Antrag zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung im Ortsteil Linden (mit Anlage)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 16.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 16.03.2017 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer eines Grundstückes am westlichen Rand des Ortsteiles Linden (Flst. 212/2, Gemarkung Linden) hat angefragt, ob sein Grundstück bebaubar wäre. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Außenbereich und ist demnach nicht bebaubar.
Nach Aussage des Landratsamtes wäre jedoch die Aufstellung einer Innenbereichssatzung möglich.

Der Eigentümer hat den Antrag auf Aufstellung einer solchen Satzung für den Bau von zwei Einfamilienhäuser gestellt und ist bereit die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Beschlussvorschlag

1. Für das Flst. 212/2, Gemarkung Linden soll eine Innenbereichssatzung nach
§ 34  Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.
2. Der Grundstückseigentümer soll sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verpflichten sämtliche damit verbundenen Kosten (z.B. für Planung, Ausgleichsmaßnahmen, Gutachten, Erschließung…) zu übernehmen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
3. Das von dem Bauherren zu beauftragende Planungsbüro soll einen Satzungsentwurf erarbeiten und dem Bauausschuss zur Freigabe vorlegen, bevor die notwendigen Beteiligungen durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf vorab zu prüfen und zu korrigieren.

Beschluss

1. Für das Flst. 212/2, Gemarkung Linden soll eine Innenbereichssatzung nach § 34  Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.
2. Der Grundstückseigentümer soll sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verpflichten sämtliche damit verbundenen Kosten (z.B. für Planung, Ausgleichsmaßnahmen, Gutachten, Erschließung…) zu übernehmen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
3. Das von d em Bauherren zu beauftragende Planungsbüro soll einen Satzungsentwurf erarbeiten und dem Bauausschuss zur Freigabe vorlegen, bevor die notwendigen Beteiligungen durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf vorab zu prüfen und zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2017 09:37 Uhr