Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Marktgemeinderat, 03.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Analog zur Straßenausbaubeitragssatzung muss auch die Erschließungsbeitragssatzung neu erlassen werden, da sich einerseits die Rechtsgrundlage geändert hat (bisher nur BauGB, nun auch KAG) und andererseits die in dieser Satzung enthaltenen Regelungen analog zu den Regelungen aus der Straßenausbaubeitragssatzung sein sollten, was die Definition der Erschließungsanlagen, die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes,
die Eckgrundstücksregelung usw. betrifft.
Darüber hinaus lässt die aktuelle Fassung des KAG auch die Möglichkeit zu, entsprechende Billigkeitsregelungen in die Satzung einzuarbeiten, die bei einer eventuell notwendigen rückwirkenden Beitragserhebung zum Tragen kommen.
Der Satzungsentwurf wird im Ratsinformationssystem als Anlage hinterlegt.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf. Die Satzung soll in Kraft gesetzt werden. Die bestehende Satzung von 1993 (zuletzt geändert 1998) wird außer Kraft gesetzt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf. Die Satzung soll in Kraft gesetzt werden. Die bestehende Satzung von 1993 (zuletzt geändert 1998) wird außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2017 14:25 Uhr