Bauantrag für die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses bei Losaurach
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Marktgemeinderat, 05.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Losaurach 110 (südlich des Sportheims des SV Losaurach) soll ein Wohnhaus an das bereits bestehende Haus angebaut werden (siehe Lageplan in der Anlage). Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und ist als „sonstiges Bauvorhaben“ einzuschätzen. Demnach ist es nur dann zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Zu dem Bauvorhaben gab es vorab bereits Gespräche mit dem Landratsamt. Der ursprünglich geplante Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses wurde seinerzeit verworfen, weil er planungsrechtlich nicht zulässig gewesen wäre und auch der Immissionsschutz Probleme bereitet hätte (das Bauvorhaben grenzt direkt an das Gewerbegebiet Losaurach an). Als Lösungsmöglichkeit kam daher lediglich eine Erweiterung des bereits bestehenden Wohnhauses in Betracht, denn diese wäre rechtlich zulässig.
Der vorgelegte Bauantrag stellt aus Sicht der Verwaltung aber keine Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses dar, denn die beiden Gebäude haben keinerlei Verbindung zueinander (kein Durchgang), sondern sind eher wie zwei Doppelhäuser zu werten, die Wand an Wand errichtet werden. Ob das Bauvorhaben dennoch zulässig ist, wird aktuell mit dem Landratsamt geklärt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Flurstücken 207 und 212, Gemarkung Losaurach wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Flurstücken 207 und 212, Gemarkung Losaurach wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2021 08:36 Uhr