Datum: 22.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vorstellung Gemeinde-App
3 Bauanträge
3.1 Antrag von Sandra und Joachim Lukas auf Errichtung einer Überdachung und eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 545/2, Gem. See
3.2 Antrag von Joachim Vogl auf Neubau zweier Carports auf dem Grundstück FlNr. 357, Gem. Lupburg
4 Grünflächengestaltung Baugebiet "Hofäcker"
5 Bebauungsplan "Bruckbaueracker" des Marktes Hohenfels - Behördenbeteiligung
6 Bebauungsplan "Erdaushubdeponie Markstetten" des Marktes Hohenfels - Behördenbeteiligung
7 Jahresrechnung 2020
8 Beschaffung von Luftfiltergeräten für die Grundschule
9 Inanspruchnahme von Fördermitteln für Beratungsleistungen BUND durch die LNI
10 Vergaberichtlinien für neue Bauplätze

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.06.2021 wird genehmigt.

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2. Vorstellung Gemeinde-App

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Vortrag durch den Entwickler der App, Hr. Martin Schmidmeier.
App – Heimat-Info
- Vollumfängliche Information über das Geschehen in der Gemeinde: ALLES AUF EINER PLATTFORM
- Kein Versäumnis mehr von Veranstaltungen - Für jede(n) Bürger(in) zugänglich (keine Registrierung)
- Jeder Verein und jede Organisation erhält Zugang
- Zeitgemäße Informationstechnik:
 Jede(r) Bürger(in) definiert seine bzw. ihre Interessensfelder (auch gemeindeübergreifend) und wird zuverlässig benachrichtigt.
- Datenschutz und rechtliche sowie persönliche Sicherheit vor Verunglimpfung

Kosten

• 60 Cent pro Einwohner im Jahr (Brutto)
• Bei Teilnahme der gesamten Arge 10: 50 Cent pro EW/Jahr (Brutto)
• Keine Einrichtungsgebühr
• Drei Jahre Mindestlaufzeit (Probezeitraum)

Umsetzung
• Auflistung von allen Vereinen, Organisationen und Parteien an heimat-info@mail.de
• Wir richten das System für Ihre Gemeinde ein
• Anschreiben an die Vereine usw. wird zur Verfügung gestellt
• Alle Beteiligten können sich kostenfrei registrieren
• Gemeinde kann auf Komuna App oder Webseite verlinken
• Bekanntmachung im Amtsblatt
• Flyer usw. werden zur Verfügung gestellt
• Wir kümmern uns um die Registrierungen sowie das Löschen von Beiträgen, die gg.
   Nutzungsbedingungen verstoßen.
• Geringer Aufwand für die Verwaltung

Diskussionsverlauf

Die vorgestellte App Heimat-Info findet im Gremium große Zustimmung.

Beschluss

Der Markt Lupburg wird die bisherige Komuna-App durch die neue App Heimat-Info von Herrn Martin Schmidmeier zum nächstmöglichen Zeitpunkt ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 3
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3.1. Antrag von Sandra und Joachim Lukas auf Errichtung einer Überdachung und eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 545/2, Gem. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Lageplan und Ansichten (Bauort: Willenhofener Str. 10, 92331 Lupburg) siehe Bauantragsmappe

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Sandra und Joachim Lukas auf Errichtung einer Überdachung und eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 545/2, Gem. See, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Sandra und Joachim Lukas auf Errichtung einer Überdachung und eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 545/2, Gem. See, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Antrag von Joachim Vogl auf Neubau zweier Carports auf dem Grundstück FlNr. 357, Gem. Lupburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Plan und Ansichten (Bauort: Lindenweg 4, 92331 Lupburg) siehe Bauantragsmappe.
Die geplasterten Stellplätze waren bereits Bestandteil des Bauantrages vom 09.08.2019. Die Genehmigung wurde erteilt.
Durch den jetzigen Antrag sollen auf 6 Stellplätzen 2 Carports errichtet werden, um für jede Wohneinheit einen überdachten Stellplatz zur Verfügung stellen zu können.
Die Gesamtanzahl der Stellplätze bleibt damit unverändert.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Joachim Vogl auf Neubau zweier Carports auf dem Grundstück FlNr. 357, Gem. Lupburg, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Joachim Vogl auf Neubau zweier Carports auf dem Grundstück FlNr. 357, Gem. Lupburg, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
MRin Eichenseer ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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4. Grünflächengestaltung Baugebiet "Hofäcker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Nach § 9 Abs. 1 Nrn. 15 und 22 BauGB können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen öffentliche und private Grünflächen, Sport- und Spielplätze und Kinderspielplätze festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan „Hofäcker“ sieht eine Teilfläche von 476 qm dementsprechend als öffentliche Grünfläche vor. Durch die Kennzeichnung dieser Fläche gemäß der Planzeichenverordnung ist lediglich Rechtssicherheit vor möglichen Anwohnerklagen aufgrund Lärmbelästigung hergestellt nicht jedoch ein Rechtsanspruch, dass tatsächlich auch ein Spielplatz errichtet wird.

In den Vorplanungen zum Bebauungsplan war vorgesehen, auf dieser Grünfläche eine Begegnungsfläche mit Sitzgelegenheiten und maximal einem Spielgerät für die Nachbarschaft zu errichten.
Eine Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes sieht die Bayerische Bauordnung erst bei einer Bebauung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen vor. Diese Norm bezieht sich jedoch nur auf private Kinderspielplätze.

In einer Entfernung von rd. 500 Metern Luftlinie befindet sich ein großer Kinderspielplatz an der Grundschule. In einer Entfernung von rd. 750 Metern Luftlinie ist ein weiterer Spielplatz im Baugebiet „Ullabreite“.

Ansonsten befindet sich in keiner weiteren Wohnsiedlung eine entsprechende Grünfläche / ein Spielplatz im Hauptort Lupburg.

Nachdem die überwiegende Bebauung im Gemeindebereich aus Ein- bzw. Zweifamilienhäusern mit ausreichend großen Grundstücken besteht sowie es sich insgesamt um eine ländlich geprägte Wohngegend mit viel Zugang zu „freier Natur“ handelt, wird von Seiten der Verwaltung zwar die Aufstellung von Sitzgelegenheiten und Begrünung der Fläche im Baugebiet befürwortet, nicht jedoch die Errichtung eines Kinderspielplatzes.

Diskussionsverlauf

Tenor der verschiedenen Wortmeldungen der Markträte ist, dass auf jeden Fall ein bis zwei Spielgeräte für Kleinkinder zusätzlich zu Sitzgelegenheiten für die Erwachsenen aufgestellt werden sollten. Eine Begegnungsfläche für die Anwohner ergäbe nur Sinn, wenn gleichzeitig auch Spielmöglichkeiten für die Kinder vorhanden seien.

Bgm. Hauser und MR Meier wenden dagegen ein, dass ein bis zwei Geräte für Kleinkinder vermutlich nicht ausschlaggebend für einen Spielplatzbesuch sein werden und die Gefahr besteht, dass der Spielplatz nicht frequentiert wird, die Geräte aber dennoch regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen.

Beschluss

Im Baugebiet „Hofäcker“ wird kein Spielplatz sondern lediglich eine Grünfläche mit Sitzgelegenheiten errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

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5. Bebauungsplan "Bruckbaueracker" des Marktes Hohenfels - Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.06.2021 beteiligt der Markt Hohenfels den Markt Lupburg im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren „Bruckbaueracker“.
Die Entwürfe sind einzusehen unter https://www.markt-hohenfels.de/18102-Bauleitplanung.html
Belange des Marktes Lupburg sind durch die Planungen nicht berührt, so dass von einer Stellungnahme abgesehen wird.

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6. Bebauungsplan "Erdaushubdeponie Markstetten" des Marktes Hohenfels - Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.06.2021 beteiligt der Markt Hohenfels den Markt Lupburg im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren „Bruckbaueracker“.
Die Entwürfe sind einzusehen unter https://www.markt-hohenfels.de/18102-Bauleitplanung.html
Belange des Marktes Lupburg sind durch die Planungen nicht berührt, so dass von einer Stellungnahme abgesehen wird.

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7. Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt:


Jahresrechnung
Haushaltsplan

Verwaltungshaushalt:
5.707.768,46
5.049.778

Vermögenshaushalt:
4.548.859,95
3.764.800

Gesamt:
10.256.628,41
8.814.578



Die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt betrug 1.993.506,56 €. Das Haushaltsjahr schloss mit einem Überschuss in Höhe von 969.708,45 € ab, welches der allgemeinen Rücklage zugeführt wurde.

Nähere Erläuterungen sind dem Rechenschaftsbericht der Kämmerei zu entnehmen.

Beschlussempfehlung

Die Jahresrechnung 2020 inkl. Rechenschaftsbericht der Kämmerei wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2020 inkl. Rechenschaftsbericht der Kämmerei wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Beschaffung von Luftfiltergeräten für die Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29.06. und 06.07.2021 ein nochmaliges Förderprogramm für die Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kinderbetreuungseinrichtungen (Kita, Schule, etc.) aufgelegt und deutlich kommuniziert, dass eine Umsetzung unverzüglich erfolgen soll.

Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen. Letztere sind jedoch nur mit beachtlichem baulichen und technischen Aufwand zu realisieren und in der vorgegebenen Zeit voraussichtlich nicht umsetzbar.

Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder einer Kombination dieser Technologien arbeiten. Der Förderanteil liegt bei bis zu 50 %, der Förderhöchstbetrag pro Raum bei 1.750 € (s. Anlage).

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat die technischen Anforderungen an förderfähige Geräte zusammengestellt. Es wird dabei „generell empfohlen, eine Fachfirma beizuziehen, die die Eignung der Geräte für die konkreten Klassen- und Fachräume prüft und bestätigt“.

Vor dem Einsatz solcher Geräte ist der Beitrag zum Infektionsschutz konkret durch Berücksichtigung der Leistungsdaten sowie der Einsatzbedingungen fachgerecht zu bewerten.“
(Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#konnen-mobile-luftreiniger-in-klassenraumen-helfen und https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an).

Allen Luftreinigungsanlagen ist eine Grundaussage gemeinsam: Mobile Raumluftreiniger können nur als ergänzende präventive Infektionsschutzmaßnahme in Räumen dienen, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder RLT nicht ersetzen und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion im Nahbereich (unter 1,5 Metern).


Nichtsdestotrotz möchte sich der Markt Lupburg nicht davor verschließen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten und ggfs. erneuten Schulschließungen vorzubeugen.

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung wird ermächtigt, Maßnahmen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Grundschule zu ergreifen und die dafür entsprechenden Fördermittel anzufordern.

Rechtslage

Allen Luftreinigungsanlagen ist eine Grundaussage gemeinsam: Mobile Raumluftreiniger können nur als ergänzende präventive Infektionsschutzmaßnahme in Räumen dienen, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder RLT nicht ersetzen und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion im Nahbereich (unter 1,5 Metern).

Diskussionsverlauf

Für Kindergarten und Schule wären 8 – 9 Geräte zu beschaffen. Die Anschaffungskosten liegen bei geschätzt 40.000 €, die Förderung würde maximal 15.750 € (bei 9 Räumen à 1.750 € Förderhöchstsatz) betragen.

Für sinnvoller und zukunftsweisender wird daher die Umrüstung auf dezentrale Lüftungsanlagen bauseits erachtet. Dadurch wäre ein kontinuierlicher Sauerstoffaustausch in den Räumen gewährleistet ohne Fenster öffnen zu müssen. Laut MR Meier und MR Ferstl wären diese Anlagen auch ohne zu großen Aufwand zu installieren und in Betrieb zu nehmen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, Maßnahmen zur Beschaffung von dezentralen Lüftungsanlagen für die Grundschule und den Kindergarten zu ergreifen und die dafür entsprechenden Fördermittel anzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Inanspruchnahme von Fördermitteln für Beratungsleistungen BUND durch die LNI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Im Rahmen des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur sieht die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 („novellierte Bundesförderrichtlinie“) nach Ziffer 3.3 die Möglichkeit vor, unter gewissen Voraussetzungen Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Bewilligungsverfahrens und/oder die Realisierung eines bewilligten Vorhabens in Anspruch zu nehmen. Dabei stehen für Kommunen bis zu EUR 50.000,00 bzw. für Landkreise bis zu EUR 200.000,00 zur Verfügung, vgl. Ziffer 6.11 novellierte Bundesförderrichtlinie.

Der Markt Lupburg ist Gesellschafter in der LNI. Diese setzt als öffentliche Infrastrukturgesellschaft die entsprechenden Ausbauprojekte für die Kommune auf Grundlage einer gesondert abgeschlossenen Aufgabenübertragungsvereinbarung um. Die Refinanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der LNI insbesondere durch Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen.

Der Markt Lupburg beabsichtigt daher, die LNI zu ermächtigen, die Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen für die entsprechende Vorhabenumsetzung nach der novellierten Bundesförderrichtlinie als Zweckgesellschaft zu beantragen und nach Bewilligung für die Refinanzierung der förderfähigen Kosten zu verwenden.

Beschlussempfehlung

  1. Der Markt Lupburg ermächtigt die Laber-Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

  1. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH verwendet die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Refinanzierung der förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und dokumentiert die Mittelverwendung.

Beschluss

  1. Der Markt Lupburg ermächtigt die Laber-Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

  1. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH verwendet die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Refinanzierung der förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und dokumentiert die Mittelverwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Vergaberichtlinien für neue Bauplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 10

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wurde ein Entwurf von Vergaberichtlinien für neue Bauplätze erarbeitet, welcher dem Gemeinderat im Vorfeld zur Sitzung übersandt wurde.

Die Vergabe von Bauplätzen hat nach geltendem EU-Recht diskriminierungsfrei und transparent zu erfolgen. Der Markt Lupburg wird deshalb Richtlinien und ein Punktesystem  verwenden, welches auf Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung weiter fortgeschrieben wird.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Freistaat Bayern Mitte des Jahres 2017 in Abstimmung mit der europäischen Kommission neue Leitlinien zur Ausgestaltung von sog. „Einheimischenmodellen“ entwickelt.

Dieses Modell unterscheidet zwischen Bewerbungszugangsvoraussetzungen und der Auswahlentscheidung.

Da die Bauplätze nicht subventioniert, sondern zum Verkehrswert veräußert werden, wird bei der Zugangsvoraussetzung auf die Einhaltung von Vermögens- und Einkommensobergrenzen verzichtet, d.h. grundsätzlich darf sich jeder auf einen Bauplatz bewerben.

Bei der Auswahlentscheidung sind Ortsbezugskriterien (Wohnsitz in der Gemeinde bzw. Verweildauer) und soziale Kriterien gleichwertig zu gewichten, wobei Ortsbezugskriterien nur maximal zu 50 % in die Bewertung einfließen dürfen.
Eine Bevorzugung von Bewerbern allein anhand der Dauer der Ortszugehörigkeit ist nicht zulässig.

Zudem sollten an den Verkauf eines Grundstückes weitere Bedingungen geknüpft werden, wie zum Beispiel ein Bauzwang innerhalb einer festgelegten Frist (wurde in der Vergangenheit bereits so gehandhabt) und eines Verbots der Weiterveräußerung oder Vermietung des bebauten Grundstücks innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Bezugsfertigstellung ohne Zustimmung des Marktes.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg genehmigt den vorliegenden Entwurf der „Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken im Baugebiet Ullabreite – Erweiterung II.

Diskussionsverlauf

Obwohl die Richtlinie sowie das vorgeschlagene Punkte- und Vergabesystem grundsätzlich begrüßt wird, konnte keine Einigung hinsichtlich der Wertung bzw. Gewichtung einzelner Kriterien herbeigeführt werden.
Die Verwaltung hat wiederholt auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, nämlich Ausgewogenheit zwischen Ortsbezugskriterien und sozialen Kriterien, wobei die Ortsbezugskriterien gesamt nicht höher gewichtet werden dürfen als die sozialen Kriterien, hingewiesen.
Dies sei Ausfluss aus der Umsetzung des EU-Rechts.
Innerhalb der Kriterien darf die von der Verwaltung vorgeschlagene Punkteverteilung selbstverständlich noch angepasst oder geändert werden. Diese sollten selbstverständlich vor dem Hintergrund des von der Gemeinde angestrebten Zieles der Vergabe betrachtet werden, sprich will die Gemeinde einen Fokus auf den Zuzug junger Paare, kinderreichen Familien, Arbeitskräfte, etc. legen.

Nachdem der Gemeinderat hier noch weiteren Diskussionsbedarf sieht, wird die Entscheidung über die Vergaberichtlinie auf eine nachfolgende Sitzung vertagt.

Datenstand vom 09.08.2021 10:58 Uhr