Datum: 15.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.03.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Beschaffung einer Tragkraftspritze für die FFW See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die 25 Jahre alte Tragkraftspritze der FFW See ist defekt und müsste aufwändig repariert werden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rd. 5.000 €.
Eine Ersatzbeschaffung unter Inanspruchnahme einer Förderung in Höhe von 4.500 € erscheint daher wirtschaftlich sinnvoller, noch dazu da die Pumpe später auch in ein anderes Fahrzeug verbaut werden könnte.
Bezüglich der Ausführung wurden mehrere Angebote eingeholt und die Vor- und Nachteile gegeneinander aufgewogen. Die Angebote sowie die Gegenüberstellung und Wertung liegen dem Marktrat vor.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg beschafft eine Tragkraftspritze FOX 4 der Fa. Rosenbauer inkl. Zubehör und LED-Beleuchtungssystem RLS 200 mit integriertem Akku und 12/21 V-Ladeinrichtung gemäß Angebot der Fa. Fritz Massong GmbH vom 01.04.02021 in Höhe von 18.006,49 €.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Zuwendungsantrag und Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Beschluss
Der Markt Lupburg beschafft eine Tragkraftspritze FOX 4 der Fa. Rosenbauer inkl. Zubehör und LED-Beleuchtungssystem RLS 200 mit integriertem Akku und 12/21 V-Ladeinrichtung gemäß Angebot der Fa. Fritz Massong GmbH vom 01.04.02021 in Höhe von 18.006,49 €.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Zuwendungsantrag und Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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3 |
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3.1. Antrag der Koller Kunststofftechnik GmbH auf Errichtung eines CO2 Tank mit CO2 Verdichter auf dem Grundstück FlNr. 582, Gemarkung Degerndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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ö
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3.1 |
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Koller Kunststofftechnik GmbH auf Errichtung eines CO2-Tank mit CO2-Verdichter auf dem Grundstück FlNr. 582, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Koller Kunststofftechnik GmbH auf Errichtung eines CO2-Tank mit CO2-Verdichter auf dem Grundstück FlNr. 582, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.2. Antrag von Angelika und Gerold Krotter auf Errichtung eines Geräteschuppen mit Sitzgelegenheit auf dem Grundstück FlNr. 83/1, Gemarkung Lupburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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3.2 |
Sachverhalt
Die Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde ist erfolgt. Gegen das geplante Vorhaben in der vorliegenden Ausführung bestehen keine Bedenken.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Angelika und Gerold Krotter auf Errichtung eines Geräteschuppen mit Sitzgelegenheit auf dem Grundstück FlNr. 83/1, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Angelika und Gerold Krotter auf Errichtung eines Geräteschuppen mit Sitzgelegenheit auf dem Grundstück FlNr. 83/1, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.3. Antrag von Robert Eichenseer auf Einhausung eines bestehenden Silos als Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück FlNr. 1074, Gem. See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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3.3 |
Sachverhalt
Es handelt sich um ein Vorhaben im Außenbereich. Eine Privilegierung ist gegeben, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Robert Eichenseer auf Einhausung eines bestehenden Silos als Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück FlNr. 1074, Gemarkung See, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Robert Eichenseer auf Einhausung eines bestehenden Silos als Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück FlNr. 1074, Gemarkung See, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.4. Antrag von Andreas Brock auf Neubau einer Güllegrube / Gärrestlagerung auf dem Grundstück FlNr. 661, Gem. See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Es handelt sich um ein Vorhaben im Außenbereich. Eine Privilegierung liegt vor, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen von Andreas Brock auf Neubau einer Güllegrube / Gärrestlagerung auf dem Grundstück FlNr. 661, Gemarkung See, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen von Andreas Brock auf Neubau einer Güllegrube / Gärrestlagerung auf dem Grundstück FlNr. 661, Gemarkung See, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.5. Antrag auf Vorbescheid von Elisabeth und Jürgen Leng auf Abbruch des best. Wohnhauses und Neubau eines Zweifamilien- und eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 972, Gem. Degerndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Bilder:
Gegen Punkte 1 – 3 bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Beim geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses (Punkt 4) geht der Markt Lupburg davon aus, dass das geplante Bauvorhaben dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugehörig betrachtet wird. Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Punkten 1 – 4 wird erteilt.
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3.6. Antrag von Harald Meier auf Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 570/5, Gem. Degerndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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3.6 |
Sachverhalt
TOP wird zurückgestellt, da die Antragsunterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt wurden.
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4. Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage zum 01.01.2021 ist die Straßenreinigungsverordnung neu zu erlassen (hinsichtlich der Rechtsgrundlage).
Eine inhaltliche Änderung hat sich nicht ergeben, da im Muster der Reinigungs- und Sicherungsverordnung 2017, auf der die bisherige Satzung basierte, die Übertragung der Winterdienstpflichten auf die Anlieger für die selbständigen Gehwege bzw. Geh- und Radwege bereits enthalten war.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erlässt die Straßenreinigungsverordnung in der Fassung vom 12.04.2021
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5. GVS zwischen OT Rudolfshöhe (Parsberg) und OT Degerndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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5 |
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5.1. Dauerhafte Öffnung "Anwohner frei" bzw. "Anlieger frei"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Die Stadt Parsberg beantragte beim Markt Lupburg die dauerhafte Öffnung der bisher nur für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger freigegebenen GVS Rudolfshöhe – Degerndorf.
Grund ist eine Baustelle im Ortsteil Rudolfshöhe. Hier blockiert ein Kran die Labertalstraße, so dass die hinteren Anlieger nur über die Straße nach Degerndorf in den öffentlichen Verkehrsraum gelangen.
Die Stadt Parsberg beantragte die Öffnung aber auch über die Zeit der Baustelle (ca. 4 – 6 Wochen) hinaus, entweder mit dem Zusatz „Anwohner frei“ oder „Anlieger frei“.
Diskussionsverlauf
MR Ehrensberger bestätigt, dass die Labertalstraße im OT Rudolfshöhe sehr beengt ist und es daher immer wieder insbesondere bei Bautätigkeiten dazu kommt, dass Anwohner ihr Grundstück nicht erreichen können.
Eine Öffnung – auch dauerhaft – der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße wird daher aus verkehrsrechtlicher Sicht befürwortet.
Mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen oder vermehrten Durchgangsverkehr ist nicht zu rechnen, da sich die Straße zum einem ohnehin in einem schlechten Zustand befindet und zum anderen als Durchfahrtsmöglichkeit fast nur Anwohnern und Anliegern bekannt ist.
MR Maier regt an, sowohl für die vorübergehende Öffnung aufgrund der jetzigen Baustelle als auch über die dauerhafte Öffnung separat abzustimmen. Das Gremium folgt diesem Vorschlag.
Beschluss 1
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem OT Rudolfshöhe und dem OT Degerndorf wird vorübergehend für die Dauer der Baustelle (ca. 6 Wochen) für den Verkehr geöffnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem OT Rudolfshöhe und dem OT Degerndorf wird dauerhaft für den Verkehr geöffnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
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5.2. Abstufung von Gemeindeverbindungsstraße zum Feld- und Waldweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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5.2 |
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Diskussion zum letzten Tagesordnungspunkt (Öffnung der GVS für den Verkehr allgemein) führt MR Ehrensberger außerdem aus, dass aus verkehrsrechtlicher Sicht nichts gegen eine Abstufung zum öffentlichen Feld- und Waldweg sprechen würde.
Dadurch entfalle auch die Pflicht zur Beschilderung bei der Einmündung in die Ortsdurchfahrt Degerndorf auf Höhe des Betriebes der Fa. Forster, da es sich um eine untergeordnete Straße handelt.
Zudem wird die Straße von den Verkehrsteilnehmern bisher auch schon als Feld- und Waldweg und nicht als GVS wahrgenommen und ist dementsprechend wenig frequentiert.
Auf den Vorschlag der Verwaltung, den TOP zunächst zurück zu stellen, bis mit dem Landratsamt geklärt werden konnte, welche Auswirkungen eine Abstufung hinsichtlich Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht sowie auf die Finanzzuweisungen nach FAG zu erwarten sind, wird nicht eingegangen.
Das Gremium wünscht eine sofortige Beschlussfassung.
Beschluss
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem OT Rudolfshöhe und dem OT Degerndorf wird zum Feld- und Waldweg abgestuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Zuschussantrag des Schützenvereins
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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6 |
Sachverhalt
Der Schützenverein Burgfalken Lupburg stellte einen Zuschussantrag zur Modernisierung der Schießanlage.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 19.000 €. Hiervon werden satzungsgemäß 10% als Zuschuss gewährt.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
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7. Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage "Am Burgberg" um eine weitere Brennstelle; Angebot der Bayernwerk Netz GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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7 |
Sachverhalt
Die Straßenbeleuchtung am Burgberg endet zwischen den Grundstücken „Am Burgberg 10“ und „Am Burgberg 12“. Das letzte Teilstück der Anliegerstraße ist unbeleuchtet.
Die Bayernwerk Netz GmbH wurde daher um Erstellung eines Angebotes für die Erweiterung der Beleuchtungsanlage gebeten.
Es wurden zwei Varianten angeboten:
Variante 1 mit Kabelnetz und Erdarbeiten im Asphalt: 11.466,23 € brutto
Variante 2 mit Solarleuchte: 4.342,31 € brutto
Aktuell laufen derzeit Planungen zur Sanierung der Straße „Am Burgberg“, weshalb zu überlegen ist, ob die Straßenbeleuchtung im Vorgriff dazu erfolgen soll und wenn ja, in welcher Variante.
Beschlussempfehlung
Der Antrag war vor der Planung einer möglichen Straßensanierung eingegangen und sollte deshalb zurückgestellt bzw. mit dem Ausbau verbunden werden.
Beschluss
Der Antrag war vor der Planung einer möglichen Straßensanierung eingegangen und sollte deshalb zurückgestellt bzw. mit dem Ausbau verbunden werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Aufstellung eines Bebauungsplanes GE "Haid II" als künftigen Bauhofstandort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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8 |
Sachverhalt
Für die künftige Ansiedlung des Bauhofes im OT Haid ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich.
Der Umgriff ist nachfolgend dargestellt:
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg stellt den Bebauungsplan GE „Haid II“ neu auf und ermächtigt die Verwaltung, das Verfahren zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Scoping) einzuleiten.
Beschluss
Der Markt Lupburg stellt den Bebauungsplan GE „Haid II“ neu auf und ermächtigt die Verwaltung, das Verfahren zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Scoping) einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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9. Kündigung der Mitgliedschaft beim BKPV und Wechsel zur staatlichen Rechnungsprüfung am Landratsamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt
Nach Art. 105 GO werden die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch den Verband, in den übrigen Gemeinden durch die staatliche Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt.
Gemeinden unter 5000 Einwohner sind in der Regel der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zugeordnet, können als freiwilliges Mitglied jedoch dem BKPV beitreten.
Bis zur Trennung von der VG war der Markt Lupburg zusammen mit der Stadt Parsberg Mitglied des BKPV. Nach der Trennung hätte die Möglichkeit zum Wechsel bestanden. Der Markt Lupburg hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und blieb bis dato freiwilliges Mitglied des Prüfungsverbandes.
Für die Mitgliedschaft wird ein jährlicher Beitrag erhoben (zuletzt 972,41 € für das Jahr 2021). Die alle vier Jahre fälligen überörtlichen Prüfungen werden gesondert abgerechnet.
Für die letzte Prüfung sind insgesamt Kosten in Höhe von rd. 30.000 € angefallen.
Die Prüfungen durch den BKPV sind sehr umfangreich und detailliert, zielen aber überwiegend auf größere Gemeinden und Städte ab, so dass den besonderen Umständen kleinerer Gemeinden (weniger Personal, überwiegend keine „spezialisierten“ Sachbearbeiter sondern Allrounder, beengte räumliche Verhältnisse, etc.) nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
Sehr deutlich wurde dies in der im Jahr 2015 veranlassten Organisationsuntersuchung, die zu einem großen Teil auf Vergleichszahlen anderer geprüfter Mitgliedsgemeinden basierte, sich in der Praxis jedoch bei uns nur schwer umsetzen lässt.
Die Verwaltung schlägt daher einen Wechsel zur staatlichen Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt vor, da davon auszugehen ist, dass hier mehr Erfahrung mit kleineren Gemeinden besteht als dies beim BKPV der Fall ist und ein engerer fachlicher Austausch stattfinden kann.
Für die Prüfungen der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen werden ebenfalls Benutzungsgebühren erhoben. Diese betragen 475 € je Prüfer und 387 € je Prüfungsgehilfen für jeden vollen Prüfungstag (Vergleich BKPV: 80 € pro Stunde).
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg beendet die Mitgliedschaft beim BKPV zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Beschluss
Der Markt Lupburg beendet die Mitgliedschaft beim BKPV zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.04.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
Die Verwaltung legt folgenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vor:
„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.218.446 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.732.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.“
Der Vorbericht der Kämmerei, der Haushaltsplan inkl. Anlagen, der Stand der Rücklagen, der Stand der Schulden sowie der Stellenplan liegen dem Marktrat vor bzw. sind im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme hinterlegt.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erlässt o.a. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Beschluss
Der Markt Lupburg erlässt o.a. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2021 11:11 Uhr