Bauleitplanung des Marktes Ipsheim - Aufstellung des Bebauungsplanes "Etzwiesen" und 8. Änderung des FNP
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Marktgemeinderat, 08.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Ipsheim stellt aktuell den oben genannten Bebauungsplan und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes auf. Die Planung ist im Ratsinformationssystem hinterlegt und kann auch auf der Homepage des Marktes Ipsheim eingesehen werden.
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen mit einem Gesamtumfang von ca. 6,2 ha. Das entspricht in etwa dem Baugebiet „Kirchsteigfeld“
bei Eschenbach (ca. 6 ha).
Die Belange des Marktes Markt Erlbach werden mit der Planung aus Sicht der Verwaltung nicht berührt.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Etzwiesen“ und die zugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ipsheim.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Etzwiesen“ und die zugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ipsheim.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2019 13:07 Uhr