Datum: 07.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigungen
2 Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere Stellvertretung
2.1 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
2.2 Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin
2.3 Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin
2.4 Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
3 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
4 Erlass einer Geschäftsordnung
5 Bildung von Ausschüssen
6 Bestellung des 1. Bürgermeisters und des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin zu Eheschließungsstandesbeamten
7 Bestellung der in Organe von Körperschaften, Unternehmen etc. zu entsendenden Mitglieder
7.1 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Laber-Naab - stellvertretender Verbandsrat
8 Referenten / Beauftragte
9 Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
10 Bauanträge
10.1 Antrag von Christine und Guido Hoidn auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 520+522, Gemarkung Lupburg (Jahnstr. / Friedhofstr.)
10.2 Antrag von Markus Geß auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle zu einer Lagerhalle mit Büroraum sowie einer Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 56, Gemarkung Degerndorf (Am Zieglerberg)
11 Erschließungsvereinbarung mit Bayernwerk Netz GmbH für das Baugebiet "Ullabreite - Erweiterung II"

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1. Vereidigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Bei den Kommunalwahlen am 15. März wurden neu in den Marktgemeinderat gewählt:

  • Frau Judith Eichen seer
  • Herr Konrad Engl
  • Herr Martin Ferstl
  • Herr Martin Hierl
  • Herr Philipp Krieger
  • Herr Thomas Pretzl

Eidesformel für neu gewählte Marktgemeinderatsmitglieder gem. Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.

Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

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2. Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere Stellvertretung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 2
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2.1. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Es wird vorgeschlagen, neben dem Ersten  Bürgermeister zwei weitere Stellvertreter zu wählen. Diese erhalten die Bezeichnung 2. Bürgermeister bzw. 3. Bürgermeister und werden zu Ehrenbeamten ernannt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat bestimmt aus seiner Mitte zwei weitere Stellvertreter. Diese erhalten die Bezeichnung 2. Bürgermeister/-in und 3. Bürgermeister/-in und vertreten den 1. Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in dieser Reihenfolge.

Der/die 2. Bürgermeister/-in und 3. Bürgermeister/-in werden zu Ehrenbeamten ernannt.

Rechtslage

Art. 39 Abs. 1 GO

Beschluss

Der Gemeinderat bestimmt aus seiner Mitte zwei weitere Stellvertreter. Diese erhalten die Bezeichnung 2. Bürgermeister/-in und 3. Bürgermeister/-in und vertreten den 1. Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in dieser Reihenfolge.

Der/die 2. Bürgermeister/-in und 3. Bürgermeister/-in werden zu Ehrenbeamten ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen.
Als Beisitzer werden berufen:

Die Befangenheitsvorschrift nach Art. 49 GO kommt bei Wahlen nicht zum Tragen.

Rechtslage

Art. 49 GO:
(1) 1Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für Wahlen,
2. für Beschlüsse, mit denen der Gemeinderat eine Person zum Mitglied eines Ausschusses bestellt oder sie zur Wahrnehmung von Interessen der Gemeinde in eine andere Einrichtung entsendet, dafür vorschlägt oder daraus abberuft.

Art. 51 Abs. 3 GO:
(3) 1Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. 2Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. 3Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 4Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. 5Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. 6Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. 7Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderates wird Herr Robert Hoidn als einziger Kandidat vorgeschlagen.

Die Wahl ergab 15 gültige Ja-Stimmen für Herrn Robert Hoidn.

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2.3. Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen.
Als Beisitzer werden berufen:
Frau Nicole Müller
Herr Josef Joll

Die Befangenheitsvorschrift nach Art. 49 GO kommt bei Wahlen nicht zum Tragen.

Rechtslage

Art. 49 GO:
(1) 1Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für Wahlen,
2. für Beschlüsse, mit denen der Gemeinderat eine Person zum Mitglied eines Ausschusses bestellt oder sie zur Wahrnehmung von Interessen der Gemeinde in eine andere Einrichtung entsendet, dafür vorschlägt oder daraus abberuft.

Art. 51 Abs. 3 GO:
(3) 1Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. 2Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. 3Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 4Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. 5Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. 6Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. 7Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderates wird Herr Konrad Maier als einziger Kandidat vorgeschlagen.

Die Wahl ergab 15 gültige Ja-Stimmen für Herrn Konrad Maier.

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2.4. Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 2.4

Sachverhalt

Der/Die 2. u nd 3. Bürgermeister/-innen sind nach Art. 27 KWBG zu vereidigen.

Der Diensteid hat folgende Formulierung:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Anstelle der Worte „ich schwöre“ kann die Eidesformel auch mit den Worten „ich gelobe“ eingeleitet werden.

Rechtslage

Art. 27 KWBG

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3. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Vorschlag:
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts



Der Markt Lupburg erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister und 14 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2
Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
  • den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus vier Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3) 1Der Ausschuss ist vorberatend tätig.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 3Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(5) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten pro Prüfung – unabhängig von der Anzahl der Prüfungstage - ein Sitzungsgeld in Höhe von 100 €, der Vorsitzende in Höhe von 150 €.


§ 4

Erster Bürgermeister

Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.


§ 5

Weitere Bürgermeister

Der/die zweite und dritte Bürgermeister/in sind Ehrenbeamte.


§ 6

In-Kraft-Treten

1Diese Satzung tritt am 1. Mai 2020  in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 1. Mai 2014 außer Kraft.


Lupburg, den 07. Mai 2020


Manfred Hauser
Erster Bürgermeister

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Lupburg beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vom 07.05.2020in der vorliegenden Fassung .

Beschluss

Der Marktgemeinderat Lupburg beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes vom 07.05.2020in der vorliegenden Fassung .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf der Geschäftsordnung wurde bereits mit den Sitzungsunterlagen versandt.

Beschlussempfehlung

Der Markgemeinderat Lupburg beschließt die Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung vom 07.05.2020.

Beschluss

Der Markgemeinderat Lupburg beschließt die Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung vom 07.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bildung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Rechnungsprüfungsausschuss mit vier Mitgliedern.
Den Vorsitz führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bestellt folgende 4 Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:

1.        Herrn Helmut Gatzhammer

2.        Herrn Stefan Reisinger

3.        Herrn Martin Ferstl

4.        Herrn Thomas Pretzl


Für den Vorsitz wird bestimmt:  Herr Helmut Gatzhammer
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestellt folgende 4 Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:

1.        Herrn Helmut Gatzhammer

2.        Herrn Stefan Reisinger

3.        Herrn Martin Ferstl

4.        Herrn Thomas Pretzl


Für den Vorsitz wird bestimmt:  Herr Helmut Gatzhammer
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bestellung des 1. Bürgermeisters und des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin zu Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz können die Gemeinden die Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen. Die Bestellung umfasst nur die Durchführung von Eheschließungen.
Hierzu können sowohl der Erste Bürgermeister als auch dessen Vertreter bestellt werden.
Für die neue Amtsperiode vom 01.05.2020 bis 30.04.2026 ist die Bestellung durch den Marktrat zu beschließen.
Für Personen, die dieses Amt erstmals ausüben, werden von der Bayerischen Verwaltungsschule eigens Lehrgänge angeboten.

Beschlussempfehlung

  1. Der Erste Bürgermeister, Herr Manfred Hauser, wird zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt.

  1. Der zweite Bürgermeister, Herr Robert Hoidn, wird zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt.

Rechtslage

§ 2 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz

Beschluss 1

  1. Der Erste Bürgermeister, Herr Manfred Hauser, wird zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der zweite Bürgermeister, Herr Robert Hoidn, wird zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen , bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bestellung der in Organe von Körperschaften, Unternehmen etc. zu entsendenden Mitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 7
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7.1. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Laber-Naab - stellvertretender Verbandsrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Der Markt Lupburg ist mit dem gesamten Gemeindegebiet neben 12 weiteren Kommunen Verbandsmitglied des Zweckverbandes der Waserversorgungsgruppe Laber-Naab mit Sitz in Beratzhausen.


In Bezug auf die Zusammensetzung der Verbandsversammlung für die Periode 2020 – 2026 soll lt. § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung die Gesamtzahl der Verbandsversammlung von 26 Verbandsräten plus dem 1. Vorsitzenden nicht überschritten werden.

Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens 1 Verbandsrat. Die Berechnung wird alle 6 Jahre nach dem Durchschnitt des Wasserverbrauches der vorangegangenen 3 Jahre neu vorgenommen.

Auf den Markt Lupburg entfällt 1 Sitz.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg entsendet zu den Verbandsversammlungen den Ersten Bürgermeister, Herrn Manfred Hauser, als sog. „geborenes“ Mitglied.

Als sein Stellvertreter wird Herr Harald Meier als sog. „gekorenes“ Mitglied entsandt.  

Beschluss

Der Markt Lupburg entsendet zu den Verbandsversammlungen den Ersten Bürgermeister, Herrn Manfred Hauser, als sog. „geborenes“ Mitglied.

Als sein Stellvertreter wird Herr Harald Meier als sog. „gekorenes“ Mitglied ents andt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Referenten / Beauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat beruft nachfolgende ehrenamtliche Beauftragte/ Referenten:

Senioren:
Ursula Keßler
 
Judith Eichenseer
 
 
Jugend:
Philipp Krieger
 
 
Menschen mit
 
Behinderung:
Marianne Hauser
 
 
Integration:
Evelyne Füracker
 
 
Gleichstellung:
Doris Rösner
 
Philipp Krieger
 
 
KoKi:
Doris Rösner
 
 
Kindergarten:
Doris Rösner
 
Philipp Krieger
 
 
Feuerwehr:
Stefan Reisinger

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beruft o.a. ehrenamtliche Beauftragte/ Referenten.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beruft o.a. ehrenamtliche Beauftragte/ Referenten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Mitglieder des Zweckverbandes Sparkasse Neumarkt-Parsberg sind der Landkreis Neumarkt i.d.OPf., die Stadt Neumarkt i.d.OPf., die Stadt Parsberg und der Markt Lupburg. Aufgabe des Zweckverbandes ist die Trägerschaft für die Sparkasse Neumarkt i.d.OPf. – Parsberg.

Die Verbandsversammlung besteht einschließlich des Verbandsvorsitzenden und den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden aus 15 Verbandsräten. Es entsenden:

Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf.                :        7 Verbandsräte

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf.                        :        6 Verbandsräte

Die Stadt Parsberg                                :        1 Verbandsrat

Der Markt Lupburg                                :        1 Verbandsrat

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Ersten Bürgermeister Manfred Hauser zum Sparkassenverbandsrat.

Der Marktgemeinderat bestellt Herrn 2. Bürgermeister Robert Hoidn zum stellvertretenden Sparkassenverbandsrat.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Ersten Bürgermeister Manfred Hauser zum Sparkassenverbandsrat.

Der Marktgemeinderat bestellt Herrn 2. Bürgermeister Robert Hoidn zum stellvertretenden Sparkassenverbandsrat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 10
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10.1. Antrag von Christine und Guido Hoidn auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 520+522, Gemarkung Lupburg (Jahnstr. / Friedhofstr.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 10.1

Sachverhalt

Pläne:






Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit richtet sich daher nach Art und Maß der umliegenden Bebauung und der gesicherten Erschließung.

Die umliegenden Grundstücke sind mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut, so dass sich das jetzige Bauvorhaben in diese Bebauung einfügt.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben von Christine und Guido Hoidn auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 520+522, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben von Christine und Guido Hoidn auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 520+522, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10.2. Antrag von Markus Geß auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle zu einer Lagerhalle mit Büroraum sowie einer Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 56, Gemarkung Degerndorf (Am Zieglerberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 10.2

Sachverhalt

Pläne



Das Bauvorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit richtet sich daher nach Art und Maß der umliegenden Bebauung und einer gesicherten Erschließung.

Das Grundstück liegt in einem Dorfgebiet mit landwirtschaftlicher Nutzung. Zulässig sind Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Wohnhäuser, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie der Versorgung der Bewohner dienende Handwerksbetriebe.

Mit dem Bauvorhaben soll eine bestehende Lagerhalle zu Büroräumen und einer Wohnung umgenutzt werden. Eine Änderung an der Außenfassade ist nicht beabsichtigt.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle zu einer Lagerhalle mit Büroraum sowie einer Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 56, Gemarkung Degerndorf (Am Zieglerberg) wird erteilt .

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle zu einer Lagerhalle mit Büroraum sowie einer Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 56, Gemarkung Degerndorf (Am Zieglerberg) wird erteilt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Erschließungsvereinbarung mit Bayernwerk Netz GmbH für das Baugebiet "Ullabreite - Erweiterung II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2020 ö 11

Sachverhalt

Das Baugebiet „Ullabreite – Erweiterung II“ soll mit Gas versorgt werden. Bei der aktuell anstehenden Erschließungsmaßnahme stehen 9 Parzellen für einen Anschluss zur Verfügung.



Die Bayernwerk Netz GmbH bietet die Erschließung zu einem Betrag von 11.995,20 € brutto an. Diese Kosten werden später auf die künftigen Eigentümer umgelegt werden.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 26.03.2020 über die Erschließung von 9 Parzellen im Baugebiet „Ullabreite Erweiterung II“ in Höhe von 11.995,20 € brutto  an.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vom 26.03.2020 über die Erschließung von 9 Parzellen im Baugebiet „Ullabreite Erweiterung II“ in Höhe von 11.995,20 € brutto  an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 08:06 Uhr