Bauantrag für den Bau eines Mobilfunkmastes östlich von Linden


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Marktgemeinderat, 04.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) hat mit dem Eigentümer des Flurstücks 451, Gemarkung Linden, einen Mietvertrag für eine Fläche zur Aufstellung eines Mobilfunkmastes etwa 500 m östlich von Linden vereinbaren können.
Auf dieser Fläche soll nun ein Betonmast mit insgesamt 40 m Höhe (32 m Mast, 8 m Antenne) errichtet werden.  Durch den Mast verbessert sich der Mobilfunkempfang in Linden, Klausaurach, Mettelaurach und voraussichtlich auch in Rimbach erheblich.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und zählt zu den nach § 35 (1) BauGB privilegierten Bauvorhaben (Anlage für die öffentliche Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen). Dem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen und eine ausreichende Erschließung ist gesichert.

Daher ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 451, Gemarkung Linden, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 451, Gemarkung Linden, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2020 11:11 Uhr