Aufhebung des Beschlusses zur Bereitstellung einer Instandhaltungsrücklage für das Bürgerhaus zum Löwen
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Marktgemeinderat, 02.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 02.12.2011 wurde beschlossen, für die Instandhaltung des Bürgerhauses jährlich 20.000,00 Euro aus dem kommunalen Haushalt dem Haushalt der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen zuzuführen. Aufgrund der sehr guten Haushaltslage der Stiftung ist die Zuführung aktuell nicht erforderlich. Aus diesem Grund soll ab dem Haushaltsjahr 2018 keine Instandhaltungsrücklage mehr in den Haushalt der Stiftung und des Marktes mehr eingestellt werden.
An dieser Stelle bedankt sich Inge Knörr beim Bürgerhausbeirat recht herzlich für die großartige Arbeit in den letzten Jahren. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß ergänzt, der Dämmerschoppen hat sich mittlerweile zu einem geselligen Treffpunkt für Jung und Alt entwickelt.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat (auch in seiner Funktion als Stiftungsverwalter) beschließt, den Beschluss vom 02.12.2011 hinsichtlich der Instandhaltungsrücklage aufzuheben und ab dem Haushaltsjahr 2018 diese nicht mehr aus dem kommunalen Haushalt in den Haushalt der Bürgerhausstiftung zu überführen. Dies soll im Haushalt der Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat (auch in seiner Funktion als Stiftungsverwalter) beschließt, den Beschluss vom 02.12.2011 hinsichtlich der Instandhaltungsrücklage aufzuheben und ab dem Haushaltsjahr 2018 diese nicht mehr aus dem kommunalen Haushalt in den Haushalt der Bürgerhausstiftung zu überführen. Dies soll im Haushalt der Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.06.2017 10:24 Uhr