Bauantrag zum Anbau eines Gebäudes mit Photovoltaikanlage am Holzweg Eschenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 28.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für das Anwesen Holzweg 2 in Eschenbach wurde ein Bauantrag gestellt. Es ist demnach geplant ein bestehendes Nebengebäude an der südlichen Grundstücksgrenze aufzustocken und ein zweigeschossiges Wohngebäude an eine bestehende Scheune anzubauen. Beide Gebäude sollen mit einem Pultdach aus Trapezblech (Sandwichplatten) eingedeckt und mit Photovoltaikanlagen bestückt werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Es wäre danach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einpasst und die Erschließung gesichert ist. Beides ist hier gegeben, so dass das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau eines Gebäudes mit Photovoltaikanlage auf dem Flst. 10, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau eines Gebäudes mit Photovoltaikanlage auf dem Flst. 10, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2016 09:42 Uhr