Datum: 06.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Antrag von Konrad Engl auf Errichtung einer Abbund- und Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 570/2, Gemarkung Degerndorf
2.2 Antrag der Energiehof Labertal auf Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2.986 kW auf 3.848 kW der Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 586, Gem. Degerndorf
2.3 Antrag von Jennifer Nadenik und Thomas Kreupl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage sowie die Errichtung einer Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 358/16, Gem. Lupburg
2.4 Antrag von Andrea und Rudolf Nadenik auf Abbruch und Neuerrichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/9, Gem. Lupburg
2.5 Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 2
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2.1. Antrag von Konrad Engl auf Errichtung einer Abbund- und Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 570/2, Gemarkung Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE „Bairing – Erweiterung III“
Maße:                 60 m Länge   x   20 m Breite     -     8,50 m Höhe



Für Bauvorhaben in Gewerbegebieten erfolgt keine Genehmigungsfreistellung. Die Vorlage erfolgt daher als Antrag auf Baugenehmigung.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Abbund- und Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 570/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Abbund- und Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 570/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Engl ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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2.2. Antrag der Energiehof Labertal auf Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2.986 kW auf 3.848 kW der Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 586, Gem. Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Die Energiehof Labertal GmbH & Co.KG beabsichtigt die Erweiterung einer Verbrennungsmotoranlage mit einer Gesamt-Feuerungswärmeleistung von 2.986 KW auf zukünftig 3.848 KW.
Auszug aus der Antragsbegründung:
Die Auslegung der Verbrennungsmotoranlage soll durch den Austausch eines BHKW-Motors mit einer elektrischen Leistung von 195 KW durch ein leistungsstärkeres BHKW-Modul mit 530 kWel (Kilowatt elektrisch) erhöht werden. Dabei erhöht sich die installierte Gesamtfeuerungswärmeleistung am Standort von 2.986 KW auf zukünftig 3.848 KW. Die genehmigte Nennleistung (Bemessungsleistung im Jahresdurchschnitt) von 500 kWel wird nicht dadurch geändert.
Primäres Ziel der o.g. Erweiterung ist die weitere Optimierung der flexiblen Anlagenführung durch Installation eines leistungsstärkeren Motors. Die Anlage wird bereits im Rahmen des Marktprämienmodels (d.h. Direktvermarktung des erzeugten Stroms) betrieben. Dabei soll neben der möglichst hohen Gasspeicherkapazität auch eine möglichst variable und leistungsorientierte Stromerzeugung geschaffen werden, so dass z.B. bei Sonnen/- und Windspitzen wenig und hingegen bei geringer Solar-/Windleistung hohe Strommengen an das Netz geliefert werden (Effizienzsteigerung).

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Energiehof Labertal GmbH & Co.KG auf Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2.986 KW auf 3.848 KW durch Erweiterung bzw. Austausch der Verbrennungsmotoranlage auf dem Grundstück FlNr. 586, Gem. Degerndorf, wird ohne weitere Auflagen und Bedingungen erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Energiehof Labertal GmbH & Co.KG auf Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2.986 KW auf 3.848 KW durch Erweiterung bzw. Austausch der Verbrennungsmotoranlage auf dem Grundstück FlNr. 586, Gem. Degerndorf, wird ohne weitere Auflagen und Bedingungen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Antrag von Jennifer Nadenik und Thomas Kreupl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage sowie die Errichtung einer Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 358/16, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Pläne:
Der Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage stehen keine Einwände durch den Bebauungsplan „Lupburg Nordwest“ entgegen.

Lediglich die beantragte Holzlege befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
Nach § 31 BauGB können jedoch Befreiungen von den Festsetzungen zugelassen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt und
  1. Grundzüge des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Errichtung der Holzlege ist städtebaulich vertretbar. Im gesamten Bebauungsplangebiet finden sich diverse, in ländlichen Gegenden übliche, Nebengebäude in Form von Geräte- oder Holzschuppen. Die betroffenen Nachbarn haben dem Vorhaben mit Unterschrift zugestimmt.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Jennifer Nadenik und Thomas Kreupl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage sowie die Errichtung einer Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 358/16, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird in Bezug auf die Errichtung der Holzlege einer Befreiung nach § 31 BauGB zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Jennifer Nadenik und Thomas Kreupl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und der Garage zur Doppelgarage sowie die Errichtung einer Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 358/16, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird in Bezug auf die Errichtung der Holzlege einer Befreiung nach § 31 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.4. Antrag von Andrea und Rudolf Nadenik auf Abbruch und Neuerrichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/9, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Pläne:

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Andrea und Rudolf Nadenik auf Abbruch und Neuerrichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/9, Gem. Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Andrea und Rudolf Nadenik auf Abbruch und Neuerrichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 358/9, Gem. Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.5. Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Pläne (Bauort: Niederhofen 1):
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher entweder dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB oder dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.
In jüngster Vergangenheit wurde auf dem östlichen Nachbargrundstück, FlNr. 58, ebenfalls eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses gestellt, welche vom Landratsamt Neumarkt positiv verbeschieden wurde.
Aus diesem Grund kann auch dieses Bauvorhaben noch dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden, weshalb eine Bebauung mit dem geplanten Einfamilienhaus grundsätzlich zulässig wäre.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Andrea Mayer und Markus Stöckl-Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51, Gem. See, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 11:17 Uhr