Datum: 04.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Vorbescheid von Teresa Forster zum Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück FlNr. 4, Gemarkung Degerndorf
2.2 Antrag von Peter und Silke Bauer auf Dachgeschossausbau und Errichtung einer Schleppgaube auf dem Grundstück FlNr. 263/1, Gemarkung Lupburg
2.3 Antrag des Marktes Lupburg auf Ausbau UG Kindergarten See, FlNr. 80, Gemarkung See
2.4 Antrag von Andrea und Andreas Liedl auf Abbruch einer Doppelgarage und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhaus mit Doppel- und Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 19, Gem. Degerndorf
3 Änderung der Kindergartenbeitragssatzung
4 Änderung der Sondernutzungssatzung
5 Bündelausschreibungen für kommunale Strombeschaffung 2023 - 2025
6 Neuer Standort Bauhof und Wertstoffhof

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Antrag auf Vorbescheid von Teresa Forster zum Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück FlNr. 4, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Bilder:
Es handelt sich zunächst um einen Antrag auf Vorbescheid. Die Fragestellungen lauten (Auszug aus dem Antrag):

  1. Kann die Gerätehalle auf dem Grundstück an dieser Position gebaut werden, auch wenn das Grundstück als FFH-Fläche eingestuft ist? Muss es Ausgleichsmaßnahmen geben?
  2. Kann die Gerätehalle auf dem Grundstück an dieser Position gebaut werden, auch wenn das Grundstück nicht innerhalb der Ortsgrenzen liegt. Die Gerätehalle gehört dem bereits auf dem Grundstück bestehenden Wohnhaus an und könnte durch die umliegende Bebauung im Süden und Osten sowie dem Gewerbegebiet im Norden dem Innenbereich zugerechnet werden.


Das Grundstück FlNr. 4, Gemarkung Degerndorf, liegt nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Zwischen dem Straßengrund und dem privaten Grundstück befindet sich das Grundstück FlNr. 4/1 im Eigentum des Marktes Lupburg. Eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche liegt nicht vor.

Auf Nachfrage durch die Verwaltung, wie die Zufahrt zur Halle erfolgen soll, erklärt die Antragstellerin, dass hierfür die bereits bestehende Zufahrt zum Grundstück, welches mit dem Wohnhaus bebaut ist, genutzt wird.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Teresa Forster auf Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück FlNr. 4, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Teresa Forster auf Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück FlNr. 4, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt. Falls Ausgleichsmaßnahmen durch die Lage im FFH-Gebiet zur Auflage gemacht werden, dürfen diese nicht zu Lasten des Marktes Lupburg gehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Antrag von Peter und Silke Bauer auf Dachgeschossausbau und Errichtung einer Schleppgaube auf dem Grundstück FlNr. 263/1, Gemarkung Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Bauort: Eggenthaler Straße 1, 92331 Lupburg

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Peter und Silke Bauer auf Dachgeschossausbau und Errichtung einer Schleppgaube wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Peter und Silke Bauer auf Dachgeschossausbau und Errichtung einer Schleppgaube wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Antrag des Marktes Lupburg auf Ausbau UG Kindergarten See, FlNr. 80, Gemarkung See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Das Untergeschoss im kürzlich fertiggestellten Erweiterungsbau soll ebenfalls zu einer Kindergartengruppe mit dazugehörigen Räumen ausgebaut werden.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Marktes Lupburg auf Ausbau UG Kindergarten See für eine zusätzliche Kindergartengruppe auf dem Grundstück FlNr. 80, Gemarkung See, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Marktes Lupburg auf Ausbau UG Kindergarten See für eine zusätzliche Kindergartengruppe auf dem Grundstück FlNr. 80, Gemarkung See, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Antrag von Andrea und Andreas Liedl auf Abbruch einer Doppelgarage und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhaus mit Doppel- und Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 19, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Die Aufnahme dieses Bauantrages in die Tagesordnung erfolgte erst nach erfolgter Ladung.
Bauort: Degerndorf A 3, 92331 Lupburg





Das Bauvorhaben befindet sich im sog. unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.  An der Stelle der geplanten Erweiterung des Wohnhauses war bislang eine Doppelgarage (ca. 6 x 6 m), welche abgebrochen wird.
Der Anbau  wird ca. 10 x 11 m groß werden und entspricht hinsichtlich der Grundflächen- und Geschossflächenzahl der umliegenden Bebauung.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Andrea und Andreas Liedl auf Abbruch einer Doppelgarage und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppel- und Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 19, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Andrea und Andreas Liedl auf Abbruch einer Doppelgarage und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppel- und Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 19, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Änderung der Kindergartenbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Anlässlich einer Prüfung durch die Kindergartenaufsicht am Landratsamt wurde die Verwaltung auf folgendes hingewiesen:

„Nach Art. 19 Nr. 5a BayKiBiG müssen die Elternbeiträge gestaffelt werden. Die Steigung sollte je höhere Buchungszeit immer linear erfolgen.
Bei den in der Jahresmeldung angegebenen Elternbeiträgen liegt zwischen der Buchungszeit > 7-8 Std. und > 8-9 Std. je eine andere Erhöhung vor wie zwischen den anderen Buchungszeiten.
So steigt der Beitrag für U3-Kinder regelmäßig um 18 € und zwischen der o.g. Buchungszeiten um  24 € bzw. der Beitrag für die Ü3-Kinder regelmäßig um 9 € und zwischen der o.g. Buchungszeit um 12 €.
Da durch eine unterschiedliche Steigerung der Elternbeiträge zwischen den Buchungszeiten, die Wahl der Eltern, welche Betreuungszeit gebucht wird, beeinflusst wird, sollte die Steigungen immer linear erfolgen.“

Die Verwaltung schlägt daher mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ab 01.09.2021 folgende Änderung der Gebührensatzung für die Buchungszeitkategorie 8 - 9 Stunden und > 9 Stunden vor:

§ 5 Gebührensatz

  1. Für jeden angefangen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
    1. Für Krippenkinder
      • Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden                122 €
      • Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden                140 €
      • Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden                158 €
      • Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden                176 €
      • Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden                194 € (vorher 200 €)
      • Für eine Buchungszeit über 9 Stunden                        212 € (vorher 218 €)

    1. Für Kindergartenkinder
      • Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden                61 €
      • Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden                70 €
      • Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden                79 €
      • Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden                88 €
      • Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden                97 € (vorher 100 €)
      • Für eine Buchungszeit über 9 Stunden                        106 € (vorher 109 €)

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erlässt folgende

Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe des Marktes Lupburg in See:

§ 1

§ 5 Gebührensatz wird wie folgt geändert:

  1. Für jeden angefangen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
    1. Für Krippenkinder
      • Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden                122 €
      • Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden                140 €
      • Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden                158 €
      • Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden                176 €
      • Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden                194 €  
      • Für eine Buchungszeit über 9 Stunden                        212 €

    1. Für Kindergartenkinder
      • Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden                61 €
      • Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden                70 €
      • Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden                79 €
      • Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden                88 €
      • Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden                97 €
      • Für eine Buchungszeit über 9 Stunden                        106 €

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.
 

Beschluss

Der Markt Lupburg erlässt folgende

Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe des Marktes Lupburg in See:

§ 1

§ 5 Gebührensatz wird wie folgt geändert:

  1. Für jeden angefangen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
    1. Für Krippenkinder
      • Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden                122 €
      • Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden                140 €
      • Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden                158 €
      • Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden                176 €
      • Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden                194 €  
      • Für eine Buchungszeit über 9 Stunden                        212 €

    1. Für Kindergartenkinder
      • Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden                61 €
      • Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden                70 €
      • Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden                79 €
      • Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden                88 €
      • Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden                97 €
      • Für eine Buchungszeit über 9 Stunden                        106 €

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Änderung der Sondernutzungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 4

Sachverhalt

In den letzten Jahren werden verstärkt private Einspeiseleitungen aus PV-Anlagen im öffentlichen Straßengrund verlegt.

Hierzu werden regelmäßig Gestattungsverträge abgeschlossen, die auch eine Regelung über das Benutzungsentgelt enthalten, das zumeist über das laut Sondernutzungssatzung geltende Entgelt für die Verlegung von unterirdischen Kabeln hinaus geht. Zudem entsprechen private Einspeiseleitungen nicht dem Sinn und Zweck der Sondernutzungssatzung.
Bei dieser Art von Leitungen besteht die Besonderheit, dass diese in aller Regel nicht der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet dienen und somit auch nicht unter § 46 EnWG fallen, welches ein Benutzungsrecht für die Verlegung einräumen würde.
Nichtsdestotrotz darf der Markt Lupburg aufgrund seiner „Monopolstellung als Straßenbaulastträger“ eine Verlegung nicht grundsätzlich ablehnen, muss seine Wegeflächen aber auch nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen. Bei der Höhe des Benutzungsentgeltes rät der BayGT sich an der Länge der Leitung, der Gesamterzeugerleistung der Anlage und der zu zahlenden bzw. erzielten Einspeisevergütung zu orientieren (Hesse, Zeitschrift Bayerischer Gemeindetag 05/2010).
Um einen Verweis der Anlagenbetreiber auf die Sondernutzungssatzung bzw. das Gebührenverzeichnis entgegenzuwirken, wird vom BayGT vorgeschlagen, hier eine entsprechende Regelung zu treffen.  

Beschlussempfehlung

Nummer und Art der Sondernutzung erhält bei Nr. 2 folgende Fassung:
„Unterirdische Rohr-Kabel- und andere Leitungen mit Ausnahme von privaten Stromkabeln (hier gilt das im jeweiligen Gestattungsvertrag vereinbarte Benutzungsentgelt)

Beschluss

Nummer und Art der Sondernutzung erhält bei Nr. 2 folgende Fassung:
„Unterirdische Rohr-Kabel- und andere Leitungen mit Ausnahme von privaten Stromkabeln (hier gilt das im jeweiligen Gestattungsvertrag vereinbarte Benutzungsentgelt)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bündelausschreibungen für kommunale Strombeschaffung 2023 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Für die nächste Bündelausschreibung der kommunalen Strombeschaffung 2023 – 2025 ist die frühzeitige Vorbereitung der Ausschreibung über die Kubus GmbH notwendig.
Die Bekanntmachung der Ausschreibung ist für November / Dezember  2021 geplant, so dass die Auktion Anfang 2022 durchgeführt werden kann.
Bis 31.03.2021 benötigt die Kubus GmbH die Entscheidung über die zu beziehende Stromart.
Es werden wieder Bündelausschreibungen für „Normalstrom“ sowie „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ und „Ökostrom mit Neuanlagenquote“ durchgeführt. Die Ausschreibung von Ökostrom wird zur Voraussetzung haben, dass die elektrische Energie nachweislich zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen muss. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Bei der Variante „Ökostrom mit Neuanlagenquote“ ist während des gesamten Lieferzeitraums ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen zu liefern.

Die Mehrkosten Ökostrom gegenüber Normalstrom betragen laut Kubus GmbH erfahrungsgemäß bis zu 0,5 ct/kWh (ohne Neuanlagenquote) und zwischen 0,5 und 1,2 ct/kWh (mit Neuanlagenquote).

Der Markt Lupburg hatte zuletzt die Variante „Normalstrom“ ausgeschrieben (vgl. MR-Sitzung vom 14.12.2017).
Der Verbrauch liegt bei jährlich ca. 315.000 kWh für die kommunalen Liegenschaften, sowie bei ca. 120.000 kWh für die Straßenbeleuchtung.
Die Kosten liegen bei 25,81 Cent/kWh (brutto) für die Liegenschaften (rd. 81.300 €) bzw. bei 20,28 Cent/kWH (brutto) für die Straßenbeleuchtung (rd. 24.336 €)

Mögliche Mehrkosten bei Öko-Strom:


435.000 kWh x                0,5 ct                =        2.175 Euro


435.000 kWh x                1,0 ct                =        4.350 Euro


435.000 kWh x                1,5 ct                =        6.525 Euro

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 – 2025 teil. Die Ausschreibung erfolgt für _____________________

Diskussionsverlauf

Das Gremium spricht sich in der Mehrheit dafür aus, dass als öffentliche Hand ein Zeichen für die Energiewende gesetzt werden und deshalb Ökostrom beschafft werden soll. Zunächst wird eine Beschlussfassung über die Frage, ob Normalstrom oder Ökostrom beschafft wird, gewünscht. Bei Beschluss für Ökostrom soll dann im zweiten Schritt entschieden werden, ob die Ausschreibung mit oder ohne Neuanlagenquote erfolgt.

Beschluss 1

Der Markt Lupburg nimmt an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 – 2025 teil.
Es soll Ökostrom ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

Es soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Neuer Standort Bauhof und Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Lupburg hat sich die letzten 30 Jahre positiv verändert und ist beachtlich gewachsen. Unsere Bau- bzw. Gewerbegebiete sowie die zu betreuenden Straßen und öffentlichen Flächen sind mehr und größer geworden. Mittlerweile gibt es Firmengebäude mit 100 x 50 m Größe, wieder andere mit 26 m Höhe.
Das bedeutet aber auch, dass die Anforderungen sowohl an unsere Freiwillige Feuerwehr wie auch unseren gemeindlichen Bauhof andere geworden sind.
Die Einsatzzahlen der Freiwilligen Feuerwehr sind die letzten Jahre stark angestiegen. Das liegt zum großen Teil an unseren Gewerbegebieten, wo in verschiedenen Bauwerken Brandmeldeanlagen verbaut wurden aber auch die technischen Hilfeleistungen vor allem nach Verkehrsunfällen haben zugenommen. Mit unseren drei Wehren in Lupburg, See und Degerndorf sind wir gut aufgestellt.
Der Marktrat legt großen Wert darauf, dass unsere Frauen und Männer, die ehrenamtlich eine gemeindliche Pflichtaufgabe erfüllen, auch gut ausgerüstet sind.
Die persönliche Ausrüstung wurde nach und ergänzt und befindet sich aktuell auf einem sehr guten Stand, ein Mannschaftstransportwagen wurde angeschafft und ein neues Löschfahrzeug für die FF Lupburg mit Hilfeleistungssatz wurde in Auftrag gegeben. Das Feuerwehrhaus am Ändresenweg mit Garage für das Löschfahrzeug und Schränken für die Aktiven sowie das Büro und der Schulungsraum - alles am Rand der Kapazität.    
Der gemeindliche Bauhof wurde Jahrzehnte nicht ertüchtigt und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Lagerungsmöglichkeiten, sanitäre Anlagen, ein Büro und ein Aufenthaltsraum fehlen, was bei Prüfungen auch immer wieder beanstandet wird.  
Zudem gibt es am aktuellen Standort wegen der nahen Wohnbebauung für die Zukunft immissionsrechtliche Bedenken.
Aus den genannten Gründen befasste sich der Marktrat nun seit ca. zwei Jahren mit diesen gemeindlichen Einrichtungen, um für die Zukunft gerüstet zu sein und die größt` möglichen Synergieeffekte nutzen zu können.
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021 kam das Gremium überein, den bestehenden Bauhof in ein Feuerwehrgerätehaus mit drei Stellplätzen umzubauen und den Bauhof mit Wertstoffhof an einen anderen Standort zu verlagern.
Die Verwaltung hat zusammen mit dem Planungsbüro für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes drei mögliche Standorte geprüft (s. Anlage).

Standort 1: Gewerbegebiet Bairing (neben Biogasanlage)
Standort 2: Gewerbegebiet Degerndorfer Straße II (ggü. jetzigem Bauhofstandort)
Standort 3: Haid in Erweiterung zum Gewerbegebiet „Haid“ (Fa. Wifling)

Das Fazit lautet wie folgt:

Die Alternative 2 sollte auf Grund der schwierigen Gemengelage zwischen Wohnnutzung und anderen vorhanden Nutzungen und den dadurch entstehenden Problemen mit Lärmemissionen nur nach Vorklärung des Immissionsschutzes weiterverfolgt werden.

Die Alternative 1 im Gewerbegebiet Bairing wäre grundsätzlich geeignet. Jedoch könnte ein möglicherweise vom Straßenbaulastträger geforderter Ausbau der Kreisstraße (z.B. Linksabbiegespur) hohe Kosten für die Erschließung zur Folge haben. Diese müsste auf jeden Fall im Vorfeld einer Planung dieser Fläche abgeklärt werden.

Am geeignetsten scheint die Alternative 3 in Haid zu sein. Es würden voraussichtlich nur wenige Konflikte mit Anliegern durch vermehrten Lärm und Verkehr entstehen. Naturschutzfachliche und Landschaftsbildgründe würden hier nicht im Wege stehen. Lediglich die Art der Erschließung sollte auch hier im Vorfeld abgeklärt werden. Da es sich hier jedoch nicht um eine übergeordnete Straße (z.B. Kreisstraße) handelt, könnte einer Verkehrsgefährdung ggfs. mit Geschwindigkeitsreduzierungen entgegengewirkt werden.

Beschlussempfehlung

Als künftigen neuen Standort für den Bauhof und den Wertstoffhof wird der Alternative 3 (Haid) der Vorzug gegeben.

Diskussionsverlauf

MR Gatzhammer wendet gegen den Standort in Haid ein, dass sich dadurch das Landschaftsbild zersiedeln wird (bandartige Entwicklung am Ortsausgang). Beim Standort neben dem Heizhaus sieht er ähnliche Immissionsschutzprobleme wie am jetzigen Standort, so dass eine Verlagerung des Bauhofes in das Gewerbegebiet „Bairing“ am sinnvollsten wäre.

MR Stöcker spricht sich für den Standort neben dem Heizhaus aus. Immissionsschutzproblemen könnte durch eine Zufahrt von Norden (hinter Heizhaus) begegnet werden.

Beschluss

Als künftigen neuen Standort für den Bauhof und den Wertstoffhof wird der Alternative 3 (Haid) der Vorzug gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.06.2021 11:07 Uhr