Datum: 12.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 699, Gemarkung See (Dettenhofen)
1.2 Antrag von Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 378/8, Gemarkung Lupburg
1.3 Freiflächenphotovoltaikanlagen - Grundsatzbeschluss
1.4 Änderung Bebauungsplan Lupburg Nordwest
1.5 Bau eines Regenrückhaltebeckens - Sandfilteranlage -
2 Erschließung Steinweg
2.1 Klarstellungssatzung OT See Steinweg
2.2 Ausführungsplanung Steinweg
3 Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung
4 Reduzierung der Anzahl der Verbandsräte des Zweckverbandes Laber-Naab

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 1
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1.1. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 699, Gemarkung See (Dettenhofen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Bauvoranfrage von Sabine und Florian Achhammer auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 699, Gemarkung Dettenhofen.
Für das betroffene Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher danach, ob es sich nach Art und Maß der Bebauung in die Umgebung einfügt.
Der Ortsbild des Ortsteils Dettenhofen ist überwiegend geprägt von landwirtschaftlichen Hofstellen und Wohngebäuden im ortsüblichen, ländlichen Stil mit Satteldächern.
Das Bauvorhaben weicht von der vorhandenen Bebauung im erheblichen Maße ab.





Beschlussempfehlung

Da es sich derzeit nur um eine Bauvoranfrage handelt, ist noch keine Beschlussfassung erforderlich. Die Bauwerber sollten jedoch darauf hingewiesen werden, dass einem Bauantrag in dieser Fassung das gemeindliche Einvernehmen voraussichtlich nicht erteilt werden wird und eine Umplanung hinsichtlich der Gestaltung zumindest mit einer Dachneigung vorgenommen werden sollte.

Diskussionsverlauf

Das Gremium spricht sich mehrheitlich dafür aus, dem Bauherrn keine gestalterischen Auflagen zu machen, sondern begrüßt das Vorhaben ausdrücklich.

Beschluss

Die Bauwerber sollten  darauf hingewiesen werden, dass einem Bauantrag in dieser Fassung das gemeindliche Einvernehmen voraussichtlich nicht erteilt werden wird und eine Umplanung hinsichtlich der Gestaltung zumindest mit einer Dachneigung vorgenommen werden sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

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1.2. Antrag von Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 378/8, Gemarkung Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplanes MI „Degerndorfer Straße – Änderung“. Auf dem betroffenen Grundstück sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant, wovon eines mit vorliegendem Bauantrag realisiert werden soll.


Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze um maximal 1,50m an der südöstlichen Ecke des Baukörpers in Richtung der befestigen Stellplätze
- Überschreitung der Traufhöhe um 1,87 m => Abweichung vom festgesetzten Baukörper SD E+1+D zu E+2
  (2. Vollgeschoss statt Dachgeschoss); die maximal zulässige Firsthöhe von 13,50 m wird um über 3 m unterschritten.
- Unterschreitung der Mindestdachneigung (14° statt 37°) => bedingt durch das 2. Vollgeschoss statt Dachgeschoss
- Überschreitung der GRZ II (0,59 statt 0,45); es werden mehr Parkplätze als notwendig errichtet; die Parkplätze werden jedoch mit einem versickerungsfähigem Pflaster hergestellt.
Die Grundflächenzahl des Gebäudes bleibt weit unter der festgesetzten Zahl (0,22 statt 0,3).

Die beantragten Befreiungen beeinträchtigen die Grundzüge der Planung nicht. Insbesondere die Überschreitung der Baugrenze hat keine negativen Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Festsetzungen, da hier lediglich eine Verschiebung in Richtung von befestigten Flächen erfolgt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 378/8, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 378/8, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Meier ist als Geschäftsführer der antragstellenden Firma Meier Bau GmbH von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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1.3. Freiflächenphotovoltaikanlagen - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Anlässlich zweier Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, wovon einer zwischenzeitlich zurückgenommen wurde, sollte eine grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit von weiteren Anlagen dieser Art im Gemeindebereich getroffen werden.
Insbesondere der Trassenbau der Zuleitungen führt leider  immer wieder zu Ärgernissen mit betroffenen Grundstückseigentümern.
Der Markt Lupburg hat durch entsprechende Bauleitplanung für rund 37 Hektar innerhalb des Gemeindegebietes die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien ermöglicht und damit einen wesentlichen Beitrag am Klimaschutz geleistet.
Eine darüber hinausgehende Planung und Bereitstellung ist derzeit nicht gewünscht.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg wird mit sofortiger Wirkung kein gemeindliches Einvernehmen mehr für Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen erteilen (Ausnahme: Anträge entlang der BAB A 3 und der Bahntrasse).

Beschluss

Der Markt Lupburg wird mit sofortiger Wirkung kein gemeindliches Einvernehmen mehr für Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen erteilen (Ausnahme: Anträge entlang der BAB A 3 und der Bahntrasse).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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1.4. Änderung Bebauungsplan Lupburg Nordwest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 1.4

Sachverhalt

Mit Antrag vom 08.05.2019 stellte Herr Joachim Vogl einen Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätzen auf dem Grundstück Flnr. 357, Gemarkung Lupburg.
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest“, welcher nur Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen zulässt.
In der Begründung des Bebauungsplanes wurde diese Beschränkung bewusst mit aufgenommen, um die gewünschte Nutzungsstruktur des Baugebietes zu sichern.
Die mit o.g. Bauantrag beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes konnte daher nicht erteilt werden, da es sich hier um eine grundlegende Festsetzung handelt, in welche von Seiten der Baugenehmigungsbehörde nicht im Rahmen einer Einzelfallentscheidung abgewichen werden darf.
Das Landratsamt Neumarkt hat dem Bauherrn daher empfohlen, den Bauantrag zurückzunehmen.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, dass der Markt Lupburg den Bebauungsplan entsprechend ändert (Erhöhung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten).
Dabei sollte gleichzeitig eine Regelung aufgenommen werden, nach der zukünftig pro Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem eigenen Grundstück erforderlich werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes könnte evtl. im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Hier kann von der frühzeitigen Beteiligung (Scoping) abgesehen werden, eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB ist dennoch durchzuführen.
Ebenso ist im Anschluss an die Beteiligungs- bzw. Auslegungsfrist eine Abwägung der ggfs. eingegangenen Stellungnahmen mittels Beschluss des Marktgemeinderates vorzunehmen.







Hr. Vogl plant konkret folgende Stellplatzlösung:



Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“.

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.5. Bau eines Regenrückhaltebeckens - Sandfilteranlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 1.5

Sachverhalt

Zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen und geordneten Niederschlagswasserentwässerung ist der Bau eines Regenrückhaltebeckens notwendig. Auf die vorangegangenen Planungen und Diskussionen im Gremium wird verwiesen.
Die erste Kostenschätzung lag bei rd. 500.000,- €. Die darauf erfolgte Ausschreibung ergab allerdings erhebliche Kostenüberschreitungen, weshalb die Ausschreibung aufgehoben wurde.
Aus diesem Anlass fand auf Veranlassung des Marktes Lupburg erneut eine Besprechung im Wasserwirtschaftsamt Regensburg statt. Nach Ansicht des Marktes würde nach der neuen RzWas eine Fördermöglichkeit für den Bau von Regenrückhaltebecken bestehen, das WWA hat dies in der Vergangenheit jedoch zweimal verneint.
Eine Überprüfung der Angelegenheit und eine überschlagsweise Berechnung der Härtefallgrenzen führte letztendlich erfreulicherweise dann doch dazu, dass eine Förderung des Vorhabens in Aussicht gestellt wurde.
Zwischenzeitlich wurde die Kostenschätzung anhand des Ausschreibungsergebnisses auf Gesamtkosten in Höhe von 785.000,- € angepasst.
Die Höhe der Zuwendung wird rd. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt den Bau eines Regenrückhaltebeckens – Sandfilteranlage – gemäß der Planung des Ingenieurbüros Kehrer vom 02.07.2019 mit Gesamtkosten in Höhe von 785.000,- €.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Zuwendungsverfahren und - nach Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes zum vorzeitigen Maßnahmebeginn - die erneute Ausschreibung der Baumaßnahme einzuleiten.

Finanzen

Der Haushaltsansatz 2019 in Höhe von 400.000,- € wird in das Folgejahr übertragen und auf 785.000,- € erhöht. Gleichzeitig werden Einnahmen in Gesamthöhe von 550.000,- €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022, eingeplant.

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt den Bau eines Regenrückhaltebeckens – Sandfilteranlage – gemäß der Planung des Ingenieurbüros Kehrer vom 02.07.2019 mit Gesamtkosten in Höhe von 785.000,- €.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Zuwendungsverfahren und - nach Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes zum vorzeitigen Maßnahmebeginn - die erneute Ausschreibung der Baumaßnahme einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Erschließung Steinweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 2
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2.1. Klarstellungssatzung OT See Steinweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Zur rechtskonformen Festlegung der beitragspflichtigen Grundstücke der Erschließungsmaßnahme „Steinweg“ ist bezüglich des Grundstückes FlNr. 97, Gemarkung See (Pferdekoppel) eine Abgrenzung vom Innen- zum Außenbereich notwendig.
Mit der folgenden Klarstellungssatzung werden die Grenzen vom Innen- zum Außenbereich innerhalb des Geltungsbereichs verbindlich festgelegt.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt folgende Klarstellungssatzung:

Präambel
Der Markt Lupburg erlässt gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017, Art.23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – BauNVO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) folgende
Klarstellungssatzung

§ 1
Geltungsbereich
Die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:1500) ersichtlichen Darstellungen (rote Abgrenzungslinie) festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gem. § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt folgende Klarstellungssatzung:

Präambel
Der Markt Lupburg erlässt gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017, Art.23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – BauNVO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) folgende
Klarstellungssatzung

§ 1
Geltungsbereich
Die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:1500) ersichtlichen Darstellungen (rote Abgrenzungslinie) festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gem. § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Ausführungsplanung Steinweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Der Steinweg in See soll erstmalig hergestellt werden. Die Ausführungs- und Erschließungsplanung des Ingenieurbüros Roland Lehner, Parsberg, gestaltet sich wie folgt:

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt die Ausführungs- und Erschließungsplanung der Ortstraße „Steinweg“ in See nach den Plänen des Ingenieurbüros Roland Lehner, Parsberg, vom 12.09.2019 und nimmt die Baumaßnahme in das Bauprogramm auf.

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt die Ausführungs- und Erschließungsplanung der Ortstraße „Steinweg“ in See nach den Plänen des Ingenieurbüros Roland Lehner, Parsberg, vom 12.09.2019 und nimmt die Baumaßnahme in das Bauprogramm auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr hat gebeten, Vorschläge zur Verleihung der Kommunalen Dankurkunde und der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze vorzulegen.

Mit Verleihung einer Kommunalen Dankurkunde wird kommunalen Mandatsträgern für langjähriges Wirken im Dienste der kommunalen Selbstverwaltung Dank und Anerkennung ausgesprochen.

Die Dankurkunde wird verliehen, wenn sich die Tätigkeit zum Zeitpunkt der Verleihung (Juni 2020) auf mindestens 18 Jahre erstreckt hat.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Verleihung kämen folgende Personen in Betracht:

Frau Doris Rösner, Marktgemeinderätin seit Mai 2002 bis dato.
Herr Robert Hoidn, 2. Bürgermeister und Marktgemeinderat seit Mai 2002 bis dato.
Herr Helmut Gatzhammer, Marktgemeinderat seit Mai 2002 bis dato.
Herr Konrad Maier, Marktgemeinderat in der Zeit von 1996 – 2002 sowie seit Mai 2008 bis dato.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg schlägt folgende Personen zur Ehrung mit einer Kommunalen Dankurkunde vor:
Frau Doris Rösner, Herrn Robert Hoidn, Herrn  Helmut Gatzhammer und Herr Konrad Maier

Beschluss

Der Markt Lupburg schlägt folgende Personen zur Ehrung mit einer Kommunalen Dankurkunde vor:
Frau Doris Rösner, Herrn Robert Hoidn, Herrn  Helmut Gatzhammer und Herr Konrad Maier

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Reduzierung der Anzahl der Verbandsräte des Zweckverbandes Laber-Naab

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Zweckverbandes Laber-Naab teilt folgendes mit:

Die Anzahl der Verbandsräte des Zweckverbandes Laber-Naab beträgt derzeit 26 plus den 1. Vorsitzenden.
Der kommunale Prüfungsverband hatte in seinem Prüfbericht 2013 bereits empfohlen, die Anzahl zu verringern.
Dies wurde zunächst mehrheitlich abgelehnt. Es folgte eine mündliche Rüge durch den Prüfungsverband im Rahmen der Abschlussbesprechung.
Unter dem Gesichtspunkt, dass sich mit der Aufnahme der Stadt Parsberg die Zusammensetzung erneut verändern wird, wird darum gebeten, die Anzahl der Verbandsräte für die kommende Wahlperiode nochmals in den einzelnen Gremien zu beraten.

Dabei stehen drei Vorschläge zur Diskussion:

1. Keine Änderung der Zusammensetzung (26 + 1)
Lupburg hätte weiterhin 2 Stimmen (=2 Verbandsräte)

2. Die Reduzierung auf 20 + 1 (entspricht der Empfehlung des Prüfungsverbandes)
Lupburg hätte weiterhin 2 Stimmen (= 2 Verbandsräte), da Verteilung nach m³-Schlüssel

3. In der neuen Periode ist nur die/der 1. Bürgermeister/in oder der entsendete Vertreter der Gemeinde. Der Verbandsrat erhält dann eine Stimme pro angefangene 40.000 m³. Das heißt, der Vertreter einer Gemeinde mit 380.000 m³ Wasserabnahme hätte 10 Stimmen, der Vertreter einer Gemeinde mit 110.000m³ Wasserabnahme nur 3 Stimmen.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg stimmt der Reduzierung auf 20 Verbandsräte plus den 1. Vorsitzenden entsprechend Vorschlag 2 zu.

Beschluss

Der Markt Lupburg stimmt der Reduzierung auf 20 Verbandsräte plus den 1. Vorsitzenden entsprechend Vorschlag 2 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:41 Uhr