Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes mit Schleuderraum für imkerliche Zwecke in Eschenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 3.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Eigentümer des Flst. 49/2, Gemarkung Eschenbach (Grundstück östlich neben dem Anwesen Fürther Straße 16) möchten auf dem Grundstück gern ein ca. 55 m² großes Wirtschaftsgebäude errichten, dass auch der von ihnen betriebenen Imkerei dienen soll.

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche befindet sich im unbeplanten Außenbereich. Daher wurde von der Verwaltung vorab mit dem Landratsamt Rücksprache gehalten, ob in diesem Falle eine Innenbereichssatzung erforderlich ist. Vorhaben im Außenbereich dürfen gemäß der Geschäftsordnung des Marktes nicht von der Verwaltung eigenständig behandelt werden, sondern sind einem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Das Landratsamt hält die Erstellung einer Innenbereichssatzung in dem vorliegenden Fall nicht erforderlich (da es sich nicht um ein Wohnhaus, sondern nur um ein untergeordnetes Nebengebäude handelt, das direkt an die bestehende Bebauung angrenzt) und hat daher vorgeschlagen, dass im Rahmen einer Bauvoranfrage die notwendigen Fragen hinsichtlich Naturschutz, Zufahrt von der Staatsstraße… geklärt werden sollten.

Das Bauvorhaben zählt zu den sogenannten sonstigen Bauvorhaben im Sinne des § 35 (2) BauGB. Es ist demnach zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Aus Sicht der Verwaltung würden durch den Bau des oben genannten Nebengebäudes keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und die notwendige Erschließung scheint gesichert (Zufahrt zur öffentlichen Straße ist vorhanden). Daher ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wirtschaftsgebäudes auf dem Flst. 49/2, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt. Für den Fall, dass anschließend auch ein Bauantrag für das Vorhaben eingereicht wird, wird hiermit auch das gemeindliche Einvernehmen dazu erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wirtschaftsgebäudes auf dem Flst. 49/2, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt. Für den Fall, dass anschließend auch ein Bauantrag für das Vorhaben eingereicht wird, wird hiermit auch das gemeindliche Einvernehmen dazu erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2017 07:51 Uhr