Bauantrag zum Umbau eines Anwesens an der Hauptstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Marktgemeinderat, 17.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 14 wurde ein Bauantrag eingereicht. Der Bauantrag sieht den Umbau des gesamten Hauses (inkl. Ausbau des Dachgeschosses) zu einem Wohnhaus vor.
Die Erschließung der oberen Geschosse soll mit einer Außentreppe auf der Hofseite erfolgen. Hier ist auch die Unterbringung von Stellplätzen vorgesehen. Diese können von der Kirchgasse aus erreicht werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Da auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind und auch das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird, ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 14 (Flst. 217, Gemarkung Markt Erlbach) wird erteilt und auch die erforderliche sanierungsrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 14 (Flst. 217, Gemarkung Markt Erlbach) wird erteilt und auch die erforderliche sanierungsrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.09.2020 08:44 Uhr