Datum: 03.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Dr. Wolfgang Bärtl auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit drei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 499, Gemarkung Lupburg
2.2 Antrag von Ludwig Fruth auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 706, Gemarkung See
3 Öffentlicher Personennahverkehr - Einrichtung von Anrufsammeltaxis
4 Vergabe der Jugendfördermittel
5 Spendeneinnahmen der Fördervereine Kindergarten und Grundschule
6 Erschließung Steinweg - Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB

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1. Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 2
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2.1. Antrag von Dr. Wolfgang Bärtl auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit drei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 499, Gemarkung Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Bilder:





Es werden folgende Abweichungen beantragt (Auszug aus dem Bauantrag):


Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der Bebauung in die Umgebungsbebauung ein und die Erschließung ist gesichert.
Im südlichen Bereich des Grundstücks befindet sich der Abwasserkanal, eine entsprechende Dienstbarkeit ist auf dem Grundstück eingetragen. Die Kanalschächte sind von einer Bebauung freigehalten.

Die beantragten Abweichungen sind von untergeordneter Natur und damit städtebaulich vertretbar.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Dr. Wolfgang Bärtl auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit drei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 499, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Diskussionsverlauf

Der 2. Bürgermeister Hoidn weist daraufhin, dass der Zufahrtsweg nicht vom gemeindlichen Bauhof geräumt und gestreut werden wird, da es sich hier um einen Privatweg handelt und dieser keine Erschließungsfunktion erfüllt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Dr. Wolfgang Bärtl auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit drei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 499, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Antrag von Ludwig Fruth auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 706, Gemarkung See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Bilder:
Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Dettenhofen.


Nach Einschätzung der Verwaltung befindet sich das neue Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Hier sind sog. „privilegierte“ Vorhaben zulässig, wenn
  • öffentliche Belange nicht entgegenstehen
  • die ausreichende Erschließung gesichert ist und
  • es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt

Ob die  Privilegierung vorliegt, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt in Absprache mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geprüft.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Ludwig Fruth auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 706, Gemarkung See, wird erteilt. Aus Sicht des Marktes Lupburg liegen die Voraussetzungen nach § 35 BauGB vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Ludwig Fruth auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 706, Gemarkung See, wird erteilt. Aus Sicht des Marktes Lupburg liegen die Voraussetzungen nach § 35 BauGB vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Öffentlicher Personennahverkehr - Einrichtung von Anrufsammeltaxis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 3

Sachverhalt

Zum Ausbau des ÖPNV plant der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Einführung einer weiteren Linie des Anrufsammeltaxis (AST) in der Region Parsberg-Lupburg-Hohenfels-Breitenbrunn-Dietfurt. Michael Endres vom Landratsamt stellte das Konzept bereits in der letzten Sitzung vor. Mit dem Rufbus und AST soll ein stündliches bzw. zweistündliches ÖPNV-Angebot geschaffen werden.
Dabei fährt der Rufbus Montag bis Freitag i.d.R. vormittags und nachmittags. Das AST kann von Montag bis Freitag von 19 bis 1 Uhr sowie Samstag u. Sonntag von 9 bis 1 Uhr bestellt werden. Mindestens 60 Minuten vor der geplanten Fahrt muss eine telefonische Anmeldung erfolgen. Neu dabei ist die Abholung vor der eigenen Haustüre. Der Fahrpreis setzt sich aus dem regulären VGN-Tarif und einem AST-Zuschlag zusammen (etwa 4 Euro pro einfache Fahrt). Zielhalt des AST ist immer die Stadtmitte bzw. der Bahnhof in Parsberg.

Finanzierungsmodell für das AST:
Der Freistaat Bayern fördert das Projekt mit ca. 33 % der Kosten. „Restkosten-Teilung“ (nach Abzug der staatl. Förderung): 1/3 Landkreis und 2/3 Gemeinden. Im Gegenzug übernimmt der Landkreis die kompletten Gemeindeanteile beim Rufbus ab Einführung des AST, so dass sich an den bisherigen Kosten der Gemeinden nicht viel ändern wird (siehe Tabelle unten).
Kosten Rufbusse Parsberg, Lupburg, Hohenfels, Breitenbrunn, Dietfurt
  • Momentaner Aufteilungsschlüssel Landkreis Neumarkt und Gemeinden, jeweils 50%
  • Bisheriger gemeindlicher Anteil nach Abzug der Förderungen:


Rufbusse Parsberg
Rufbusse Lupburg
Rufbusse Hohenfels
Rufbusse Breitenbrunn
Rufbusse Dietfurt
2017
10.968,06 €
8.718,33 €
4.387,19 €
5.083,40 €
6.855,78 €
2018
18.918,19 €
6.345,69 €
5.257,39 €
8.411,15 €
9.308,39 €
2019
36.483,93 €
1.859,88 €
5.863,69 €
11.680,08 €
13.209,27€

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beteiligt sich an der Einrichtung und Finanzierung einer weiteren Linie der Anrufsammeltaxis wie dargestellt.

Beschluss

Der Markt Lupburg beteiligt sich an der Einrichtung und Finanzierung einer weiteren Linie der Anrufsammeltaxis wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Vergabe der Jugendfördermittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Jugendfördermittel stehen im Umfang von 3.000,- € zur Verfügung. Alle Vereine mit mehr als 10 aktiven Jugendlichen (bis 27 Jahre) erhalten einen Sockelbetrag von 250,- € und zusätzlich einen anteiligen Betrag abhängig von der Anzahl der Jugendlichen.

Spielmannszug:        15 aktive Jugendliche                =>        319,61 €
Burgfalken:                40 aktive Jugendliche                =>        435,61 €
KLJB:                        38 aktive Jugendliche                =>        426,33 €
Sportverein:                338 aktive Jugendliche                =>        1.818,45 €

Beschlussempfehlung

Die Jugendfördermittel 2020 werden wie folgt vergeben:
Spielmannszug:        319,61 €
Burgfalken:                435,61 €
KLJB:                        426,33 €
Sportverein:                1.818,45 €

Beschluss

Die Jugendfördermittel 2020 werden wie folgt vergeben:
Spielmannszug:        319,61 €
Burgfalken:                435,61 €
KLJB:                        426,33 €
Sportverein:                1.818,45 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Spendeneinnahmen der Fördervereine Kindergarten und Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen des Compliance* beim Markt Lupburg werden nachfolgend die Spendeneinnahmen der Fördervereine Kindertagesstätte und Grundschule veröffentlicht und anschließend der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Neumarkt zur Kenntnis gegeben. Dem Marktrat liegt eine Auflistung der einzelnen Spenden und der jeweiligen Spendenhöhe vor.

*Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue (auch Regelkonformität) von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes (Mehrzahl von Codex).

Der Förderverein Kindertagesstätte erhielt im Zeitraum 2019/2020 Geld- und Sachspenden im Wert von insgesamt 2.740 €.

Der Förderverein Grundschule erhielt im Zeitraum 2020 Geld- und Sachspenden im Wert von 10.178,59 € (ohne Mitgliedsbeiträge) .

Beschlussempfehlung

Die Spendeneinnahmen der Fördervereine Kindertagesstätte und Grundschule werden zur Kenntnis genommen.

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6. Erschließung Steinweg - Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen mit der Erschließung der Straße und den Planunterlagen des Ingenieurbüros Lehner befasst und letztendlich die Baumaßnahme entsprechend der Pläne genehmigt (Beschluss vom 12.09.2019).
Nicht ausdrücklich dokumentiert wurde dabei jedoch der Abwägungsprozess, was hiermit nachgeholt wird:
Der Markt Lupburg beabsichtigt, den Steinweg endgültig herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus.
Liegt ein solcher nicht vor, dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 – 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).

Beim Steinweg handelt es sich um eine bereits seit Längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die vorhandene Bebauung vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerb ist nicht erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite zwischen 3,10 m und 3,50 m bzw. bei der Stichstraße zwischen 3,15 m und 3,80 m erfolgen.

Beschlussempfehlung

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in der angegebenen Breite erforderlich, aber auch ausreichend.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und privaten Belangen im Einklang steht und die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB erfüllt sind.

Beschluss

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in der angegebenen Breite erforderlich, aber auch ausreichend.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und privaten Belangen im Einklang steht und die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2021 11:50 Uhr