Austausch von defekten Straßenleuchten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 24.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Main-Donau-Netzgesellschaft hat im Nachgang der 4-jährigen Wartung der Straßenbeleuchtung festgestellt, dass insgesamt 5 Leuchtenmasten nicht mehr standsicher sind und ersetzt werden müssen. Zwei der Masten befinden sich in Markt Erlbach (Am Wasserturm und Nürnberger Straße), einer in Eschenbach (Fürther Straße) und zwei in Linden (Hauptstraße). Alle betroffenen Masten sind aus Beton und weisen auch oberflächlich erkennbare Betonschäden wie Risse, Abplatzungen und Ausblühungen aus. Die Leuchten sind aus den Jahren 1976, 1979, 1980 und 1989 und haben mit Ausnahme des jüngsten Mastes, die für Betonmasten übliche Lebensdauer von etwa 30 Jahren bereits überschritten.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Leuchten aus Kostengründen gegen vergleichbare Leuchten mit Gelblicht, bzw. Kompaktleuchtstoffröhren ersetzt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt 9.856,65 €. Der Einsatz von LED-Leuchten wäre zwar auch möglich, kostet aber etwa 1/3 mehr (insgesamt 13.303 €). Da sich die betroffenen Leuchten in Straßenzügen befinden, deren Beleuchtung ohnehin mittelfristig komplett ersetzt werden muss, wären LED-Leuchten aus optischer und ökonomischer Sicht nicht sinnvoll.
Beschlussvorschlag
Die fünf von der Main-Donau-Netzgesellschaft genannten defekten Leuchtenmasten in den Ortsteilen Eschenbach, Markt Erlbach und Linden sollen umgehend durch 4 Kofferleuchten (Gelblicht) und eine Pilzleuchte (KLS) ausgetauscht werden. Das Angebot der Main-Donau-Netzgesellschaft in Höhe von 9.856,65 € wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Beschluss
Die fünf von der Main-Donau-Netzgesellschaft genannten defekten Leuchtenmasten in den Ortsteilen Eschenbach, Markt Erlbach und Linden sollen umgehend durch 4 Kofferleuchten (LED) und eine Pilzleuchte (LED) ausgetauscht werden. Das Angebot der Main-Donau-Netzgesellschaft in Höhe von 13.303 € wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2016 09:26 Uhr