Am 05.03. hat eine Versammlung mit den von der Hauptstraßensanierung betroffenen Gewerbetreibenden stattgefunden, um die Einrichtung eines sogenannten Verfügungsfonds vorzustellen. Die Resonanz aus der Versammlung wird in der Sitzung mitgeteilt.
Ein Verfügungsfonds ist ein Förderinstrument, aus dem Maßnahmen bezuschusst werden können, die ansonsten nicht über die Städtebauförderung finanziert werden können. Aber auch dieses Instrument hat natürlich Grenzen.
Ein solcher Verfügungsfonds finanziert sich zu 50 % aus Mitteln der daran beteiligten Eigentümer (auch der Markt und die Stiftung Bürgerhaus sind Eigentümer in diesem Sinne) und zu 50 % aus öffentlichen Mitteln (Aufteilung 60 % Regierung und 40 % Gemeinde). Die Gelder des Fonds werden von der Marktgemeinde verwaltet. Über die Auszahlung entscheidet auf Antrag ein Lenkungsgremium, das erfahrungsgemäß aus nicht mehr als fünf Personen bestehen sollte (zwei Vertreter der Verwaltung, zwei Vertreter Gewerbetreibende, Sanierungsplaner).
Die Mittel des Fonds setzen sich aus einem festen jährlichen Beitrag in zwei bis dreistelliger Höhe, aus Einzelspenden und den Mitteln der Marktgemeinde zusammen.
Der Fonds kann dafür genutzt werden um den Gewerbetreiben die Möglichkeit zu geben, sich besser aufzustellen und die Einschränkungen, die durch die Hauptstraßensanierung entstehen, abzumildern.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Werbemaßnahmen, Mobiliar für den Außenbereich, Investitionen für zeitweise Betriebs- und Verkaufsanlagen (bei kommunalen Baumaßnahmen), Feste und Konzerte, Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritte, Beleuchtung und Bepflanzung….
Um den Fonds einzurichten sind folgende Schritte notwendig:
1. Zustimmung der Regierung
2. Einrichtung einer Lenkungsgruppe
3. Einhebung der Fondsgelder
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Marktgemeinde und die Stiftung Bürgerhaus in Ihrer Funktion als betroffene Grundeigentümer einen Betrag von insgesamt 5.000 € (3.500 € Marktgemeinde und 1.500 € Stiftung Bürgerhaus) als Einzelspende in den Fonds einlegen und dass der Markt in seiner offiziellen Funktion diesen Beitrag verdoppelt, um den Fonds mit einer finanziellen Grundausstattung von 10.000 € zu versehen. Weiterhin sollten alle weiteren Einzelspenden und Mitgliedsbeiträge auch jeweils verdoppelt werden.
Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß berichtet, dass an der Versammlung am 05.03.2018 von 45 eingeladenen, unmittelbar betroffenen Gewerbetreibenden sieben anwesend waren. Im Falle der Einrichtung des Fonds sei ein Einstieg jedoch jederzeit möglich. Bei einer ersten Veranstaltung im Herbst war das Interesse in etwa gleich.
Sollte - im ungünstigsten Fall - nur der Markt diesem Fonds beitreten, erhält auch nur der Markt hieraus entsprechende Fördergelder.
Beschlüsse des Lenkungsgremiums sind keine Empfehlungsbeschlüsse an den Marktgemeinderat, diese entfalten an sich bereits
Außenwirkung.
Klaus Adelhardt sieht einen solchen Fonds als nicht zielführend und sieht sich persönlich benachteiligt, wenn nur die Gewerbetreibenden aus der Hauptstraße davon profitieren. Er sei als Gewerbetreibender auch durch marode Straßen oder Baumaßnahmen benachteiligt und erhalte keine Unterstützung. Zudem befürchtet er einen hohen Kostenanteil für den Stadtplaner Matthias Rühl.
Die erste Bürgermeisterin erklärt, dass der Fonds nur für die Hauptstraße eingerichtet werden kann, da diese im Sanierungsgebiet liegt. Die Kosten für Herrn Rühl werden aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert.
Inge Knörr befürchtet, dass die Verwaltung des Fonds eine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiter im Rathaus darstellt. Sie bittet darum, Erfahrungen aus anderen Kommunen einzuholen.
Georg Zeilinger sieht eine Benachteiligung gegenüber vorherigen Straßensanierungen. Zudem sei das Lenkungsgremium in seiner geplanten Zusammensetzung befangen. Er möchte wissen, ob die Förderung auch über die Baumaßnahme hinaus verlängert werden kann. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß bejaht dies und erklärt, dass eine Ausschüttung aus dem Fonds nicht mit Abschluss der Baumaßnahme beendet wird.
Edith Bayersdorfer fühlt sich aufgrund der zeitlichen Nähe zum Beginn der Baumaßnahme etwas unter Zugzwang und bittet darum, dass in der nächsten Sitzung durch Herrn Rühl über diesen Fonds ausführlich berichtet wird. Grundsätzlich sieht sie einen solchen Fonds als typische Angelegenheit für einen Gewerbeverband.
Die Vorsitzende erklärt, dass sie bereits im Jahr 2009 eine erste Initiative zur Gründung eines Gewerbeverbandes in die Wege geleitet habe. Das Interesse der Gewerbetreibenden sei jedoch immer sehr gering gewesen. Es habe sich zwar ein Bund der Selbstständigen geründet, diese Initiative hat sich jedoch im Laufe der Jahre aufgelöst.