Haushaltsplan 2019 - Vorberatung Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Marktgemeinderat, 01.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Vorfeld der endgültigen Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 sollen der Verwaltungshaushalt und im Nachgang zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.12.2018 nochmals die wesentlichen Eckdaten des Vermögenshaushalts vorberaten werden. Die entsprechenden Dokumente sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erklärt die beiden Haushalte jeweils Seite für Seite und geht dabei auf die wichtigsten Ansätze näher ein. Im Verwaltungshaushalt besteht kaum Gestaltungsspielraum, die Zahlen sind hier nahezu eine fixe Größe (Personalkosten, Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen usw.). Durch die um 700.000 Euro höhere Kreisumlage und die um 500.000 Euro geminderten Schlüsselzuweisungen beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt zum heutigen Stand 380.000 Euro.

Auf Nachfrage von Inge Knörr bezüglich der Gebühren im Hort erklärt Andrea Eber, dass diese analog der Gebühren für einen Kindergartenplatz sind.

Michael Brunner zeigt sich hinsichtlich der Beschaffung des Hubsteigers für den Bauhof mit einem Ansatz von 30.000 Euro skeptisch, wofür dieser benötigt wird. Vor dem endgültigen Beschluss zur Beschaffung wird es eine Vorführung im Bauhof geben, an der auch die interessierten MGRM gerne teilnehmen dürfen. Franz Kirchdörfer bittet darum, bei der Entscheidung die richtigen Ansprechpartner einzubinden.

Volker Rudolph möchte wissen, ob es bereits ein Angebot für die Übernahme des Friedhofs gibt, über welche Rücklagen der Markt verfügt und ob manche Kindertagesstätten gemäß Ansatz für 1.500 Euro an das Nahwärmenetz angeschlossen werden können.
Bezüglich des Friedhofs gibt es noch kein Angebot, ein Ansatz im Haushalt ist ohnehin erst 2020 relevant.
Die Rücklagen werden immer nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage gebildet, der Überschuss wird sofort ins nächste Haushaltsjahr überführt.
In diesem Jahr wird lediglich die Kinderkrippe Spatzennest an das Nahwärmenetz angeschlossen, bei den anderen Kindertagesstätten ist der Haushaltsansatz für allgemeine Sanierungsmaßnahmen gedacht .

Datenstand vom 20.03.2019 17:13 Uhr