Bauantrag für einen Scheunenersatzbau in Kotzenaurach
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Marktgemeinderat, 13.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Erlbach) | 43. Marktgemeinderat | 13.07.2018 | ö | 7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Kotzenaurach 2 war ursprünglich die Sanierung einer bestehenden Scheune geplant. Nachdem das Dach abgedeckt und auch ein Teil der Wände freigelegt wurde, hat sich jedoch gezeigt, dass die Bausubstanz schlechter als erwartet ist. Daher soll nun die Scheune abgebrochen und durch einen Neubau gleicher Größe und Kubatur ersetzt werden. Die Dacheindeckung soll mit Biberschwanzziegeln erfolgen.
Da das Vorhaben sehr eilt, hat die Bauherrin um eine schnelle Bearbeitung des Antrages gebeten. Daher wird der Antrag in diesem Falle auch dem Marktgemeinderat und nicht dem Bauausschuss vorgelegt, der erst Ende Juli tagt.
Nach Aussage des Landratsamtes befindet sich das Anwesen nicht im Innenbereich nach § 34 BauGB, sondern im Außenbereich nach § 35 BauGB, da dieser Bereich von Kotzenaurach als sogenannte „Splittersiedlung im Außenbereich“ zu werten ist. Da das Anwesen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, handelt es sich bei dem Ersatzbau nicht um ein „privilegiertes“, sondern um eine sogenanntes „sonstiges Vorhaben“, das hier nur zulässig ist, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange werden durch den Ersatzbau nicht berührt. Daher kann das Einvernehmen dazu erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Ersatzbaus für eine Scheune auf dem Flurstück 3, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Ersatzbaus für eine Scheune auf dem Flurstück 3, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2018 14:34 Uhr