Datum: 02.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Rekultivierung der ehemaligen Erdaushubdeponie
3 Außenanlagen Kindergarten - Kosten
4 Bauanträge
4.1 Bauvoranfrage von Thomas Helneder auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 33/1, Gemarkung Degerndorf
4.2 Bauantrag von Hans-Joachim Gonser und Silvia Schmaußer auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 40/1, Gemarkung Degerndorf
4.3 Antrag von Franz Wölfle auf Teilumnutzung des OG zur Einliegerwohnung und Errichtung Dachterrasse mit Balkon und Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 978, Gemarkung Degerndorf
5 Gebührensatzung Kindergarten und Mittagsbetreuung
6 Stellungnahme zur Ortsabrundungssatzung "Willenhofen Nord-West" der Stadt Parsberg
7 Frühzeitige Behördenbeteiligung Bauleitplanung "Sondergebiet Hotel und Gastronomie - Hackenhofen III"der Stadt Parsberg

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1. Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04. Juni 2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04. Juni 2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Rekultivierung der ehemaligen Erdaushubdeponie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Vortrag von Hr. Schwalb – Tauw GmbH (Planungsbüro für die Rekultivierung der Alt-Deponie).
Herr Schwalb stellt die geplanten Rekultivierungsmaßnahmen für den bestehenden Deponiekörper vor. Da sich die Deponie seit der Schließung Ende 2017 in der Nachsorgephase befindet, sind entsprechende Maßnahmen durch den Deponiebetreiber durchzuführen. Sowohl das Landratsamt Neumarkt als auch die Regierung der Oberpfalz drängen auf eine zeitnahe Durchführung.
Von einem weiteren Betrieb auf der Fläche des bisherigen Zwischenlagerplatzes wird von Seiten der Verwaltung abgeraten. Herr Schwalb wird die Umstände hierzu in seinem Vortrag näher erläutern.
Für die weitere Planung ist allerdings ein eindeutiges Signal des Marktgemeinderates, in welche Richtung geplant werden soll (nur Rekultivierung, kein Weiterbetrieb / Rekultivierung und Weiterbetrieb) unumgänglich.

Diskussionsverlauf

Für die geplante Rekultivierung ist mit Kosten in Höhe von ca. 1 Mio €, für die Ertüchtigung des Zwischenlagerplatzes zum Weiterbetrieb der Deponie zusätzlich mit ca. 500.000,- € zu rechnen.

Die Rekultivierung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend erforderlich. In Absprache mit allen beteiligten Fach- und Aufsichtsbehörden konnte hier zumindest erreicht werden, dass hier nur ein Mindestmaß der Vorgaben erfüllt werden muss. Eine sofortige und zügige Umsetzung ist allerdings aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich. Die Rekultivierung wird Schritt für Schritt, je nach finanzieller Leistungskraft, vollzogen werden.

Ein Weiterbetrieb der Deponie auf dem Zwischenlagerplatz ist wirtschaftlich nicht möglich. Bei der zur Verfügung stehenden Fläche und angenommen Herstellungskosten von rd. 500.000,- € müsste eine Entsorgungsgebühr von mindestens 35,- €/m³ festgesetzt werden.


Es erfolgte keine Beschlussfassung. Das Thema wird auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

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3. Außenanlagen Kindergarten - Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Vortrag von Fr. Bossle – Landschaftsarchitektin
Nach Fertigstellung der Erweiterung des Kindergartens sollen nun die Außenanlagen neu hergestellt werden. Der Markt Lupburg hat hierzu die Landschaftsarchitektin Fr. Bossle mit der Planung beauftragt.
Die Herstellungskosten belaufen sich nach aktueller Planung auf rd. 115.000,- € brutto.
Mögliche Einsparpotentiale bei den verwendeten Materialien und Spielgeräten sowie durch Eigenleistungen des Bauhofes wären noch zu diskutieren.

Diskussionsverlauf

Frau Bossle stellt ein ansprechendes Konzept zur Außengestaltung im Kindergarten vor, welches zuvor ausführlich mit dem Kindergartenteam diskutiert wurde.

Auf Wunsch des Kindergartens soll ein großer Sand- und Wasserspielbereich sowie ein getrennter Bereich für die Krippenkinder errichtet werden.

Allerdings erscheinen insbesondere die Kosten für die Spielgeräte und das geplante Pflaster zu hoch. Hier sollten noch nach Alternativen geschaut werden.

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 4
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4.1. Bauvoranfrage von Thomas Helneder auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 33/1, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Pläne:




Das Bauvorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne gültigen Bebauungsplan. Art und Maß der Bebauung muss sich demnach an der Umgebungsbebauung orientieren.
Es handelt sich hier um ein Dorfgebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und sonstigen Gewerbebetrieben.

Das geplante Einfamilienhaus entspricht dieser Bebauung.

Unter Einhaltung der geforderten Abstandsflächen zur angrenzenden Bebauung stünde dem Vorhaben nichts entgegen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Thomas Helneder auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 33/1, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Thomas Helneder auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 33/1, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Bauantrag von Hans-Joachim Gonser und Silvia Schmaußer auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 40/1, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Pläne:

Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Flurstück 40“ beantragt:

- Überschreitung der max. Höhenlage der Garage gemäß Festsetzung um 10 cm nach Berücksichtigung der ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der Höhenlage
       Soll: max. 60 cm                Planung: 70 cm

- Überschreitung der max. Höhenlage des Wohnhauses gemäß Festsetzung um 45 cm nach Berücksichtigung der ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der Höhenlage
       Soll: max. 70 cm                Planung: 115 cm


Auszug aus der Begründung:
„Aufgrund des stark nach Norden abfallenden Geländes ist ein starker Geländeeinschnitt im Süden notwendig. Um diesen Einschnitt auf ein Minimum reduzieren zu können, ist ein Anheben der maximalen Höhenlage des Gebäudes notwendig.
Dadurch werden die Abgrabungen reduziert und die max. Stützmauerhöhen können eingehalten werden. Das natürliche Gelände wird an den Grundstücksgrenzen wieder hergestellt.
Das Gebäude fügt sich optisch nahtlos in die gewachsene Siedlung ein.“

Nachbarschaftsunterschriften liegen vor.

Durch die beantragten Befreiungen werden die Grundzüge der Planung nicht wesentlich berührt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Hans-Joachim Gonser und Silvia Schmaußer auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 40/1, Gemarkung Degerndorf wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Hans-Joachim Gonser und Silvia Schmaußer auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 40/1, Gemarkung Degerndorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.3. Antrag von Franz Wölfle auf Teilumnutzung des OG zur Einliegerwohnung und Errichtung Dachterrasse mit Balkon und Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 978, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Pläne:


Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Franz Wölfle auf Teilumnutzung des Obergeschoss zu einer Einliegerwohnung und Errichtung einer Dachterrasse mit Balkon und Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 978, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Franz Wölfle auf Teilumnutzung des Obergeschoss zu einer Einliegerwohnung und Errichtung einer Dachterrasse mit Balkon und Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 978, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Gebührensatzung Kindergarten und Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Folgende Änderungen werden ab dem kommenden Kindergartenjahr vorgeschlagen:

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe des Marktes Lupburg in See

vom 23.06.2020


Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lupburg folgende Satzung:


ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften


§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Lupburg erhebt für die Benutzung des Kindergartens und der Kinderkrippe in See Gebühren.


§ 2 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind,
  1. die Personensorgeberechtigten des Kindes, das im Kindergarten oder der Kinderkrippe aufgenommen wird,
  2. diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in den Kindergarten oder die Kinderkrippe angemeldet haben.
  1. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.


§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühren i. S. v. § 5 Abs. 1 entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten oder in die Kinderkrippe. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats.

ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren


§ 4 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i. S. d. § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des Besuchs des Kindergartens oder der Kinderkrippe.



§ 5 Gebührensatz

  1. Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
  1. für Krippenkinder und Schulkinder
  • für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden                        122 €
  • für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden                        140 €
  • für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden                        158 €
  • für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden                        176 €
  • für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden                        200 €
  • für eine Buchungszeit über 9 Std                                218 €
       
  1. für Kindergartenkinder
  • für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden                        61 €
  • für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden                        70 €
  • für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden                        79 €
  • für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden                        88 €
  • für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden                          100 €
  • für die Buchungszeit über 9 Std                                  109 €

Die Beiträge werden 12 x jährlich erhoben und beginnend zum 01.09.2019 erfolgt eine automatische jährliche Erhöhung um 1,50 € für Kindergarten bzw. 3,-- € für Krippenkinder  und Schulkinder je Buchungskategorie.


  1. Für Kinder außerhalb der Wohnsitzgemeinde Lupburg erhöhen sich die Gebühren um 50%.
  2. Das Spielgeld ist in der Gebühr bereits enthalten.
  3. Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Essensgebühr für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis des Marktes Lupburg zzgl. eines Gemeinkostenzuschlages in Höhe von 0,20 € zu bezahlen. Ab 01.09.2020 erhöht sich dadurch die Gebühr pro Essen auf 3,00 €.


§ 6 Gebührenermäßigung für Vorschulkinder Kindergartenkinder

Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht ab dem vollendeten 3. Lebensjahr wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz nach § 5 Abs. 1 Buchst. b angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.



§ 7 Geschwisterermäßigung

Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) gleichzeitig den Kindergarten bzw. die Krippe, wird die Gebühr für das zweite und jedes weitere Kind um die Hälfte der Gebühr gesenkt.

wird ersatzlos gestrichen.







DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen

§ 8 In-Kraft-Treten

  1. Diese Satzung tritt am 1. September 2020 in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe des Marktes Lupburg in See vom    24. April 2018 außer Kraft.

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Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg

vom 02.07.2020


Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lupburg folgende Satzung:


ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften


§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Lupburg erhebt für die Teilnahme an der Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg Gebühren.


§ 2 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind,
  1. die Personensorgeberechtigten des Kindes, das an der Mittagsbetreuung teilnimmt,
  2. diejenigen, die das Kind zur Mittagsbetreuung in der Grundschule angemeldet haben.
  1. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.


§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr i. S. v. § 5 Abs. 1 entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben.


ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren


§ 4 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i. S. d. § 5 richtet sich nach der Häufigkeit der Teilnahme an der Mittagsbetreuung. Sofern für jeden Wochentag (von Montag bis Freitag) die Mittagsbetreuung gebucht wird, wird der volle Betrag erhoben. Wird nur für bestimmte Wochentage die Teilnahme an der Mittagsbetreuung gebucht, verringert sich der Betrag anteilig.


§ 5 Gebührensatz

  1. Für jeden angefangenen Monat wird eine Gebühr in Höhe von 40 € erhoben.

  1. Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Essensgebühr für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis des Marktes Lupburg zzgl. eines Gemeinkostenzuschlages in Höhe von 0,20 € zu bezahlen. Ab 01.09.2020 erhöht sich dadurch die Gebühr pro Essen auf 3,50 €.


§ 6 Geschwisterermäßigung

Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) gleichzeitig an der Mittagsbetreuung teil, wird die Gebühr nach § 5 Abs. 1 für das zweite und jedes weitere Kind um die Hälfte der Gebühr gesenkt.

wird ersatzlos gestrichen.

DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen


§ 7 In-Kraft-Treten


Diese Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft.

Die Satzung vom 27.04.2018 wird aufgehoben.

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Begründung:

Kosten Mittagessen:
Bislang wurde das Mittagessen von Mitarbeitern des Bauhofes täglich bei der Metzgerei Hecht abgeholt und in den Kindergarten und die Mittagsbetreuung. geliefert. Eine Umlegung der dadurch entstandenen Arbeitszeit- und Fahrtkosten auf die Eltern erfolgte bislang nicht.

Ab September wird das Essen von der Metzgerei Hecht ausgeliefert. Neben einer allgemeinen Preissteigerung von derzeit 2,20 €/Essen auf 2,50 €/Essen (bzw. von 2,70 €/Essen auf 3,00 €/Essen für die Mittagsbetreuung) berechnet die Metzgerei Hecht für die Lieferung jeweils 0,30 €/Essen.

Weiterhin erfolgte bislang keine Weiterverrechnung der Gemeinkosten wie z.B. Strom- und Wasserverbrauch der Geschirrspüler im Kindergarten und der Mittagsbetreuung, Anschaffung und Abnutzung der Geräte und sonstigen Ausstattungsgegenständen (Besteck, Teller, Handtücher, Spülmittel, etc.).

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind Fahrtkosten sowie die Gemeinkosten ebenfalls zu den Kosten der Bereitstellung eines Mittagessens in der Einrichtung zuzurechnen und zusätzlich zum Selbstkostenpreis des Essens auf die Gebührenpflichtigen umzulegen.

Gebührenermäßigung für Kindergartenkinder:
Seit 01.04.2020 gewährt der Freistaat Bayern für alle Kindergartenkinder ab vollendetem 3. Lebensjahr an die Träger von Kindergarteneinrichtungen einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,- €. Dieser Zuschuss ist auf den Gebührensatz nach § 5 der Gebührensatzung anzurechnen. Der Markt Lupburg hat diese Vorgabe bereits umgesetzt. Die Änderung in der Satzung ist daher lediglich redaktionell.

Geschwisterermäßigung Kindergarten:
Die Geschwisterermäßigung diente bislang der Beitragsentlastung für Eltern mit mehr als zwei Kindern, die in der Einrichtung betreut werden.

Aufgrund der o.g. Beitragsermäßigung für Kindergartenkinder entfällt jedoch mittlerweile für die überwiegende Anzahl der betreuten Kinder ab dem 3. Lebensjahr die Gebührenpflicht im Ganzen. Lediglich bei einer Buchungszeit über 8 Stunden wird eine geringe Gebühr fällig.

Zusätzlich gewährt der Freistaat bis zu einer gewissen Einkommensgrenze auf Antrag der jeweiligen Eltern für Kinder unter drei Jahren ein sog. Krippengeld in Höhe von max. 100 €.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine zusätzliche Beitragsentlastung durch die Geschwisterermäßigung daher nicht mehr notwendig.

Geschwisterermäßigung Mittagsbetreuung:
Aufgrund des Buchungsverhaltens (die überwiegende Anzahl der Kinder wird nur an 2-3 Tagen die Woche betreut) und der damit verbunden relativ geringen monatlichen Betreuungsgebühr besteht aus Sicht der Verwaltung kein Grund für eine Geschwisterermäßigung.

Bei dem Angebot „Mittagsbetreuung“ handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Marktes Lupburg ohne gesetzlichen Anspruch.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat stimmt den vorgelegten Änderungen der jeweiligen Gebührensatzungen für Kindergarten und Mittagsbetreuung mit Wirkung ab 01.09.2020 zu.

Diskussionsverlauf

MR Gatzhammer meldet Bedenken gegen die Streichung der Geschwisterermäßigung an. Diese würde gegensätzlich zu der „großen“ Politik laufen, nach welcher der Freistaat Bayern eine grundsätzliche finanzielle Entlastung für Familien u.a. im Bereich der Kinderbetreuung anstrebt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt den vorgelegten Änderungen der jeweiligen Gebührensatzungen für Kindergarten und Mittagsbetreuung mit Wirkung ab 01.09.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Stellungnahme zur Ortsabrundungssatzung "Willenhofen Nord-West" der Stadt Parsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Auszüge aus der Satzung:

Räumlicher Geltungsbereich
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil werden gemäß den im beigefügten Lageplan ersichtlichen Darstellungen festgelegt und betrift die Flurstücke 288/2 und eine Teilfläche aus 288 der Gemarkung Willenhofen.


Textliche Festsetzungen
a) Die im Satzungsbereich geplante Bebauung weist höchstens ein Vollgeschoss in der Bauweise E+D auf.
b) Hauptgebäude sind mit einem symmetrisch geneigten Satteldach auszubilden.
c) Die Befestigung von Stellplätzen erfolgt mit sickerfähigen Materialien.

1. Anlass
Planungsanlass ist die beabsichtigte Errichtung von zwei Nebengebäuden (Scheune/landwirtschaftliches Nebengebäude und Ofenstall mit eingezäunten Weideflächen zur privaten Pferdehaltung) in der Nähe der Kripflingstraße in Willenhofen (Flur-Nr. 288/2 und Teilfläche 288).

2. Lage und Bestand
Das 3.965,90 m2 große Areal ist direkt angrenzend an eine bereits bebaute Fläche am nord-westlichen Ortsrand. Ausschnitt Flächennutzungsplan mit Lage des Plangebiets (Pfeil) Seitenzahl 4 | 8 GSPublisherVersion 0.35.100.65 Gewachsener Boden Sickerpackung Rigolenkies 1,00 m Trennvlies belebte Oberbodenzone 0,20 - 0,30 m EinstauIJËFKH0,30 m Schemaschnitt Sickermulde Die einbezogene Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche hat aufgrund ihrer Nutzung und der Lage am unmittelbaren Siedlungsrand nur eine geringe Bedeutung für Natur und Landschaft. Die Fläche befindet sich außerhalb von Schutzgebieten oder geschützten Objekten. Es liegen keine biotopkartierten Flächen im Plangebiet.

3. Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Satzung
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit künftiger Nebengebäude zu schafen, beabsichtigt die Stadt Parsberg eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. Durch diese Satzung werden die oben genannten Grundstücksteile dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Willenhofen zugeordnet. Eine Bebauung der Grundstücke ist unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Bebauung ortsplanerisch vertretbar, führt zu einer maßvollen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur und trägt zum Bild einer natürlichen Bebauung mit sanftem Übergang in die Natur bei. Mit der Ortsabrundungssatzung wird Bauland für den geringen örtlichen Eigenbedarf in Willenhofen geschaffen.



Mit Schreiben vom 19.06.2020 wurde dem Markt Lupburg die öffentliche  Auslegung der Ortsabrundungssatzung in der Zeit vom 29.06.2020 bis 05.08.2020 durch die Stadt Parsberg mitgeteilt und Gelegenheit gegeben, sich am Verfahren zu beteiligen.
Durch die Satzung der Stadt Parsberg sind Belange des Marktes Lupburg nicht betroffen, so dass von einer Verfahrensbeteiligung abgesehen werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Lupburg nimmt die öffentliche Auslegung der Ortsabrundungssatzung „Willenhofen Nord-West“ der Stadt Parsberg zur Kenntnis, verzichtet jedoch auf eine Beteiligung am Verfahren.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Lupburg nimmt die öffentliche Auslegung der Ortsabrundungssatzung „Willenhofen Nord-West“ der Stadt Parsberg zur Kenntnis, verzichtet jedoch auf eine Beteiligung am Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Frühzeitige Behördenbeteiligung Bauleitplanung "Sondergebiet Hotel und Gastronomie - Hackenhofen III"der Stadt Parsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22. Juni 2020 wurde der Markt Lupburg im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Hotel  und Gastronomie – Hackenhofen III“  und der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Parsberg unterrichtet.




Auf dem Grundstück FlNr. 798 der Gemarkung Parsberg soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Errichtung eines Hotels mit Gastronomiebetrieb aufgestellt werden.

Von einer Stellungnahme gegenüber der Stadt Parsberg kann abgesehen werden, da Belange des Marktes Lupburg durch die Planung nicht berührt sind.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg hat vom Bauleitplanverfahren „Sondergebiet Hotel und Gastronomie – Hackenhofen III“ Kenntnis genommen. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.

Beschluss

Der Markt Lupburg hat vom Bauleitplanverfahren „Sondergebiet Hotel und Gastronomie – Hackenhofen III“ Kenntnis genommen. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2020 13:09 Uhr