Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt am Zimmerplatz" - Offenlagebeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Marktgemeinderat, 06.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Marktgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 04.10.2019 beschlossen, dass für die Erweiterung des NETTO-Marktes ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, dass der Planentwurf vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung noch einmal zur Billigung durch den Marktgemeinderat vorgelegt werden soll.
Das Planungsbüro TB Markert hat im Auftrag des Investors inzwischen einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Der Entwurf liegt in der Anlage mit bei und wurde in der Sitzung erläutert. Um den Lärmschutz zu gewährleisten, darf der Markt nur außerhalb der Ruhezeiten geöffnet und beliefert werden. Dies war auch bisher schon so.
Das Gremium merkt an, dass der NETTO-Markt bisher auch oft von Lieferfahrzeugen in den Nachtstunden angefahren wurde, auch wenn die Warenauslieferung dann erst ab 06:00 Uhr morgens stattfand
. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich dies kaum unterbinden lassen wird, da die Fahrer oft auch keine andere Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge über Nacht woanders abzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf des Büros TB Markert für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt am Zimmerplatz“. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf des Büros TB Markert für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt am Zimmerplatz“. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2019 08:38 Uhr