Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Marktgemeinderat, 04.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der Städtebauförderung die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2021 erarbeitet. Die Bedarfsmitteilung liegt in der Anlage bei.
Der Jahresantrag sieht für 2021 förderfähige Kosten in Höhe von etwa 1,15 Millionen Euro vor. Davon sind allein etwa 480.000 Euro zur Abfinanzierung der Baumaßnahme „Sanierung der Hauptstraße“ vorgesehen. Für diese Baumaßnahme hat die Städtebauförderung bislang ca. 3,6 Millionen € an förderfähigen Kosten bewilligt, aber der oben genannte Betrag fehlt bislang noch. Weiterhin ist im Jahresantrag auch ein Betrag von 270.000 Euro für die Förderung der Tagesstätte (Begegnungsstätte Jung und Alt) und diverse kleinere Posten enthalten, die 2021 anfallen können.
Werner Stieglitz bittet um Vorlage einer Übersicht der Zahlungen aus dem Projektfonds „Hauptstraße“. Diese wird erstellt, sobald eine endgültige Abrechnung vorliegt.
Beschlussvorschlag
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2021 für das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt werden
Beschluss
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2021 für das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.12.2020 11:11 Uhr