Datum: 04.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2021
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Andrea und Benjamin Eckl auf Sanierung eines Ferienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1105, Gemarkung See
2.2 Antrag von Susanne Ruidl und Stefan Feuerer auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/6, Gemarkung Lupburg
2.3 Antrag von Josef Walter auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 40/4, Gemarkung Degerndorf
2.4 Antrag auf Vorbescheid von Ernst Schmaußer auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem FlSt. 58, Gemarkung See
2.5 Antrag von Tobias Uhl auf Überdachung des vorhandenen Fahrsilos als Anbau zur bestehenden Halle auf dem Grundstück FlNr. 132, Gemarkung See
3 Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanaufstellung Sondergebiet Hotel und Gastronomie "Hackenhofen III" der Stadt Parsberg - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das GE "Haarziegelhütte" des Marktes Hohenfels - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Abschnittsbildung Steinweg für die Umlegung der Herstellungsbeiträge
6 Abschnittsbildung "Ullabreite - Erweiterung II" für die Umlegung der Herstellungsbeiträge
7 Erweiterung Kindergarten - Ausbau des Untergeschosses

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Antrag von Andrea und Benjamin Eckl auf Sanierung eines Ferienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1105, Gemarkung See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Seibertshofen 12 (Fischhaus)





Es handelt sich um eine Sanierungsmaßnahme eines bereits bestehenden Gebäudes. Laut Mitteilung des Zweckverbandes Laber-Naab ist die Erschließung mit der Wasserversorgung gesichert.

Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine Kleinkläranlage. Bescheid über die Nachrüstung liegt dem Landratsamt bereits vor.

Die Zufahrt erfolgt über den öffentlichen Weg.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Andrea und Benjamin Eckl auf Sanierung eines Ferienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1105, Gemarkung See, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Andrea und Benjamin Eckl auf Sanierung eines Ferienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1105, Gemarkung See, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Antrag von Susanne Ruidl und Stefan Feuerer auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/6, Gemarkung Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Pläne:






Das Vorhaben liegt im Bereich der Bebauungspläne WA „Lupburg Nordwest“ und „Lupburg Nordwest – 1. Änderung“.
Es werden folgende Abweichungen beantragt:

  1. Bebauung durch ein Zweifamilienwohnhaus mit zwei Vollgeschossen (EG + OG) anstelle einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss ( EG + DG).
  2. Dachneigung 20°, nicht ausgebaut, anstelle 37°
  3. Überschreitung der rückwärtigen, nordseitigen Baugrenzen, geringfügig um ca. 1,17 m – 2,265 m (Abstandsflächenübernahmeerklärungen der Nachbarn liegen vor).

Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Insbesondere wurde mit der Änderung des Bebauungsplanes ein Fokus auf eine Nachverdichtung im Baugebiet gelegt. Deshalb steht der Errichtung eines Zweifamilienhauses anstelle eines Einfamilienhauses nichts entgegen.
Die geringere Dachneigung findet sich auch im in unmittelbarer Nähe befindlichen Neubaugebiet „Hofäcker“ überwiegend wieder.
Pro Wohneinheit werden 2 Stellplätze ausgewiesen (Doppelgarage + 2 Stellplätze vor der Garage).

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Susanne Ruidl und Stefan Feuerer auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/6, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Susanne Ruidl und Stefan Feuerer auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/6, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Antrag von Josef Walter auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 40/4, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Pläne:




Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes WA „Flurstück 40“.

Es werden folgende Befreiungen beantragt:

  1. Von § 2 Abs. 3 der textlichen Festsetzung: SD E + 1
Statt Satteldach soll ein versetztes Pultdach errichtet werden.

  1. Von § 6 der textlichen Festsetzung: Höhenlage: EG FOK maximal 0,7 m über Straßenoberkante:
Überschreitung um 1,24 m statt der erlaubten 0,7 m. Die Überschreitung ist notwendig, da die Straße an der hangabwärtigen Seite verläuft und das EG sonst in den Hang hineingedrückt werden würde.

  1. Von § 7 Abs. 2 der örtlichen Bauvorschriften: Kellergeschosse dürfen nicht, auch nicht abschnittsweise durch Abböschen freigelegt werden.
Die Einliegerwohnung im Kellergeschoss soll über die Nordseite belichtet und erschlossen werden, wobei die natürliche Hanglage genutzt wird.


Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind städtebaulich vertretbar. Insbesondere die Abböschung und Freilegung des Kellergeschosses nimmt nur eine untergeordnete Stellung ein, da es sich um ein Hanggrundstück handelt und die Abböschung daher nicht den optischen Eindruck vermittelt, das Haus läge höher als die Umgebungsbebauung.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Josef Walter auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 40/4, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Josef Walter auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 40/4, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Antrag auf Vorbescheid von Ernst Schmaußer auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem FlSt. 58, Gemarkung See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Pläne:


Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.  Dort sind grundsätzlich nur sog. privilegierte Vorhaben zulässig, insbesondere solche die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen oder nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen.

Die Zulässigkeit sog. „Altenteiler“ ergibt sich zudem aus der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, über das Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom 20. Dezember 2016.

Nach Nr. 3.3.2 dieser Bekanntmachung gehört „zum herkömmlichen Bild eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs (…), dass mehrere Generationen auf dem Hof leben, in gewissem Umfang im Betrieb mitarbeiten und damit zur reibungslosen Fortführung des auf Dauer angelegten Betriebs beitragen. Insofern „dient“ es auch dem Betrieb, wenn für den früheren Hofinhaber ein entsprechender Austragswohnraum auf der Hofstelle eingerichtet wird.“

Über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wäre durch die Genehmigungsbehörde (Landratsamt) abzuklären, ob eine Privilegierung vorliegt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Ernst Schmaußer auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 58, Gemarkung See, wird erteilt, sofern es sich um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben handelt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Ernst Schmaußer auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 58, Gemarkung See, wird erteilt, sofern es sich um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.5. Antrag von Tobias Uhl auf Überdachung des vorhandenen Fahrsilos als Anbau zur bestehenden Halle auf dem Grundstück FlNr. 132, Gemarkung See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Pläne:

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Tobias Uhl auf Überdachung des vorhandenen Fahrsilos als Anbau zur bestehenden Halle auf dem Grundstück FlNr. 132, Gemarkung See, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Tobias Uhl auf Überdachung des vorhandenen Fahrsilos als Anbau zur bestehenden Halle auf dem Grundstück FlNr. 132, Gemarkung See, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanaufstellung Sondergebiet Hotel und Gastronomie "Hackenhofen III" der Stadt Parsberg - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Hackenhofen der Stadt Parsberg. Planungsgrundlage bildet der Antrag von Familie Christiane und Jörg Bauer auf Errichtung eines Hotels mit Gaststätte und Veranstaltungssaal. Das Hotel beinhaltet 12 Gästezimmer, verteilt auf 3 Obergeschosse.
Im Erdgeschoss befindet sich die Gaststube für 50 Personen, Küche und Veranstaltungssaal für maximal 300 Personen. Nach Süden öffnet sich der Saal Richtung Biergarten.


Die Pläne sind unter https://www.parsberg.de/leben-in-parsberg/bauen-wohnen/bauleitplan-online/ einsehbar.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Hotel und Gastronomie „Hackenhofen III“ steht den Belangen des Marktes Lupburg nicht entgegen, so dass von einer Stellungnahme abgesehen werden kann.

zum Seitenanfang

4. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das GE "Haarziegelhütte" des Marktes Hohenfels - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Das Gewerbegebiet „Haarziegelhütte“ liegt westlich des Hauptortes Hohenfels, in einer Entfernung von etwa 1 km vom Zentrum von Hohenfels.
Anlass der Bauleitplanung ist der Antrag eines Vorhabenträgers auf Errichtung eines Gewerbebetriebes zur Aufbereitung und Lagerung von Brennholz mit Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Maschinenhalle sowie eines Wohnhauses für den Betriebsinhaber.
Die Pläne können unter https://www.markt-hohenfels.de/18102-Bauleitplanung.html eingesehen werden.
Belange des Marktes Lupburg sind dabei nicht betroffen, so dass von einer Stellungnahme zum Bebauungsplan abgesehen werden kann.








zum Seitenanfang

5. Abschnittsbildung Steinweg für die Umlegung der Herstellungsbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Vor Erlass der Herstellungsbescheide ist eine Klasseneinteilung und eine Abschnittsbildung als Abrechnungsgrundlage zu beschließen.

Klasseneinteilung

Die Straße „Steinweg“ ist als Erschließungsstraße festzulegen und somit mit 90% auf die betroffenen Bürger umzulegen.


Abschnittsbildung

Die Erschließungseinheit beginnt am Grundstück Fl.Nr. 56 der Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Fl.Nr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“ (in der Skizze blau dargestellt).


Beschlussempfehlung

Die Erschließungseinheit zur Abrechnung der Herstellungsbeiträge für die Baumaßnahme „Steinweg“ wird wie in beiliegender Skizze blau dargestellt festgelegt. Sie beginnt am Grundstück FlNr. 56, Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Grundstück FlNr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“.
Die Straße „Steinweg“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und  mit 90 % der Herstellungskosten auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.

Beschluss

Die Erschließungseinheit zur Abrechnung der Herstellungsbeiträge für die Baumaßnahme „Steinweg“ wird wie in beiliegender Skizze blau dargestellt festgelegt. Sie beginnt am Grundstück FlNr. 56, Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Grundstück FlNr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“.
Die Straße „Steinweg“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und  mit 90 % der Herstellungskosten auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Abschnittsbildung "Ullabreite - Erweiterung II" für die Umlegung der Herstellungsbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Klasseneinteilung
Die Straße „Am Ullersteig“ ist als Erschließungsstraße festzulegen und somit mit 90% auf die anliegenden Grundstücke umzulegen.

Abschnittsbildung
Es werden zwei Erschließungseinheiten gebildet. Erschließungseinheit 1 umfasst die „Altanlage“ inkl. der Stichstraße (grün), Erschließungseinheit 2 umfasst den neuen Teil der Straße „Am Ullersteig“ (blau).
Die Kosten der Erschließungseinheit 1 werden auf die bisherigen Anwohner sowie die fünf daran angrenzenden Parzellen 168/3 und 168/9 – 168/12 des Neubaugebietes umgelegt.
Die Kosten der Erschließungseinheit 2 werden nur auf die angrenzenden Parzellen 168/3 -168/6, 168/9 und 168/14 umgelegt.

Beschlussempfehlung

Es werden zwei Erschließungseinheiten gemäß der beiliegenden Skizze gebildet.
Die Erschließungseinheit 1 (grün) beginnt bei der Einmündung „Seibertshofener Straße“, FlNr. 175, Gemarkung Lupburg, und endet bei FlNr. 178/2, Gemarkung Lupburg, einschließlich der unselbständigen Stichstraße FlNr. 179/2, Gemarkung Lupburg.
Die Erschließungseinheit 2 (blau) umfasst die FlNr. 168/8, Gemarkung Lupburg, beginnend bei FlNr. 168/1 und endend bei FlNr. 175, jeweils Gemarkung Lupburg.
Die Straße „Am Ullersteig“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und mit 90% auf die jeweils an den Erschließungseinheiten 1 und 2 angrenzenden Grundstücke umgelegt.

Beschluss

Es werden zwei Erschließungseinheiten gemäß der beiliegenden Skizze gebildet.
Die Erschließungseinheit 1 (grün) beginnt bei der Einmündung „Seibertshofener Straße“, FlNr. 175, Gemarkung Lupburg, und endet bei FlNr. 178/2, Gemarkung Lupburg, einschließlich der unselbständigen Stichstraße FlNr. 179/2, Gemarkung Lupburg.
Die Erschließungseinheit 2 (blau) umfasst die FlNr. 168/8, Gemarkung Lupburg, beginnend bei FlNr. 168/1 und endend bei FlNr. 175, jeweils Gemarkung Lupburg.
Die Straße „Am Ullersteig“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und mit 90% auf die jeweils an den Erschließungseinheiten 1 und 2 angrenzenden Grundstücke umgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Erweiterung Kindergarten - Ausbau des Untergeschosses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Kindergartenleitung informierte im Januar 2021 über die Anzahl der angemeldeten Kinder für das kommende Kindergartenjahr.
Dabei wurde festgestellt, dass die aktuell vorhandenen Plätze aufgrund stetig steigender Geburtenzahlen und Zuzüge dauerhaft nicht ausreichen werden.
Schon zum neuen Kindergartenjahr hätten 11 Kinder nicht mehr aufgenommen werden können, darunter viele Geschwisterkinder.

Die Betriebserlaubnis umfasst aktuell 75 Kindergartenplätze und 24 Krippenplätze.

Die Verwaltung hat sich daraufhin umgehend mit dem Architekten, Herrn Iberl, in Verbindung gesetzt und eine Planung zum Ausbau des Untergeschosses erstellen lassen (s. Anlage).

Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 270.000 € brutto inklusive Planungskosten.

Der Planentwurf wurde bereits von der Kindergartenaufsicht genehmigt, allerdings unter der Vorgabe, dass eine altersgemischte Gruppe für 25 Kinder und nicht eine Krippengruppe für lediglich 12 Kinder errichtet wird.

Das Vorhaben würde mit Mitteln nach Art. 10 BayFAG sowie aus dem Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2021“ gefördert werden.
Anträge für letzteres können nur noch bis 30. Juni 2021 gestellt werden.

Für den Zuwendungsantrag ist zudem die Bedarfsnotwendigkeit gemäß BayKiBiG durch die Gemeinde festzustellen.






Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erkennt mit Wirkung ab 01.09.2021 124 Kindergarten- und Krippenplätze als bedarfsnotwendig an.

Der Markt Lupburg beauftragt das Architekturbüro Iberl mit der Ausbauplanung, Ausschreibung und Bauleitung.

Der Markt Lupburg genehmigt den Planentwurf vom 26.01.2021 des Architekturbüros Iberl.

Die Verwaltung wird beauftragt, Vergabe der Bauleistungen vorzubereiten und das Zuwendungsverfahren einzuleiten.

Beschluss

Der Markt Lupburg erkennt mit Wirkung ab 01.09.2021 124 Kindergarten- und Krippenplätze als bedarfsnotwendig an.

Der Markt Lupburg beauftragt das Architekturbüro Iberl mit der Ausbauplanung, Ausschreibung und Bauleitung.

Der Markt Lupburg genehmigt den Planentwurf vom 26.01.2021 des Architekturbüros Iberl.

Die Verwaltung wird beauftragt, Vergabe der Bauleistungen vorzubereiten und das Zuwendungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 11:04 Uhr