Datum: 11.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Burgsaal
Gremium: Marktgemeinderat Lupburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.10.2021 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.10.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Antrag von Petra Guericke auf Errichtung eines Tiny-Haus auf dem Grundstück FlNr. 978, Gemarkung Degerndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Prünthal 15
Das anfallende Schmutzwasser wird über den bestehenden Grundstücksanschluss entwässert. Anfallendes Regenwasser wird gesammelt und auf dem Grundstück versickert.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze errichtet.
Das Einverständnis des Grundstückseigentümers, Hr. Franz Wölfle, liegt vor.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Petra Guericke auf Errichtung eines Tiny-Hauses auf dem Grundstück FlNr. 978, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Petra Guericke auf Errichtung eines Tiny-Hauses auf dem Grundstück FlNr. 978, Gemarkung Degerndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Antrag von Albert Göschl auf Wohnraumerweiterung / Errichtung von Gauben sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf dem Grundstück FlNr. 437, Gem. Lupburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
2.2 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Westring 9, Lupburg
Geplant ist eine Wohnraumerweiterung durch die Errichtung von Gauben sowie ein überdachter Balkon.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Albert Göschl auf Wohnraumerweiterung – Errichtung von Gauben sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf dem Grundstück FlNr. 437, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Albert Göschl auf Wohnraumerweiterung – Errichtung von Gauben sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf dem Grundstück FlNr. 437, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.3. Antrag von Florian Lutz auf Errichtung eines Carports und eines Verbindungsstegs auf dem Grundstück FlNr. 442/15, Gem. Lupburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
2.3 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Drosselweg 5, Lupburg
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Florian Lutz auf Errichtung eines Carports und eines Verbindungsstegs im 1. OG zum Garagenspeicher auf dem FlSt. 442/15, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Florian Lutz auf Errichtung eines Carports und eines Verbindungsstegs im 1. OG zum Garagenspeicher auf dem FlSt. 442/15, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.4. Antrag von Andreas Heinloth auf Umbau und Erweiterung einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 110, Gem. See
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
2.4 |
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Niederhofen 15, Lupburg
Geplant ist die Errichtung einer Garage mit einer Grenzbebauung von 12,66 m. Gemäß Art. 6 Abs. 7 BayBO ist eine Grenzbebauung zwar nur bis maximal 9 Meter zulässig. Da es sich hier jedoch um eine nachbarschützende Vorschrift handelt, der Nachbar dem Bauantrag jedoch zugestimmt hat und keine weiteren städtebaulichen Einwände erkennbar sind (Bauvorhaben fügt sich nahtlos zwischen der bestehenden Bebauung mit Garage und Carport ein), kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Andreas Heinloth auf Umbau und Erweiterung einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 110, Gem. See, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Andreas Heinloth auf Umbau und Erweiterung einer bestehenden Garage auf dem Grundstück FlNr. 110, Gem. See, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Mitfahrerbänke
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Info aus der Stadtratssitzung der Stadt Parsberg:
Laut Rücksprache mit dem Geschäftsleiter der Stadt Parsberg, Hr. Schmidmeier, werden zwei Mitfahrerbänke aufgestellt werden: Nähe Rewe bei der bestehenden Bushaltestelle und am Bahnhof bei der bestehenden Bushaltestelle.
Im nächsten Jahr soll in der Parsberger Straße / Degerndorfer Straße eine Mitfahrerbank mit Regenschutz aufgestellt werden.
Als Ziele sollen am Schilderstand mit aufgenommen werden:
- Parsberg – Bahnhof
- Parsberg - Stadtmitte
Diskussionsverlauf
Das Gremium regt an, auch bei der Haltestelle in der Hohenfelser Straße (Nähe Pension Maria) in Fahrtrichtung Parsberg eine Bank zu errichten. Beide Bänke sollen ohne Regenschutz errichtet werden. Als Ziele sollen zunächst Parsberg – Stadtmitte und Parsberg – Bahnhof aufgenommen werden.
Beschluss
Der Markt Lupburg errichtet bei den Haltestellen in der Hohenfelser Straße und der Parsberger Straße (jeweils in Fahrtrichtung Parsberg) jeweils eine Mitfahrerbank ohne Regenschutz. Als Ziele werden Parsberg – Stadtmitte und Parsberg – Bahnhof eingerichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsabgabesatzung - Bevorratungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Zum 01.01.2022 sind die Herstellungsbeiträge, die Grund- und die Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung anzupassen.
Für die Kalkulation wurde bereits das Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier beauftragt. Diese können die notwendigen Arbeiten jedoch erst im Laufe des Jahres 2022 ausführen. Die Anpassungen haben aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 zu erfolgen.
Nach Abschluss der Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) zu rechnen.
Beschlussempfehlung
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Lupburg vom 14.12.2017 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. § 9a BGS/EWS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 10 BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden „Globalberechnung“ festgestellt werden.
Beschluss
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Lupburg vom 14.12.2017 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. § 9a BGS/EWS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 10 BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden „Globalberechnung“ festgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vergabe der Jugendfördermittel
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Vergabe Jugendfördermittel 2021
|
|
|
|
|
|
Summe:
|
3000 €
|
|
|
|
Sockelbetrag pro Verein
|
250 € für Vereine mit mehr als 10 aktiven Jugendlichen, ansonsten 50 €
|
zu verteilen
|
2200 €
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Aktive bis 27 Jahren
|
Anteil Fördermittel
|
Sockelbetrag
|
Gesamtbetrag
|
Schützenverein
|
37
|
191,53
|
250
|
441,53
|
KLJB
|
41
|
212,24
|
250
|
462,24
|
Spielmannszug
|
7
|
36,24
|
50
|
86,24
|
Sportverein
|
340
|
1760,00
|
250
|
2010,00
|
|
425
|
2200,00
|
800
|
3000,00
|
Beschlussempfehlung
Die Jugendfördermittel 2021 werden wie folgt vergeben:
Schützenverein Burgfalken: 441,53 €
KLJB: 462,24 €
Spielmannszug Lupburg: 86,24 €
Sportverein Lupburg: 2.010 €
Beschluss
Die Jugendfördermittel 2021 werden wie folgt vergeben:
Schützenverein Burgfalken: 441,53 €
KLJB: 462,24 €
Spielmannszug Lupburg: 86,24 €
Sportverein Lupburg: 2.010 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Rückschau der Bürgerversammlungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat Lupburg
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.11.2021
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Bürgerversammlung Degerndorf am 08.10.2021
- Anfrage zum Stand „Leichenhaus“: Keine Änderung zum bisherigen Stand. Die Kirchenverwaltung hatte den Zuschussantrag aus dem Jahr 2016 mit Schreiben vom 16.09.2017 zurückgenommen. Eine erneute Antragstellung ist bislang nicht erfolgt. Friedhof und Leichenhaus befinden sich nicht in kommunaler Trägerschaft, daher sieht sich der Markt Lupburg nicht zuständig für die Sanierung (s. auch Anlagen). Ein Zuschuss kann aufgrund der aktuellen Satzung erfolgen.
- Die durchgeführten Straßenunterhaltungsmaßnahmen werden moniert. Zudem wird um Rückschnitt der Windschutzbepflanzung gebeten.
Bürgerversammlung See am 09.10.2021
Herr Erster Bürgermeister teilt mit, dass die Erbschaftsangelegenheit zwar mittlerweile abgeschlossen, der neue Eigentümer aber noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Herr Erster Bürgermeister teilt mit, dass dieser Radweg im Gesamtkonzept des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. bereits enthalten ist (3-Stufen-Plan – 1. Ortsumfahrung See – 2. Kreisstr. Parsberg – See – 3. Straße See – Willenhofen).
Weiter informiert er die Anwohner auf Nachfrage, dass die geplanten Zufahrtsstraßen zur Umgehungsstraße vorab unter Bürgerbeteiligung bzw. über die Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung abgeklärt und besprochen werden.
- Anfrage wer die Bauarbeiten / Abbruch am Anwesen Obermeyer angeordnet hat, da der Zeitraum der Sperrung falsch in der Zeitung bekannt gegeben wurde.
Die Maßnahme wurde durch das Landratsamt angeordnet, die Gemeinde war informiert.
Bürgerversammlung Lupburg am 10.10.2021
- Einige Anwohner sprechen sich für eine Windkraftanlage bzw. Bürgeranlage aus? Derzeit gibt es keine diesbezüglichen Anfragen und es bestehen auch keine konkreten Planungen des Marktes.
Es wird festgestellt, dass mittlerweile ein Enteignungsverfahren eingeleitet wurde. Weiter wird die Errichtung einer Verkehrsinsel am Ortseingang Lupburg aus Degerndorf kommend beantragt.
- Eine große Diskussion löste die vergangene Maisernte aus. Es wurde die Frage gestellt, ob es keine Möglichkeit gäbe, den Landmaschinen die Ortsdurchfahrten, vor allem zur Nachtzeit, zu verbieten oder eine Beschränkung auf 30 km/h anzuordnen, da diese zu viel Lärm verursachen würden.
Der Markt Lupburg sieht sich hier nicht zuständig, da es sich zum einen um eine Kreisstraße handelt und zum anderen keine erkennbaren Verstöße gegen die Straßenverkehrsgesetze vorliegen. Es gibt demnach keinen vernünftigen Grund, öffentliche Straßen zu sperren.
Datenstand vom 29.11.2021 11:59 Uhr