Bau einer Doppelgarage in Eschenbach - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 25.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.09.2019 ö 6.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer eines Anwesens an der Waldstraße in Eschenbach plant den Bau einer Doppelgarage. Die Garage bedarf aufgrund Ihrer Größe (weniger als 50 m²) keiner Baugenehmigung. Das Vorhaben widerspricht aber dem Bebauungsplan für diesen Bereich in folgenden Punkten:

1. Laut Bebauungsplan wäre die Garage an der westlichen Grundstücksgrenze zu errichten (hier geplant an der östlichen Seite).

2. Der Bebauungsplan legt eine Baugrenze fest. Diese wird durch das geplante Vorhaben um ca. 9 m überschritten und die Garage würde damit vollständig außerhalb der Baugrenze liegen und nur ca. 2 m Vorfeld zur Straße haben.

Der Bauherr begründet die Abweichungen vom Bebauungsplan mit den Erschwernissen, die sich durch das nach Norden hin ansteigende Gelände ergeben und damit, dass er keinen barrierefreien Zugang zum Wohnhaus hätte, wenn er die Garage weiter nach Norden verschieben würde.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es aber sinnvoll, mindestens ein Garagenvorfeld von 5 m einzufordern, so dass die vor der Garage parkenden PKW nicht auf den Gehweg hinausragen. Auf dem Nachbaranwesen wurde auch eine Garage zugelassen, die über die Baugrenzen hinausgeht, aber diese hält ein Vorfeld von knapp über 5 m ein.

Der Mehraufwand, der dem Bauherrn durch Verschiebung der Garage um ca. 3 m nach Norden entstehen würde, ist zwar nicht unerheblich (der Zugang zum Haus müsste mit größerem Aufwand angepasst werden), aber die Garage könnte alternativ auch an der westlichen Grundstücksgrenze positioniert werden. Dann wäre ein barrierefreier Zugang realisierbar.

Der Bauherr hat außerdem den Wunsch geäußert, dass der Markt den öffentlichen Bereich bis zu seiner Garagenzufahrt hin auf eigene Kosten asphaltiert oder pflastert, da dieser aktuell nur geschottert ist.

Nach Ansicht der Verwaltung ist dies aber weder zwingend notwendig noch ist der Markt dazu verpflichtet, da der Bereich bis zur Garagenzufahrt gut befahrbar ist und das Baugrundstück an der südwestlichen Ecke einen Straßenanschluss hat. Der Bauherr könnte seine Garage auch ohne weiteres, wie oben schon angesprochen, an der Westseite seines Grundstückes positionieren.

In der Bauausschusssitzung erteilte der Ausschuss dem Bauherren das Rederecht um darzulegen  weshalb die beantragten Befreiungen notwendig sind.

Der Bauherr bittet außerdem darum, dass der gemeindliche Bauhof den Schnee auch bis zu seiner Gerageneinfahrt räumt.

Die Verwaltung erläutert, dass dies nur eingeschränkt möglich ist, weil auf dem Schotterweg nur sehr grob geräumt werden kann. Die Bitte wird aber an den Bauhof weitergegeben.

Beschlussvorschlag

1. Die geplante Doppelgarage an der östlichen Grenze des Flst. 54/1, Gemarkung Eschenbach soll ein Vorfeld von mindestens 5 m zum öffentlichen Grund einhalten. Die dafür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt.

2. Alternativ darf die Garage auch an der Westseite des Grundstückes positioniert werden. Auch hier ist ein Vorfeld von 5 m einzuhalten.

3. Eine Asphaltierung oder Pflasterung des öffentlichen Weges südlich des Flst. 54/1, Gemarkung Eschenbach, auf Kosten des Marktes, wird nicht in Aussicht gestellt.

Beschluss

1. Die geplante Doppelgarage an der östlichen Grenze des Flst. 54/1, Gemarkung Eschenbach soll ein Vorfeld von mindestens 2 m zum öffentlichen Grund einhalten. Die dafür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt. Ein Vorfeld von 5 m wird nicht gefordert, da sich das Bauvorhaben am Ende einer Sackgasse befindet und daher keine Konflikte mit dem Durchfahrtsverkehr zu erwarten sind.

2. Eine Asphaltierung oder Pflasterung des öffentlichen Weges südlich des Flst. 54/1, Gemarkung Eschenbach, auf Kosten des Marktes, wird nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2019 08:26 Uhr