Unterstützung für bayerische Kommunen beim Flächensparen über die Städtebauförderung und Dorferneuerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Marktgemeinderat, 13.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Freistaat Bayern hat für die Unterstützung der Kommunen beim Flächensparen insgesamt 100 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Diese Mittel können dazu genutzt werden, um Maßnahmen zum Flächensparen und zur Entsiegelung mit einem höheren Fördersatz in den bereits bestehenden Förderprogrammen zu bezuschussen (80 bzw. 90 Prozent anstatt der sonst üblichen 60 Prozent).

Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Mittel sind folgende:

1. Die Gemeinde fasst einen Selbstbindungsbeschluss zum Flächensparen und zur vorrangigen Innenentwicklung (vorrangige Nutzung von Brache- und Konversionsflächen, Gebäudeleerständen und eventuell Rücknahme von Bauflächen, die lang- bis mittelfristig nicht benötigt werden)
2. Vorliegen eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
3. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen worden sein.
4. Der Antrag muss bis zum 16.07.2018 vorgelegt werden.

Die Verwaltung hält die Initiative durchaus für sinnvoll, aber eine Teilnahme ist aufgrund der sehr kurzen Frist schwierig und es sind aktuell keine Maßnahmen greifbar, die der Zielsetzung des Programmes entsprechen und die so weit entwickelt sind, dass eine Antragstellung lohnt.

Es ist jedoch im Gespräch, dass diese Initiative in den kommenden Jahren grundsätzlicher Bestandteil der Förderlandschaft werden soll. Daher schlägt die Verwaltung vor,  dies abzuwarten und dann weitere Schritte in diese Richtung zu gehen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Datenstand vom 23.07.2018 14:34 Uhr