Verlegung von Leerrohren beim Neubau einer Fernwasserleitung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 19.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Wasserzweckverband hat einen Wasserversorgungsvertrag mit der FWF (Fernwasserversorgung Franken) abgeschlossen. Die FWF wird deshalb in den kommenden Monaten eine Verbindungsleitung, beginnend bei Siedelbach bis zum geplanten Übergabeschacht am Industriegebiet Haidter Weg bauen. In diesem Zuge könnten von der Baufirma auch Leerrohre für den Breitbandausbau mit verlegt werden.
Aus Sicht der Verwaltung würde eine Mitverlegung auf einer Länge von ca. 2/3 der Trasse Sinn machen, um einen Lückenschluss zu bewerkstelligen. Die vorgesehene Trasse und die sich daraus ergebenden Verknüpfungsmöglichkeiten werden in der Sitzung vorgestellt.
Die genauen Kosten können aktuell nur grob geschätzt werden. Die FWF gibt die Kosten je lfm Leerrohr mit 5-10 € (netto) an.
Die Verwaltung schlägt vor, dass mindestens ein Leerrohr auf einer Länge von ca. 2.800 m mitverlegt werden sollte. Für den Fall, dass ein weiteres nur unwesentlich mehr kostet , sollte auch ein zweites Leerrohr mitverlegt werden, da der Markt bislang immer zwei Rohre verlegt hat, um bei Bedarf auch konkurrierenden Unternehmen die Vermietung anbieten zu können.
Für den Haushalt 2017 sind Kosten in Höhe von 30.000 € für die Verlegung von Leerrohren vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Parallel zur Verlegung der Fernwasserleitung der FWF sollen auch Leerrohre auf einer Länge von ca. 2800 m für den Markt Markt Erlbach für den Breitbandausbau mitverlegt werden. Aus Kostengründen soll grundsätzlich ein Leerrohr für den Markt mitverlegt werden. Wenn ein zweites jedoch nur unwesentlich mehr kostet, sollen zwei parallele Leerrohre mitverlegt werden. Die 1. Bürgermeisterin wir ermächtigt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
Beschluss
Parallel zur Verlegung der Fernwasserleitung der FWF sollen auch Leerrohre auf einer Länge von ca. 2800 m für den Markt Markt Erlbach für den Breitbandausbau mitverlegt werden. Aus Kostengründen soll grundsätzlich ein Leerrohr für den Markt mitverlegt werden. Wenn ein zweites jedoch nur unwesentlich mehr kostet, sollen zwei parallele Leerrohre mitverlegt werden. Die 1. Bürgermeisterin wir ermächtigt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2017 07:51 Uhr