Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Marktgemeinderat, 01.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Bayerische Staatsregierung hat vor kurzem ein Förderprogramm für den Mobilfunkausbau gestartet, das es den Kommunen ermöglichen soll, den Mobilfunkausbau in den Gebieten voranzutreiben, die aktuell keinerlei Versorgung haben.
Zu diesen Gebieten gehört der Aurachgrund und auch Bereiche in Jobstgreuth und Wilhelmsgreuth. Ein Ausbau von Bereichen mit „schlechter“ Versorgung ist in dem Förderprogramm nicht vorgesehen, aber diese Bereiche werden teilweise indirekt auch von einem Ausbau der unversorgten Gebiete profitieren.
Die Verwaltung hat das Mobilfunkzentrum bereits darum gebeten, ein sogenanntes Markterkundungsverfahren zu starten, um zu ermitteln, ob einer der Mobilfunkanbieter einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis dazu steht aber noch aus.
In einem weiteren Schritt sind die Mobilfunkunternehmen (die ein Interesse an einem Ausbau im Förderverfahren haben) aufgefordert, sogenannte Suchkreise zu benennen, in denen aus ihrer Sicht Mobilfunkmaststandorte sinnvoll sind.
Erst danach ist eine Entscheidung darüber erforderlich, nach welchem Modell ein Ausbau erfolgen soll (Bauauftrags- oder Konzessionsmodell) und ob ein Förderantrag gestellt wird.
Der Fördersatz für das Programm liegt bei 80 – 90 % der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstsatz beträgt 500.000 € (bei Zusammenarbeit mit einer weiteren Kommune 550.000 €)
Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Zusammenarbeit mit folgenden Nachbargemeinden sinnvoll:
Neustadt a.d.Aisch, Bad Windsheim, Obernzenn, Trautskirchen
Für die Erhöhung des Förderhöchstsatzes genügt die Zusammenarbeit mit einer benachbarten Kommune.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte, die zur Einleitung eines Förderverfahrens für den Mobilfunkausbau in den nicht versorgten Gebieten erforderlich sind, vorzubereiten.
2. Sofern die Einschaltung von externen Planern oder Beratern erforderlich ist, wird die erste Bürgermeisterin ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden für den Mobilfunkausbau zu prüfen.
4. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planungs-/Beratungsleistungen werden bereitgestellt.
Beschluss 1
1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte, die zur Einleitung eines Förderverfahrens für den Mobilfunkausbau in den nicht versorgten Gebieten erforderlich sind, vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Sofern die Einschaltung von externen Planern oder Beratern erforderlich ist, wird die erste Bürgermeisterin ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Beschluss 3
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden für den Mobilfunkausbau zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 4
4. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planungs-/Beratungsleistungen werden bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 17:13 Uhr