikers beim Oberbodenabtrag (Straßen- und Kanaltrasse) notwendig.

Nach ersten Untersuchungen stellte sich heraus, dass in allen Bereichen archäologische Befunde vorhanden waren. Die Befunddichte ist eher gering, dennoch sind bislang ca. 160 Strukturen freigelegt worden. Es wird mit einer Gesamtbefundanzahl von ca. 210 Befunden gerechnet.

Bei einem Ortstermin am 18.03.2020 hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege festgelegt, dass die die Befunde vollständig untersucht werden müssen.

Das Büro Adilo, welches mit den Grabungsarbeiten beauftragt wurde, veranschlagt einen Zeitaufwand von insgesamt ca. 4,5 Wochen und legt nun ein Angebot in Höhe von 58.448,12 € brutto vor.

Aufgrund der Dringlichkeit (ein weiteres angefragtes Büro für archäologische Dienstleistungen hätte frühestens im Herbst wieder Kapazitäten frei; ähnliche Erfahrung wurde uns auch vom Landesamt für Denkmalpflege bestätigt) wurde der Auftrag bereits an das Büro Adilo vergeben, welches kurzfristig entsprechendes Personal bereitstellen konnte.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg genehmigt nachträglich die Annahme des Angebotes der Fa. Adilo GmbH vom 18.03.2020 in Höhe von 58.448,12 € für die archäologische Begutachtung von Befunden im Gewerbegebiet „Bairing – Erweiterung III“.

Beschluss

Der Markt Lupburg genehmigt nachträglich die Annahme des Angebotes der Fa. Adilo GmbH vom 18.03.2020 in Höhe von 58.448,12 € für die archäologische Begutachtung von Befunden im Gewerbegebiet „Bairing – Erweiterung III“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Erschließung Steinweg - Neu- bzw. Umbau der Straßenbeleuchtungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 4

Sachverhalt

Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 31.03.2020 (3 Lampen versetzen und 2 Masten auswechseln) in Höhe von 11.586,26 €.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 31.03.2020 für den Anschlussort „See – Steinweg“ in Höhe von 11.586,26 € an.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 31.03.2020 für den Anschlussort „See – Steinweg“ in Höhe von 11.586,26 € an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erschließung GE "Bairing - Erweiterung III" - Neubau von 5 Brennstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 5

Sachverhalt

Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 30.03.2020 (Neubau von 5 Brennstellen) in Höhe von 15.395,97 €.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 30.03.2020, Anschlussort: „Gewerbegebiet Bairing – Erweiterung III“, in Höhe von 15.395,97 € an.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 30.03.2020, Anschlussort: „Gewerbegebiet Bairing – Erweiterung III“, in Höhe von 15.395,97 € an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Erschließung WA "Ullabreite - Erweiterung II" - Neubau von 3 Brennstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 6

Sachverhalt

Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 09.04.2020 in Höhe von 6.238,49 €.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 09.04.2020, Anschlussort: „Baugebiet Ullabreite – Erweiterung II“  in Höhe von 6.238,49 € an.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 09.04.2020, Anschlussort: „Baugebiet Ullabreite – Erweiterung II“  in Höhe von 6.238,49 € an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget der Regina GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 7

Sachverhalt

Für die Förderung von Kleinprojekten stehen der NM-Arge 10 für dieses Jahr 100.000,- € an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Aus diesem Fördertopf können Kleinprojekte gefördert werden, deren Kosten sich auf max. 20.000,- € netto belaufen. Der Fördersatz beträgt 80%, maximal jedoch 10.000,- €.
Ziel ist es, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken, insbesondere „wenn eine starke Bürgerschaft ihr Lebensumfeld engagiert und aktiv im Bewusstsein um Eigenverantwortung, schöpferischer Kraft und integrativer Gemeinschaft selbst gestaltet.
Der Markt Lupburg hat sich mit dem Projekt „Historischer Brunnen See“ (Vorschlag der „Dorfwerkstatt“ See, Herr Edmund Ehrenspberger) beworben.

Historischer Hintergrund:
Der Brunnen, der um 1000 n.Chr. errichtet wurde, versorgte See und die umliegenden Dörfer mit frischem Trinkwasser. Die Wasserversorgung wurde im Jahre 1911 gebaut.
Der Brunnen, der ursprünglich eine Tiefe von 36 m hatte und mit Natursteinmauerwerk errichtet ist, wurde nach der Stilllegung nach und nach aufgefüllt.
Derzeit hat der Brunnen eine Tiefe von 13,5 m und einen Durchmesser von 2 m.

Auszug aus der Begründung von Herrn Ehrensperger:
Im Vorgriff auf die Dorferneuerung und in intensiver Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband läuft seit ca. 2 Jahren eine groß angelegte Landschaftspflegeaktion im Bereich ausgehend von der Kirche in See entlang des Wander- und Radweges in Richtung Seetal. Gleich nach wenigen Metern auf dem Rad- und Wanderweg kommt man an einem geschichtsträchtigen und bis jetzt versteckten Ort vorbei. Dort befindet sich auf Gemeindegrund ein Brunnen aus der Zeit der ehemaligen Königsstraße und den Urzeiten der Pfarrgemeinde See. Mit den Fördermitteln könnte der Brunnen wieder der Öffentlichkeit zugeführt, gesichert, neu eingefasst und mit einer entsprechenden geschichtlichen Aufarbeitung und Beschreibung vor Ort einen wichtigen Beitrag für die Ortsgeschichte, Kultur und Wohnqualität geleistet werden.

Die Kostenschätzung der Fa. Meier Bau beläuft sich auf 14.899,99 €.

Bei der Sitzung des Entscheidungsgremiums am 01.04.2020 wurde das Projekt zur Förderung ausgewählt.

Zur Umsetzung wird ein privatrechtlicher Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojekts aus dem Regionalbudget mit der ILE-Zusammenschluss NM-Arge 10, vertreten durch den 1. Bürgermeister des Marktes Lauterhofen, Herrn Ludwig Lang, geschlossen.

Das Projekt muss bis 20.09.2020 komplett abgeschlossen und abgerechnet sein.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg stimmt dem Inhalt des Vertrags zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget, Fördernummer: 616350/734012, mit förderfähigen Ausgaben in Höhe von 12.521,- € und einer maximalen Zuwendung in Höhe von 10.000,- € zu.

Beschluss

Der Markt Lupburg stimmt dem Inhalt des Vertrags zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget, Fördernummer: 616350/734012, mit förderfähigen Ausgaben in Höhe von 12.521,- € und einer maximalen Zuwendung in Höhe von 10.000,- € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Kreissparkasse - Verkleinerung der Gremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Markt Lupburg (4 2/3 %) ist neben dem Landkreis Neumarkt (48 %), der Stadt Neumarkt (38 %), der Stadt Parsberg (9 1/3 %) einer der vier sog. Trägerkörperschaften der Sparkasse Neumarkt i.d.OPf. – Parsberg. Seit längerem wird von den Aufsichtsbehörden, Bayer. StMI und Reg. der Oberpfalz eine Verkleinerung der Gremien gefordert. Um die Satzungsänderungen durchführen zu können, ist eine Zustimmung aller Gewährsträger erforderlich.
Der Markt Lupburg verfügt im Gegensatz zu allen anderen Trägerkörperschaften über keinen Sitz im Verwaltungsrat. Dies hatte u.a. die Auswirkung, dass die Schließung der Sparkassenfiliale in Lupburg ohne unser Wissen und ohne dass wir vorher gehört wurden, über die Bühne ging.
Der Sparkassen-Vorstand beruft sich bei der Besetzung des Verwaltungsrates auf den Fusionsvertrag aus dem Jahre 1977, in dem geregelt ist, dass der Stadt Parsberg und dem Markt Lupburg zusammen nur 1 Sitz zusteht. Aus diesem Grund bestehen für den Markt Lupburg erhebliche Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen des Kontrakts. Zudem gibt es weitere offene Fragen, u.a. ob der Markt Lupburg in Haftung genommen werden kann - wenn ja, in welcher Höhe und ob ggf. die Gewährsträgerschaft gegen Entschädigung gekündigt werden könnte.
Die Verwaltung sollte deshalb mit der Prüfung der offenen Fragen Sparkassen-Trägerkörperschaft beauftragt werden.

Änderung der Sparkassensatzung der Sparkasse Neumarkt-Parsberg
Nr. 1:        
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:        Die Sparkasse hat ihren Sitz in der Stadt Neumarkt i.d.Opf..
Bisher:   Die Sparkasse hat ihren Sitz in den Städten Neumarkt i.d.Opf. und Parsberg.

Nr. 2
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:        Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern (bisher aus 13), nämlich
- dem Vorsitzenden der kommunalen Trägerkörperschaft als   Vorsitzendem,
- dem ersten und zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden der kommunalen Trägerkörperschaft als stellvertretende Vorsitzende in dieser Reihenfolge,
- vier (bisher 6) von der Verbandsversammlung der kommunalen Trägerkörperschaft gemäß Art. 8 Abs. 3 SpkG aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern,
- zwei (bisher 4) von der Regierung der Oberpfalz als Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß Art. 8 Abs. 4 SpkG bestellten Mitgliedern.

Nr. 3
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:        Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem (bisher 2) weiteren Vorstandsmitglied.

Nr. 4
§ 5 Abs. 2 wird gestrichen. Der bisherige § 5 Abs. 3 wird zu § 5 Abs. 2
(Zur Wahrnehmung von Vor standsaufgaben ist in jedem der Geschäftsbezirkteile Neumarkt und Parsberg mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten)

Zu den Nrn. 1, 2 und 4 sind jeweils einzelne Beschlüsse herbeizuführen.

Änderung der Zweckverbandssatzung der Sparkasse Neumarkt-Parsberg

§ 1 Änderungsbestimmung
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Verbandsversammlung besteht einschließlich des Verbandsvorsitzenden und den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden aus 15 (bisher 21) Verbandsräten. Es entsenden

das Verbandsmitglied
Landkreis Neumarkt i.d.Opf                        sieben Verbandsräte (bisher 10),


das Verbandsmitglied
Stadt Neumarkt i.d.Opf.                        sechs Verbandsräte (bisher 8)

das Verbandsmitglied
Stadt Parsberg                                        einen Verbandsrat (bisher 2)

und

das Verbandsmitglied
Markt Lupburg                                        einen Verbandsrat.“

Beschlussempfehlung

  1. Der Markt Lupburg genehmigt die Änderung der Sparkassensatzung zu Nr. 1 (Sitz).
  2. Der Markt Lupburg genehmigt die Änderung der Sparkassensatzung zu Nr. 2 (Anzahl der Verwaltungsräte).
  3. Der Markt Lupburg genehmigt die Änderung der Sparkassensatzung zu Nr. 4 (Sitz eines Vorstandsmitglieds).
  4. Der Markt Lupburg genehmigt die Änderung der Zweckverbandssatzung (Anzahl der Verbandsräte).
  5. Die Verwaltung des Marktes Lupburg wird ermächtigt, beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren den Vertrag über die Fusion der Kreis- und Stadtsparkasse Neumarkt i.d.Opf. und der Sparkasse Parsberg aus dem Jahre 1977 und die damit in Verbindung stehende Trägerkörperschaft des Marktes Lupburg auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis wird der Marktrat zeitnah in Kenntnis gesetzt, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

Beschluss 1

Der Markt Lupburg genehmigt die Änderung der Sparkassensatzung zu Nr. 1 (Sitz).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Lupburg genehmigt die Änderung der Sparkassensatzung zu Nr. 2 (Anzahl der Verwaltungsräte).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Markt Lupburg genehmigt die Änderung der Sparkassensatzung zu Nr. 4 (Sitz eines Vorstandsmitglieds).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Markt Lupburg genehmigt die Änderung der Zweckverbandssatzung (Anzahl der Verbandsräte).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Verwaltung des Marktes Lupburg wird ermächtigt, beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren den Vertrag über die Fusion der Kreis- und Stadtsparkasse Neumarkt i.d.Opf. und der Sparkasse Parsberg aus dem Jahre 1977 und die damit in Verbindung stehende Trägerkörperschaft des Marktes Lupburg auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis wird der Marktrat zeitnah in Kenntnis gesetzt, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Verabschiedung der ausscheidenden Markträte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 9

Sachverhalt

Verabschiedung von

Frau Markträtin Evelyne Füracker

Herrn Marktrat Albert Füracker
Herrn Marktrat Josef Holl
Herrn Marktrat Andreas Brock
Herrn Marktrat Günther Federl
Herrn Marktrat Georg Mirbeth

Datenstand vom 05.06.2020 11:54 Uhr