Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Maitenbeth) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung liegt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 01.05.2020 als Tischvorlage vor. 
Die Ersten Bürgermeister haben als normales Mitglied der Gemeinschaftsversammlung kraft Amtes nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen (Art. 30 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG). In der Satzung werden auch die Entschädigungen für den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft und seinen Stellvertreter festgelegt. Einzelne Passagen werden erläutert und angepasst. 

Beschluss 1

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden in der Satzung auf 400 € monatlich festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entschädigung des stellvertretenden Vorsitzenden in der Satzung in Höhe von 50 € monatlich festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Höhe des Sitzungsgeldes wird auf 20 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit im Übrigen wie vorgelegt und besprochen.
Jedes Mitglied der Gemeinschaftsversammlung erhält eine Ausfertigung der Satzung. Eine Ausfertigung ist Bestandteil des Protokolls.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 16:10 Uhr