Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Marktgemeinderat, 10.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Aus den Fraktionen des Marktgemeinderates sind mehrere Vorschläge zur Änderung bzw. Anpassung der Geschäftsordnung eingegangen. Diese werden in der beigefügten Übersicht der Reihenfolge der einzelnen Paragraphen der Geschäftsordnung dargestellt. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erläutert, dass einige Anträge nicht umgesetzt werden können, da diese nicht mit der Gemeindeordnung konform sind (z.B. Formulierungen, Personalentscheidungen). Alle weiteren Anträge werden gemäß der erstellten Synopse von Geschäftsleiter Sebastian Gaukler beraten, anschließend erfolgt jeweils eine Abstimmung zu den einzelnen Punkten.
MGRM Volker Rudolph erhofft sich durch die Anträge der SPD-Fraktion, dass der Marktgemeinderat dadurch mehr aufgewertet wird und die Öffentlichkeit mehr Informationen erhält, wobei z.B. Personalentscheidungen, Vergaben usw. zwingend nichtöffentlich behandelt werden und dieses Ziel damit nicht erreicht wird.
MGRM Rudolf Born entgegnet, dass die FWL-Fraktion keine Änderung der Geschäftsordnung wünscht und deshalb auch keinen Antrag bei der Verwaltung eingereicht hat. Er sieht den Marktgemeinderat und die Ausschüsse als Teil der Verwaltung, die zusammen alle ein Kollektiv bilden.
Geschäftsleiter Sebastian Gaukler ergänzt, dass die Ausschüsse den Marktgemeinderat als mit entsprechenden Fachleuten besetzte, beschließende Gremien in verkleinerter Form abbilden.
Hinweis: Über Anträge, die sich durch Beschlüsse zu vorherigen Anträgen zwingend erübrigen, werden keine gesonderten Beschlüsse gefasst.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Passus „…ausgenommen alle Bebauungspläne und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO…“ aus § 2 Nummer 8 der GeschO zu streichen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a der GeschO auf 50.000 € zu begrenzen.
3. Der Marktgemeinderat beschließt, die Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde durch den Bau- und Umweltausschuss gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der GeschO auf 50.000 € zu begrenzen.
4. Der Marktgemeinderat beschließt, § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der GeschO wie folgt zu ändern: „Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei der Anschaffung von Gerätschaften und Fahrzeugen für den Bauhof“
5. Der Marktgemeinderat beschließt, den Passus „Ausübung von Vorkaufsrechten“ aus § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e der GeschO zu streichen.
6. Der Marktgemeinderat beschließt, § 22 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 der GeschO wie folgt zu ändern: „…; sie beginnen regelmäßig um 19:30 Uhr.“
7. Der Marktgemeinderat beschließt, § 6 Absatz 2 der GeschO wie folgt zu ändern: „
Für das Mitglied eines Ausschusses wird für den Fall seiner Verhinderung je ein Stellvertreter namentlich bestellt.“
Beschluss 1
1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Passus „…ausgenommen alle Bebauungspläne und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO…“ aus § 2 Nummer 8 der GeschO zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12
Beschluss 2
2. Der Marktgemeinderat beschließt, die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a der GeschO auf 50.000 € zu begrenzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Beschluss 3
3. Der Marktgemeinderat beschließt, die Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde durch den Bau- und Umweltausschuss gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der GeschO auf 50.000 € zu begrenzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Beschluss 4
4. Der Marktgemeinderat beschließt, § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der GeschO wie folgt zu ändern: „Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei der Anschaffung von Gerätschaften und Fahrzeugen für den Bauhof
“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Beschluss 5
5. Der Marktgemeinderat beschließt, den Passus „Ausübung von Vorkaufsrechten“ aus § 8 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e der GeschO zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Beschluss 6
6. Der Marktgemeinderat beschließt, § 22 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 der GeschO wie folgt zu ändern: „…; sie beginnen regelmäßig um 19:30 Uhr.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Beschluss 7
7. Der Marktgemeinderat beschließt, § 6 Absatz 2 der GeschO wie folgt zu ändern: „
Für das Mitglied eines Ausschusses wird für den Fall seiner Verhinderung je ein Stellvertreter namentlich bestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17
Datenstand vom 22.11.2017 07:40 Uhr